Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3153 zu Drucksache 17/2977 26. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Baldauf und Gabriele Wieland (CDU) – Drucksache 17/2977 – Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2977 – vom 3. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele finanzielle Mittel wurden von der Landesregierung in den letzten zehn Jahren jährlich im Landeshaushalt für Landesstraßen eingestellt und wie viel dieser Finanzmittel wurden in dieser Zeit tatsächlich für den Erhalt, Um- und Ausbau und den Neubau der Landesstraßen verwendet (aufgelistet nach Jahren, unterteilt in Erhalt, Um- und Ausbau und Neubau)? 2. Wie viele finanzielle Mittel wurden der Landesregierung vom Bund in den letzten zehn Jahren jährlich für den Erhalt, Um- und Ausbau und Neubau von Bundesau tobahnen und Bundesstraßen zur Verfügung gestellt und wie viele dieser Mittel wurden in Rheinland-Pfalz tatsächlich in den letzten zehn Jahren abgerufen bzw. ver wendet (aufgelistet nach Jahren, unterteilt in Erhalt, Um- und Ausbau und Neu bau)? 3. Wie viele finanzielle Mittel wurden von der Landesregierung in den letzten zehn Jahren jährlich im Landeshaushalt für Planungskosten eingestellt und wie viel die ser Finanzmittel wurden tatsächlich für die Planung von Landesstraßen veraus gabt (aufgelistet nach Jahren, unterteilt in externe und interne Ingenieurleistungen beim LBM)? 4. Wie hoch war der Ausschöpfungsgrad der Mittel für externe Ingenieure (EI-Mittel) in den letzten zehn Jahren (aufgelistet nach Jahren)? 5. In welcher Höhe sind aktuell extern vergebene Planungsaufträge noch nicht abge arbeitet? 6. Wie viele km Landesstraßen wurden seit 2010 zu Kreisstraßen abgestuft (aufgelis tet nach Jahren)? 7. Wie viele km Landesstraßen sollen voraussichtlich in den kommenden fünf Jahren noch abgestuft werden? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Wie bereits in Beantwortung der Fragen 61 und 62 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU zum Landesbetrieb Mobilität Rheinland -Pfalz (Drucksache 16/2108 vom 6. März 2013) ausgeführt, wird bei den Finanzmitteln für die bauliche Umsetzung von Landesstraßen keine Trennung der Ausgaben für die Erhaltung von denen für den Um- und Ausbau vorgenommen. Die Bauprogramme des Landes sind daher auch nur für die Bereiche „Erhaltung, Um- und Ausbau“ sowie „Neubau“ differenziert. Die Höhe der für Erhaltung, Um- und Ausbau sowie den Neubau eingeplanten und tatsächlich eingesetzten Baumittel ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: 1) Inklusive Pauschalen; ohne Zuschüsse für kommunale Kanalanlagen. 2) In der Veranschlagung der Neubaumittel sind Bau- und Grunderwerb enthalten; daher sind im Ist ebenfalls Bau- und Grunderwerb ausgewiesen. Jahr Haushaltsplan (Beträge in Mio. Euro) Haushalts-Ist (Beträge in Mio. Euro) Erhaltung/Um-/Ausbau 1) Neubau 2) Erhaltung/Um-/Ausbau 1) Neubau 2) 2007 81,5 10,0 80,0 8,7 2008 81,5 10,0 87,9 12,3 2009 78,8 12,7 84,8 20,5 2010 79,7 11,8 74,0 11,8 2011 78,9 12,6 73,8 10,1 Drucksache 17/3153 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 1) Inklusive Pauschalen; ohne Zuschüsse für kommunale Kanalanlagen. 2) In der Veranschlagung der Neubaumittel sind Bau- und Grunderwerb enthalten; daher sind im Ist ebenfalls Bau- und Grunderwerb ausgewiesen. 3) Ohne Anteil Mitfinanzierung Hochmoselübergang (insgesamt 20,0 Mio. Euro, Aufteilung 5,0 Mio. Euro pro Jahr). Zu Frage 2: Die Höhe der Mittel, die der Bund dem Land Rheinland-Pfalz in den Jahren 2007 bis 2016 für Erhaltung, Um- und Ausbau sowie den Neubau der Bundesfernstraßen planmäßig zur Verfügung gestellt hat, und die Ist-Ausgaben in den Jahren 2007 bis 2016 für Erhaltung, Um- und Ausbau sowie den Neubau der Bundesfernstraßen sind in der nachfolgenden Übersicht angegeben: *) Verfügungsrahmen nur für Erhaltung, Neubau und Um- und Ausbau, ohne Radwege. Zu Frage 3: Im Wirtschaftsplan des LBM (Finanzplan) sind Planungskosten für Landesstraßen sowohl in den veranschlagten Positionen „Externe Ingenieurleistungen für Landesstraßen“ als auch „Aktivierbare Eigenleistungen“ enthalten. Der Vergleich der Planansätze und der Ergebnisse für die aktivierbaren Eigenleistungen stellt sich dabei für die letzten zehn Jahre wie folgt dar: Neben den aktivierbaren Eigenleistungen sind jährlich interne Leistungen in Höhe von rd. 1,8 Mio. Euro bis 2,0 Mio. Euro für die Umsetzung von Aufwandsprojekten (nach kaufmännischer Abgrenzung) des Landes zu berücksichtigen. Für „Externe Ingenieurleistungen für Landesstraßen“ waren in den Wirtschaftsplänen des LBM in den letzten zehn Jahren veranschlagt bzw. wurden verausgabt: 2 Jahr Haushaltsplan (Beträge in Mio. Euro) Haushalts-Ist (Beträge in Mio. Euro) Erhaltung/Um-/Ausbau 1) Neubau 2) Erhaltung/Um-/Ausbau 1) Neubau 2) 2012 66,8 6,3 3) 63,7 6,4 2013 64,0 6,2 3) 69,2 4,0 2014 72,0 3,0 3) 74,1 2,2 2015 72,0 3,0 3) 82,3 6,6 2016 82,0 3,0 3) 82,3 2,6 Jahr Verfügungsrahmen*) (planmäßiger Betrag) [Mio. Euro] Um-/Ausbau Ist [Mio. Euro] Erhaltung Ist [Mio. Euro] Neubau Ist [Mio. Euro] Summe Ist [Mio. Euro] Zusätzlich umgesetzte Baumittel [Mio. Euro] 2007 239,70 21,60 157,70 95,90 275,20 35,50 2008 257,80 33,80 180,80 78,60 293,20 35,40 2009 325,50 41,50 235,50 93,10 370,10 44,60 2010 325,10 50,70 192,40 101,50 344,60 19,50 2011 332,20 51,60 198,60 123,20 373,40 41,20 2012 307,80 36,80 173,30 100,90 311,00 3,20 2013 327,00 32,50 196,20 102,90 331,60 4,60 2014 320,80 33,40 202,00 104,80 340,20 19,40 2015 320,20 27,60 230,70 68,10 326,40 6,20 2016 388,30 24,00 245,60 78,00 347,60 40,80 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (Beträge in Mio. Euro) Plan 14,0 14,0 13,5 14,0 12,0 12,0 12,0 12,0 12,0 12,0 Ist 12,6 14,6 14,2 13,8 13,0 10,9 11,3 11,8 12,2 13,0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 (Beträge in Mio. Euro) Plan 5,0 5,0 5,0 5,0 6,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 Ist 4,3 5,0 5,1 5,0 4,9 3,6 3,4 4,5 4,4 6,2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/3153 Die „Externen Ingenieurleistungen“ enthalten dabei über die Ansätze für die Planungsaufgaben im engeren Sinne hinaus auch weitere Positionen wie Bauaufsicht, Kontrollprüfungen, statische Berechnungen usw. Die ausgewiesenen Beträge für „Externe Ingenieurleistungen für Landesstraßen“ beziehen sich auf Investitionsprojekte nach kaufmännischer Abgrenzung. Zusätzlich fallen pro Jahr rd. 0,3 Mio. Euro bis 0,4 Mio. Euro für Ingenieurleistungen an Aufwandsprojekten an. Die Veranschlagung erfolgt in Summe gemeinsam mit den Ingenieurleistungen für die Abwicklung der Bundesfernund Kreisstraßen in einer Aufwandsposition in der Erfolgsplanung des LBM. Zu Frage 4: Der Ausschöpfungsgrad der insgesamt veranschlagten EI-Mittel stellt sich für die letzten zehn Jahre wie folgt dar: Zu Frage 5: Die Planungsmittel (EI-Mittel), die dem LBM RP zur Verfügung stehen, sind sowohl für Planungen im Vorfeld einer Baumaßnahme als auch für baubegleitende Tätigkeiten zu verwenden. Hinsichtlich der noch abzuarbeitenden, aktuell extern vergebenen Planungsaufträge (offenes Obligo 2017 und Folgejahre) ergab sich zum Stichtag 10. Mai 2017 folgender Stand: Zu Frage 6: Seit 2010 wurden die folgenden Streckenlängen (in km) an Landesstraßen zu Kreisstraßen abgestuft: Zu Frage 7: Die Streckenlänge abzustufender Landesstraßen ist für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht verlässlich prognostizierbar, da gemäß § 38 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) Straßen umzustufen (aufzustufen, abzustufen) sind, wenn sich z. B. die Verkehrsbedeutung ändert. Die Gründe, die zu einer Änderung der Verkehrsbedeutung führen können, sind vielfältig. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin 3 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Grad (in Prozent) 102,6 113,3 137,9 123,1 112,8 104,3 113,3 153,8 108,3 105,3 EI-Obligo „Gesamt“ [Mio. Euro] 2017 22,6 2018 8,1 2019 0,6 2020 ff. 0,1 Summe 31,4 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017(bis heute) 0 0,157 0 15,149 7,697 12,39 0 3,6