Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3154 zu Drucksache 17/2949 29. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund und Andreas Rahm (SPD) – Drucksache 17/2949 – Vogelgrippe in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2949 – vom 2. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Vogelgrippe mit dem gefährlichen Erreger H5N8 hat Ende 2016 Rheinland-Pfalz erreicht. Auch wenn sich die Seuchenlage zunehmend beruhigt, gilt in einigen Ge bieten in Rheinland-Pfalz nach wie vor die Stallpflicht für Geflügel. Da die Erreger der Vogelgrippe bereits mehrfach in der Vergangenheit aufgetreten sind, muss auch in Zukunft damit gerechnet werden, dass es zu einem erneuten Ausbruch kommen kann. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Handlungsanweisungen/Leitfäden liegen im Seuchenfall den Kreisverwal tungen vor? 2. Warum kann ein Nachbarkreis die Aufstallung gänzlich anders handhaben bzw. wie groß ist hier der Ermessensspielraum? 3. Warum bricht der Vogelgrippevirus immer wieder in großen Wirtschaftsbetrieben aus, wo die Vögel dauerhaft aufgestallt sind und fortwährende Schutzmaßnahmen gelten? 4. Wie ist der aktuelle Stand der Forschungen zu einem Marker-Impfstoff gegen die Vogelgrippe und wann könnte mit einem Einsatz gerechnet werden? 5. Welche Maßnahmen können darüber hinaus getroffen werden, um erneute Aus brüche auch in Zukunft zu vermeiden? 6. Wie konkret ist die Planung für einen Runden Tisch zur Vogelgrippe auf Landes ebene vorangeschritten? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Neben den rechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinien und der nationalen Geflügelpest-VO ist in den letzten Jahren ein weiteres Arbeitsmittel für die praktische Handhabung der Tierseuchenausbrüche geschaffen worden: Das Bundes-Tierseuchenbekämpfungs - handbuch (TSBH). In diesem TSBH sind alle notwendigen Verfahrensanweisungen enthalten, die für den Verdachts- wie auch für den Ausbruchsfall für die praktische Arbeit im Betrieb und in der Behörde erforderlich sind. Außerdem sind dort alle benötigten Dokumente hinterlegt und abrufbar. Das TSBH ist internetbasiert und nur für die Veterinärbehörden einsehbar bzw. aufrufbar. Das Handbuch ist so angelegt, dass selbst in der Tierseuchenbekämpfung noch unerfahrenere Veterinärkolleginnen und -kollegen sich zurechtfinden und damit arbeiten können (z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich der Lebensmittelüberwachung ). Das TSBH bzw. der Vorgänger, der sogenannte Bundesmaßnahmenkatalog, wurde in den 90er Jahren nach den schweren Schweinepestseuchenzügen auf massiven Druck der EU geschaffen, um die Tierseuchenbekämpfung schnell und effizient zu machen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Zur Arbeit mit dem Handbuch werden Schulungen und Übungen durchgeführt . Umsetzung und Handhabung obliegen aber den zuständigen Veterinärämtern. Zu Frage 2: In Rheinland-Pfalz wurde von Beginn an die risikoorientierte Aufstallung befürwortet und eine landesweite Aufstallung abgelehnt. Die zuständigen Kreisverwaltungen konnten nach eigener Risikobeurteilung bzw. -bewertung sogenannte Risikogebiete festlegen und entsprechende Aufstallungsanordnungen treffen. Risikogebiete waren u. a. Gebiete mit einer hohen Wildvogeldichte (Rast- und Sammelplätze) wie aber auch geflügeldichte Regionen. So konnte es durchaus vorkommen, dass ein Kreis eine Aufstallungsanordnung getroffen hat und ein anderer Kreis nicht. Drucksache 17/3154 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Es ist richtig, dass die Vogelgrippe in den letzten Wochen immer wieder in den großen Wirtschaftsbetrieben trotz Aufstallung und Schutzmaßnahmen ausgebrochen ist. Im Rahmen der immer durchzuführenden epidemiologischen Ermittlungen im Falle von Ausbrüchen , zu denen auch die Epidemiologie-Experten des Friedrich-Loeffler-Institutes hinzugezogen worden sind, musste schließlich festgestellt werden, dass trotz Aufstallung und sog. Schutzmaßnahmen die Biosicherheit nicht in genügendem Maße in den Betrieben hinsichtlich Personal und Gerätschaften berücksichtigt wurde. Dies hat bereits die Diskussion eröffnet, ob, ähnlich wie bei den Schweinen und Rindern, eine Geflügelhaltungshygiene-Verordnung erlassen werden sollte. Zu Frage 4: Impfstoffe gegen H5 sind bereits zugelassen, sie sind auch für die Tiere unschädlich, jedoch schützt der Impfstoff zwar vor einer Klinik , nicht aber vor einer Infektion und somit auch nicht vor einer Erregerausscheidung und -verbreitung. So zeigte geimpftes Geflügel zwar keine Symptome, war aber in der Lage, nicht infizierte Tiere anzustecken. Erfahrungen bei dem Einsatz von Impfungen im Fall von Geflügelpestseuchenzügen in Italien und Mexiko haben gezeigt, dass die Impfung die Ausbrüche zwar verzögert hat, aber letzten Endes erfolglos war bzw. sogar eher zu einer Erregerverbreitung geführt hat. Aufgrund der EU-Rechtsvorgaben dürfen geimpfte Tiere genau aus diesem Grund nicht veräußert bzw. verbracht werden. Auch dies führt dazu, dass sowohl Zoos wie auch Rassegeflügelzuchtvereine davon keinen bzw. nur ganz vereinzelt Gebrauch machen. Zu Frage 5: Um eine Ausbreitung in einem Seuchenfall zu begrenzen, ist die Hauptmaßnahme die Einhaltung der Biosicherheit. Also die Vermeidung der Einschleppung des Virus in Geflügelbestände. Der internationale Handel mit Geflügel ist geregelt und transparent, Einfuhren aus kritischen Ländern sind verboten. So wird auch dieser Verbreitungsweg reglementiert. Einträge aus der Wildvogelpopulation oder illegalem Handel lassen sich jedoch nicht vorhersagen und nie ganz ausschließen. Welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können, damit beschäftigt sich in diesem Sommer auch ein Runder Tisch des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit allen beteiligten Verbänden und Behörden. Zu Frage 6: Aktuell plant das BMEL einen Runden Tisch mit allen beteiligten Verbänden und Behörden in Bonn für Ende Juni 2017 . Der in Rheinland-Pfalz avisierte Runde Tisch wird im Anschluss, voraussichtlich eine Woche später in der ersten Juli-Woche stattfinden. Ziel des Runden Tisches ist es, die Beteiligten über die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu informieren und ihnen die Gelegenheit zu geben, Ihre Standpunkte zu äußern und zu diskutieren. Im Ergebnis sollen die Chancen für ein einheitliches Maßnahmenkonzept hinsichtlich verschiedener Fallkonstellationen ausgelotet werden, welches Freiland- und Hobbygeflügelhaltern Planungssicherheit gibt. Zu dem Runden Tisch sollen eingeladen werden: – der Rassegeflügelzuchtverband, – der Geflügelwirtschaftsverband, – die Bauernverbände, – die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), – die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (AÖL), – Vertreter des entsprechenden Referates aus dem Wirtschaftsministerium, – der Landkreistag, – betroffene Landräte, – Vertreter der tierärztlichen Verbände und der Landestierärztekammer, – Vertreter des Landesuntersuchungsamtes (LUA), – Vertreter des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI). Ulrike Höfken Staatsministerin