Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3156 zu Drucksache 17/2974 29. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/2974 – Biodiversität in Auwäldern und Prozessschutz II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2974 – vom 3. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Rheinland-Pfalz hat mit dem BUND eine Zielvereinbarung abgeschlossen, nach der bis spätestens 2044 940 ha landeseigene Auwaldflächen dem Prozessschutz zugeführt sind. Ich frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung den derzeitigen Zustand der rezenten Auen, insbesondere hinsichtlich Biodiversität? 2. Welche Ziele werden bei der derzeitigen Behandlung und Bewirtschaftung der rezenten Auen nicht erreicht? 3. Welche konkreten Verbesserungen erwartet die Landesregierung hinsichtlich der Biodiversitätsziele von der Zuführung zum Prozessschutz? 4. Wie werden sich die rezenten Auen nach Einschätzung der Landesregierung unter Prozessschutz verändern? 5. Wie beurteilt die Landesregierung Einwände, der Baumbestand würde sich unter Prozessschutz sowohl zahlenmäßig als auch hinsichtlich der vertretenen Arten reduzieren? 6. Wie beurteilt die Landesregierung Risiken durch heute noch nicht absehbare Krankheiten oder Neobiota? 7. Wie soll unter den strengen Bedingungen von Prozessschutz beim Auftreten von heute noch nicht absehbaren Krankheiten oder Neobiota verfahren werden? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Gemeinsame Vorbemerkung zu den Kleinen Anfragen Drucksachen 17/2973 bis 17/2976 Auwälder am Rhein sind Hotspots der Biodiversität, dies wurde auch durch das Bundesamt für Naturschutz bestätigt. Sie gehören zu den besonders bedrohten natürlichen Lebensräumen in Deutschland und Europa. Seltene Tierarten wie Schwarzspecht, Kammmolch , Bechsteinfledermaus oder Hirschkäfer sind hier zu Hause, besonders bemerkenswert, in einer der am dichtesten besiedelten Regionen des Landes. Auen sind als länderübergreifende Achsen für die Biotopvernetzung und für das europaweite Schutzgebietssystem Natura 2000 von besonderer Bedeutung. Vielfältige Nutzungen in den letzten Jahrzehnten haben gerade den flussbegleitenden Auwäldern zugesetzt. Die Rheinbegradigung hatte einschneidende Veränderungen im Grundwasserpegel zur Folge. Die ursprünglichen Naturlandschaften wurden dadurch oftmals zerstört. Einige Auwaldrelikte haben diese Entwicklungen allerdings überdauert. Große Teile dieser Relikte liegen in Rheinland-Pfalz, daher tragen wir besondere Verantwortung für den Schutz dieser noch intakten Auwaldbereiche. Die sukzessive Ausweitung der Auwaldbereiche, die einer natürlichen Entwicklung überlassen werden, ist gleichzeitig ein weiterer Beitrag zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie, die die Bundesregierung im Jahr 2007 beschlossen hat. Als Beitrag zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie ist vorgesehen, entsprechend der dortigen Zielsetzung zehn Prozent der staatlichen Wälder aus der Nutzung zu nehmen. Im Gegenzug bleiben im gleichen Umfang Bereiche, bei denen Holzproduktionsziele von größerem Gewicht sind, von einer Ausweisung als Prozessschutzgebiet im Rahmen der nationalen Biodiversitätsstrategie ausgenommen. Die Auwälder sind jedoch nicht nur ein besonderer Lebensraum, insbesondere aufgrund ihrer Lage inmitten einer der am dichtes - ten besiedelten Regionen des Landes, sind sie auch ein wichtiger Raum für die Naherholung. Daher bleiben beispielsweise auch zukünftig Wanderwege erhalten, die Verkehrssicherheit gewahrt und die Schnakenbekämpfung weiter möglich. Auch die Jagd wird weiterhin durchgeführt. Drucksache 17/3156 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Auwälder am Rhein sind, entsprechend einer Mitteilung des Bundesamtes für Naturschutz, Hotspots der Biodiversität. Sie gehören zu den besonders bedrohten natürlichen Lebensräumen in Deutschland und Europa. Vielfältige Nutzungen in den letzten Jahrzehnten haben gerade den flussbegleitenden Auwäldern zugesetzt. Die Rheinbegradigung hatte einschneidende Veränderungen im Grundwasserpegel zur Folge. Die ursprünglichen Naturlandschaften wurden dadurch oftmals zerstört. Die wenigen verbliebenen Auwaldrelikte haben diese Entwicklungen allerdings überdauert. Große Teile dieser Relikte liegen in Rheinland-Pfalz, daher tragen wir besondere Verantwortung für den Schutz dieser noch intakten Auwaldbereiche. Zu Frage 2: Ziel ist die Überführung der rezenten Auwälder am Rhein in die natürliche Entwicklung. Die Ziele der eigendynamischen Entwicklung von Waldökosystemen erfordern unter anderem den Verbleib der in diesen Ökosystemen erzeugten Biomasse und können nicht erreicht werden, wenn diese im Rahmen der Bewirtschaftung entzogen wird. Zu Frage 3: Die Erreichung von Biodiversitätszielen wird durch Entwicklungen gefördert, die lediglich dem weitestgehend unbeeinflussten Störungsregime des jeweiligen Waldökosystems überlassen werden. Zu Frage 4: Die Veränderungen entsprechen der Eigengesetzlichkeit der Entwicklungsdynamik weitgehend unbeeinflusster Ökosysteme. Zu Frage 5: Die Waldentwicklung wird sich unter dem Einfluss der im Einzelnen nicht vorhersehbaren Ereignisse des natürlichen Störungsregimes vollziehen. Erfahrungsgemäß werden sich auf den unterschiedlichen Raum-Zeit-Ebenen Perioden bilanziellen Biomasse - aufbaus bzw. -abbaus mit entsprechenden Populationsanpassungen ergeben. Zu Frage 6: Was nicht absehbar ist, bleibt auch hinsichtlich seiner Risiken im Unbestimmten. Zu Frage 7: Auf die Antwort der Fragen 4, 5 und 6 der Kleinen Anfrage Drucksache 17/2973 „Biodiversität in Auwäldern und Prozessschutz I“ wird verwiesen. Ulrike Höfken Staatsministerin