Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Juli 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/317 zu Drucksache 17/95 01. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/95 – Splitterschutzfolie für Polizeifahrzeuge Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/95 – vom 10. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: Sind in Rheinland-Pfalz alle Polizeifahrzeuge mit Splitterschutzfolien ausgerüstet? Wenn nein, warum nicht und wann wird dies endlich nachgerüstet? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Für den Bereich der geschlossenen Einsätze nutzt die Bereitschaftspolizei verschiedene Fahrzeugtypen, die mit Sicherheitsscheiben aus Polycarbonat ausgestattet sind. Diese Fahrzeuge wurden der Bereitschaftspolizei vom Bund zur Verfügung gestellt. Die Polycarbonatscheiben dieser Fahrzeuge genügen den Anforderungen der „Technischen Richtlinie, Sicherheitsscheiben für Polizeifahrzeuge des Bundes (TR SiSchPolFz)“. Sie bieten den Nutzern der Fahrzeuge den entsprechenden Schutz bei Störereinwirkung (z. B. beim Bewurf mit Pflastersteinen etc.). Scheiben mit zusätzlicher Splitterschutzfolie erfüllen die Anforderungen der technischen Richtlinie bisher nicht. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Nein. In Rheinland-Pfalz wurden keine Polizeifahrzeuge mit Splitterschutzfolie beschafft oder nachträglich damit ausgerüstet. Die Schutzwirkung von Splitterschutzfolien ist unzureichend. Außerdem können sie erhebliche Sichtbehinderungen verursachen. Die Verwendung von Splitterschutzfolien im direkten Sichtbereich des Fahrers (Frontscheibe und vordere Seitenscheiben) ist daher nicht von den einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gedeckt. Damit ausgestattete Polizeifahrzeuge könnten aus betriebserlaubnisrechtlicher Sicht nur mit einer Ausnahmegenehmigung im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Die derzeit auf dem Markt verfügbaren Splitterschutzfolien sind auch nach aktueller Bewertung der Zentralstelle für Polizeitechnik (ZPT) immer noch ungeeignet. Die ZPT beobachtet den Markt weiterhin und wird, sobald es geeignete Produkte gibt, die Freigabe für einen Einsatz bei der Polizei in die Wege leiten. Roger Lewentz Staatsminister