Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3172 zu Drucksache 17/2990 30. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider und Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/2990 – Abweichende Zahlen bei Wohnungseinbruchstatistiken Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2990 – vom 5. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage vom 14. Februar 2017 (Drucksache 17/2294) sind die Anzahl der Wohnungseinbrüche im Landkreis Germersheim in den Jahren 2011 bis 2016 aufgeführt. Diese unterscheiden sich jedoch von den Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik, welche online verfügbar sind. Deshalb fragen wir die Landesregierung: 1. Wie erklärt die Landesregierung die sich ergebende Differenz? 2. Auf welcher Datenbasis wurde die Statistik in der Antwort zur Kleinen Anfrage (Drucksache 17/2294) erstellt? 3. Inwiefern hält es die Landesregierung für notwendig, in Zukunft auf diese Differenz hinzuweisen, bzw. sie zu vermeiden? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung erfolgten in der Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 14. Februar 2017 (Drucksache 17/2294) auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Diese ist bundesweit gültig und unterliegt einheitlichen Erfassungs- und Qualitätskriterien. Die Erfassung einer Straftat in der PKS erfolgt erst nach Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen bzw. zum Zeitpunkt der Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Die Fragestellung der Kleinen Anfrage vom 14. Februar 2017 hatte zum Gegenstand, in welchen Tageszeitintervallen sich die seit 2010 verübten Wohnungseinbruchdiebstähle ereigneten. Zur Beantwortung standen keine automatisierten Daten aus der PKS zur Verfügung, vielmehr hat das Polizeipräsidium Rheinpfalz die Statistik in der Antwort zu der Kleinen Anfrage auf Basis einer manuellen Auswertung in der PKS-Anwendung erstellt. Dabei musste auf Zahlen zurückgegriffen werden, die sich auf die tatsächlichen Tatzeiträume und nicht auf die sonst übliche Erfassung in der PKS – Zeitpunkt des Abschlusses der Ermittlungen – bezogen. Hierdurch erklären sich die differierenden Fallzahlen. Zu Frage 3: Wie bislang schon praktiziert, wird die Landesregierung auch bei der Beantwortung zukünftiger Kleiner Anfragen die genutzte Datenbasis darlegen. Roger Lewentz Staatsminister