Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3173 zu Drucksache 17/3017 30. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nina Klinkel und Nico Steinbach (SPD) – Drucksache 17/3017 – Versicherungen gegen Elementarschäden in Landwirtschaft und Weinbau Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3017 – vom 9. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Seit einigen Jahren nehmen extreme Wetterereignisse deutlich zu und richten große Schäden in Landwirtschaft und Weinbau an. Auch rheinland-pfälzische Landwirte und Winzer waren in den vergangenen Jahren unter anderem von Trockenheit, Starkregenereignissen und Frostnächten nach besonders warmer Witterung betroffen und mussten Ernteeinbußen hinnehmen. Anpassungsstrategien an den klimatischen Wandel werden für die Landwirtschaft überlebensnotwendig. Auch Versicherungen können dazu beitragen, bei Schäden die Liquidität der Betriebe zu erhalten. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Elementarschäden können Landwirte und Winzer in Rheinland-Pfalz ver sichern? 2. Welche Versicherungsunternehmen bieten nach Kenntnis der Landesregierung welche Versicherungen an? 3. Für welche Kulturen gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Versicherungen gegen Frostschutz? 4. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung bereits Kooperationen oder Rahmenvereinbarungen zwischen der Landwirtschaft und Versicherern? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Aufgrund der Natur- und Klimagebundenheit der Produktion sind in der Landwirtschaft schwankende Ernteerträge bis hin zu möglichen Totalausfällen bei der Ernte eine bedeutende Quelle unternehmerischen Risikos. Zur Reduzierung dieses Risikos können Versicherungen (z. B. Mehrgefahrenversicherungen oder Elementarschadensversicherungen) eingesetzt werden. Das Risikomanage - ment gehört zum Kern der unternehmerischen Aufgaben; hierfür stehen sowohl schadensbezogene als auch indexbezogene Versicherungen zur Verfügung. Mit ihrem Klimaschutzengagement im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes des Landes und der internationalen Vereinbarungen leisten die Landesregierung, die Kommunen und die Betriebe in Rheinland-Pfalz einen wichtigen Beitrag dafür, die schädlichen Auswirkungen des Klimawandels, auch für die Landwirtschaft, zu begrenzen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Landwirtschaftliche Kulturen können im Rahmen von Mehrgefahrenversicherungen gegen die Risiken Hagelschlag, Sturm, Stark - regen, Spätfrost und Winterfrost versichert werden. Bei der Sonderkultur Wein sind die Risiken Hagelschlag, Spätfrost und Winterfrost versicherbar, im Obst- und Gemüseanbau bestehen Versicherungsangebote in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Kulturarten, z. B. bei Erdbeeren gegen Hagelschlag und Spätfrost, bei Kernobst und Strauchbeeren gegen Hagelschlag, Sturm und Starkregen, bei Steinobst gegen Hagelschlag und Sturm. Zu Frage 2: In Rheinland-Pfalz sind mindestens vier Versicherungsunternehmen bekannt, die Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Kulturen anbieten: die Vereinigte Hagelversicherung, die Versicherungskammer Bayern, die Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG und die Mecklenburgische Versicherungsgruppe. Die Vereinigte Hagelversicherung agiert in Kooperation mit der Gartenbau Versicherung, die die Risiken im Unterglas-Gartenbau und im Zierpflanzen- und Baumschulbereich abdecken. Drucksache 17/3173 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Bei Frostschutz ist zwischen Winterfrost (Auswinterung) und Spätfrost zu unterscheiden. Folgende Kulturen sind versicherbar: Winterfrost/Starkfrost: Getreide, Ölfrüchte, Zuckerrüben, Kartoffeln, Wein, gartenbauliche Freilandkulturen im Zierpflanzen- und Baumschulbereich. Spätfrost: Getreide, Mais, Ölfrüchte, Zuckerrüben, Kartoffeln, Wein, Erdbeeren, gartenbauliche Freilandkulturen im Zierpflanzenund Baumschulbereich. Zu Frage 4: Kooperation oder Rahmenvereinbarungen zwischen der Landwirtschaft und Versicherern sind nicht bekannt. Dr. Volker Wissing Staatsminister