Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 17. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3174 zu Drucksache 17/3028 30. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) – Drucksache 17/3028 – Ortsumgehung Straßenhaus im Landkreis Neuwied im Zuge der B 256 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3028 – vom 11. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Die B 256 ist im Bereich der Stadt Neuwied bereits als Schnellstraße ausgebaut worden. Es folgten dann in den vergangenen Jahren die Ortsumgehungen „Oberbieder“ und „Rengsdorf“. Als entscheidender Lückenschluss in diesem Gesamtkonzept einer schnelleren Anbindung der Westerwaldregion an das Oberzentrum Neuwied fehlt die Ortsumgehung Straßenhaus. Auf·grund des weitestgehend guten Ausbaus der B 256 im Landkreis Neuwied ist hier auch ein enormer Schwerlastverkehr zu verzeichnen , da die B 256 die BAB 3 mit der Stadt Neuwied und der Region Koblenz verbindet. Durchschnittlich befahren täglich ca. 20 000 Fahrzeuge, davon 1 500 Lkw, den Ort Straßenhaus. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan ist die Ortsumgehung Straßenhaus mit Gesamtprojekt kosten in Höhe von 16,8 Millionen Euro im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Vor Ort wird auch eine Tunnellösung mit Gesamtprojektkosten in Höhe von ca. 61 Millionen Euro disku tiert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Dringlichkeit der Umsetzung der Ortsumgehung Straßenhaus? 2. Wie ist der derzeitige aktuelle Stand der Planung zur Realisierung der Ortsumgehung Straßenhaus? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Chancen auf Realisierung der Maßnahme durch einen Tunnel? 4. Welche Planungspriorität und welchen Planungshorizont ordnet die Landesregierung der Realisierung dieser Ortsumgehung zu? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 29. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 4: Die Ortsumgehung Straßenhaus ist im Bedarfsplan 2016 im Vordringlichen Bedarf und damit vom Straßenbaulastträger Bund hinsichtlich des Bedarfs als prioritär eingestuft. Vor dem Hintergrund der Einstufung der Ortsumgehung Straßenhaus im Vordringlichen Bedarf werden die Planungen für die Ortsumgehung Straßenhaus, wie in der Vergangenheit bereits erfolgt, mit dem Ziel der Baurechtsbeschaffung weitergeführt. Aufgrund des aktuellen Planungsstandes kann derzeit noch keine Aussage darüber getroffen werden, wann das erforderliche Baurecht für die Maßnahme vorliegt. Zu Frage 2: Derzeit wird die Detailplanung für die Ortsumgehung Straßenhaus zur Genehmigung beim Bundesverkehrsministerium erstellt. Zu Frage 3: Im Rahmen der Planungen hatte die Bürgerinitiative (BI) „Zukunft für Straßenhaus“ die vom Landesbetrieb Mobilität geplante Umgehungsvariante abgelehnt und eine alternative Variante mit einem Tunnelbauwerk gefordert. Die von der BI geforderte Tunnelvariante wurde nach gründlicher Prüfung aus wirtschaftlichen und technischen Gründen abgelehnt. Dr. Volker Wissing Staatsminister