Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3188 zu Drucksache 17/3048 31. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helga Lerch (FDP) – Drucksache 17/3048 – Spanisch als Nullkurs Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3048 – vom 15. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen wird mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 die Fremdsprache Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache in der Oberstufe eingeführt? 2. Wie wurde das Auswahlverfahren durchgeführt? 3. An welche Kriterien ist die Einrichtung eines sogenannten „Nullkurses“ geknüpft? 4. Plant die Landesregierung im nächsten Schuljahr die Zahl der Schulen, die Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache in der Oberstufe anbieten, zu erhöhen? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: An folgenden Schulen wird im Schuljahr 2017/2018 Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe angeboten: – Hilda-Gymnasium Koblenz, – Gymnasium Landstuhl, – Integrierte Gesamtschule Landau, – Integrierte Gesamtschule Anna Seghers Mainz, – Integrierte Gesamtschule Pellenz Plaidt, – Heinrich-Heine-Gymnasium Kaiserslautern, – Integrierte Gesamtschule Wörrstadt, – Integrierte Gesamtschule Deidesheim-Wachenheim, – Integrierte Gesamtschule Mainz-Hechtsheim, – Integrierte Gesamtschule Morbach. Zu Frage 2: Über das Angebot von Spanisch als neu einsetzende Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe entscheidet wie im Falle von Französisch und Latein als neue einsetzende Fremdsprache die Schulaufsicht. Daher wurde die Schulaufsicht gebeten, geeignete Schulen zu benennen. Da an vier ursprünglich vorgesehenen Schulen die Zahl der Anmeldungen für Spanisch zu gering war, wurden von der Schulaufsicht vier andere Schulen benannt. Zu Frage 3: Für die Auswahl der Schulen wurden folgende Kriterien angelegt: – an der Schule müssen mindestens zwei Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung Spanisch zur Verfügung stehen, – durch die Einrichtung eines Spanisch-Kurses darf sich die Gesamtzahl der Nullkurse nicht erhöhen, – eine regional ausgewogene Verteilung ist anzustreben. Zu Frage 4: Die Erfahrungen haben gezeigt, dass das Angebot von Spanisch als neu einsetzender Fremdsprache nicht überall nachgefragt ist. Bevor über eine mögliche Ausweitung des Angebots entschieden wird, sollen daher zunächst die Erfahrungen in den Schulen, die im Schuljahr 2017/2018 tatsächlich einen Kurs einrichten, abgewartet werden. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin