Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3189 zu Drucksache 17/3024 31. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage Guido Ernst und Horst Gies (CDU) – Drucksache 17/3024 – Mögliche Schließung der Arbeitsgerichtsaußenstelle in Sinzig Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3024 – vom 11. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Das Justizministerium will nach Medienberichten (und einer entsprechenden Auskunft im Rechtsausschuss des Landtags) die Gerichtstage der Arbeitsgerichte an den auswärtigen Standorten aus finanziellen Gründen deutlich einschränken. Wir fragen deshalb die Landesregierung: 1. Ist von der beabsichtigten Schließung der auswärtigen Standorte auch das Amtsgericht Sinzig betroffen? 2. Falls ja: Wie viele Arbeitsgerichtsverfahren werden in Sinzig pro Jahr durchgeführt (bitte hier die einzelnen Jahre seit 2013 bis jetzt auflisten)? 3. Wie viele Sitzungstage werden in Sinzig pro Jahr durchgeführt (bitte auch hier die einzelnen Jahre seit 2013 bis jetzt auflisten)? 4. Inwieweit hat das Justizministerium bei seinen Überlegungen das ursprüngliche Ziel der Außengerichtstage berücksichtigt, den Prozessbeteiligten längere Anfahrtszeiten zu ersparen? Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Anlässlich der Prüfung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2015 über die Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit wurde unter Federführung des Ministeriums der Justiz eine Arbeitsgruppe einberufen, an der auch Vertreter der gerichtlichen Praxis teilgenommen haben. Diese hat im Dezember 2015 einen Abschlussbericht vorgelegt. In diesem Abschlussbericht wurde vorgeschlagen, die Gerichtstage in der Arbeitsgerichtsbarkeit deutlich zu reduzieren. Eine Schließung von Gerichtsstandorten würde damit nicht einhergehen. Die arbeitsgerichtlichen Prozesse würden weiterhin an den Stammgerichten in Kaiserslautern, Trier, Koblenz, Ludwigshafen und Mainz bzw. deren auswärtigen Kammern in Bad Kreuznach, Pirmasens und Landau geführt und Gerichtstage an den Amtsgerichten in Betzdorf, Hachenburg, Gerolstein und Worms stattfinden. Ob und in welchem Umfang die Gerichtstage in der Arbeitsgerichtsbarkeit reduziert werden, wird derzeit noch geprüft. Auf ministerieller Ebene ist diesbezüglich noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Zu Frage 2: Für den Gerichtstag in Sinzig sind jährlich 402 (2013), 419 (2014), 402 (2015) und 402 (2016) Verfahren eingegangen. Bis zum 30. April 2017 gingen 122 Verfahren ein. Zu Frage 3: Am Gerichtstag wurden 36 (2013), 26 (2014), 33 (2015) bzw. 25 (2016) Sitzungstage abgehalten. Bis zum 30. April 2017 fanden elf Sitzungstage statt. Zu Frage 4: Die Überlegung, den Prozessbeteiligten möglichst lange Anfahrtszeiten zu ersparen, wird berücksichtigt. Dabei ist aber zum einen zu bedenken, dass sich die Mobilität der Bevölkerung seit Einrichtung der Gerichtstage gewandelt hat. Die Fahrtzeiten zwischen dem Sitz des Gerichtstages und dem Stammgericht betragen zum anderen häufig nur 30 bis 40 Minuten, in Einzelfällen sogar unter 30 Minuten. Zudem bedeutet die Schließung eines Gerichtstages nicht für alle Prozessbeteiligten eine Verlängerung der tatsächlichen Anfahrtszeit. Oft liegt das Stammgericht näher als der Ort des Gerichtstages. Drucksache 17/3189 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Im Interesse eines angemessenen Ausgleichs zwischen der Optimierung der Justizstrukturen einerseits und einer bürgernahen Justiz andererseits hat die Arbeitsgruppe vorgeschlagen, die Gerichtstage mit hoher Auslastung bei gleichzeitig weiter Entfernung zum Sitz des Stammgerichts bzw. unverhältnismäßig schlechter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr beizubehalten . Dieser Ansatz soll bei allen weiteren Überlegungen Berücksichtigung finden. Herbert Mertin Staatsminister