Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Juli 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/319 zu Drucksache 17/104 01. 07. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/104 – Fahrraddiebstähle in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/104 – vom 13. Juni 2016 hat folgenden Wortlaut: Gut 900 Fahrräder werden jeden Tag in Deutschland gestohlen – rund 335 000 waren es 2015 insgesamt. Nur etwa jeder zehnte Diebstahl wird aufgeklärt, wie die polizeiliche Kriminalstatistik zeigt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Fahrraddiebstähle wurden in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2015 und 2016 angezeigt? 2. Wie hoch betrug in Rheinland-Pfalz die Aufklärungsquote bei Fahrraddiebstählen in den Jahren 2015 und 2016? 3. Wie viele Tatverdächtige von Fahrraddiebstählen konnten in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2015 und 2016 ermittelt werden (bitte aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten)? 4. Warum führt die rheinland-pfälzische Polizei schon seit Jahren keine Fahrradcodierungen mehr durch? 5. Werden die Bürger bei der Anzeigenaufnahme ihres gestohlenen Fahrrads auch auf die Möglichkeit hingewiesen, dass sie ihr gestohlenes Fahrrad auf der Internetseite www.fahrrad-gestohlen.de eintragen können? Wenn nein, warum nicht und wird diese Anregung zukünftig aufgegriffen werden? 6. Wird die rheinland-pfälzische Polizei auf ihrer Internetseite sichergestellte Fahrräder zukünftig veröffentlichen (wie z. B. die Berliner Polizei), damit diese von ihrem Eigentümer identifiziert werden können? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: Nachfolgende Tabelle weist die von der Polizei in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für Rheinland-Pfalz registrierten Fahrraddiebstähle , unabhängig von der Tatörtlichkeit und einschließlich der unbefugten Ingebrauchnahme von Fahrrädern (§ 248 b StGB), die Aufklärungsquote und die Zahl der Tatverdächtigen für 2015 und die ersten fünf Monate des Jahres 2016 aus. Anzumerken ist, dass unterjährige Tabellenwerte der PKS grundsätzlich vorläufiger Natur sind. Die Datensätze unterliegen im laufenden Berichtsjahr Datenqualitätsprüfungen, was sich in unterschiedlicher Weise auf den Datenbestand auswirken kann. *) Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschließlich unbefugter Ingebrauchnahme, unabhängig von der Tatörtlichkeit. Fahrraddiebstähle *) nach PKS 2015 Januar bis Mai 2016 Fallzahlen 7 593 2 231 Aufklärungsquote in Prozent 10,9 9,0 Anzahl der Tatverdächtigen 831 227 Drucksache 17/319 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 In der folgenden Tabelle werden die Tatverdächtigen (TV) von Fahrraddiebstählen einschließlich unbefugter Ingebrauchnahme, aufgegliedert nach Staatsangehörigkeiten dargestellt: *) Diebstahl insgesamt von Fahrrädern einschließlich unbefugter Ingebrauchnahme, unabhängig von der Tatörtlichkeit. Um das Risiko, in Rheinland-Pfalz Opfer eines Fahrraddiebstahls bzw. einer Gebrauchsentwendung zu werden, vergleichen zu können, bedient man sich der sogenannten Häufigkeitszahl1). Sie liegt in Rheinland-Pfalz 2015 für den Fahrraddiebstahl einschließlich der Gebrauchsentwendung mit 189,3 im Ländervergleich hinter dem Saarland an zweitniedrigster Stelle. Dies war auch in den Vorjahren schon so. Im Bundesgebiet lag die Häufigkeitszahl 2015 bei insgesamt 412,8 und damit mehr als doppelt so hoch. Zu Frage 4: Fahrradcodierungen sollen ausschließlich von Fachpersonal ausgeführt werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Ortsgruppen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) oder Fahrradhändler, mit denen die Polizei auch gemeinsam Aktionen anbietet. Die Polizei führt seit Jahren keine Fahrradcodierungen mehr durch. Dies dient der Unfallverhütung und resultiert zudem aus Produkthaftungsgründen, da bei den unterschiedlichen Materialien von Fahrradrahmen durch unsachgemäße Kennzeichnungen Beschädigungen bis hin zu Rahmenbrüchen entstehen können. Sofern die Polizei Nachfragen von Bürgerinnen oder Bürgern zur Fahrradcodierung erhält, informiert sie über die Möglichkeiten. Fahrraddiebstähle in Rheinland-Pfalz *) TV nach Staatsangehörigkeit 2015 Januar bis Mai 2016 Anzahl TV, davon 831 227 Deutsche TV 613 149 Nicht deutsche TV, davon aus 218 78 Türkei 34 9 Bulgarien 19 3 Rumänien 19 9 Polen 18 4 Albanien 9 6 Italien 9 6 Marokko 8 0 Serbien 8 4 Kosovo 8 5 Somalia 7 0 Algerien 6 0 Bosnien-Herzegowina 5 0 Litauen 5 1 Slowakei 5 0 Syrien 4 11 Mazedonien 4 1 Moldau 4 0 Russische Föderation 4 2 Irak 3 0 TV ungeklärt 3 0 Frankreich 2 1 Kroatien 2 0 Luxemburg 2 0 Fahrraddiebstähle in Rheinland-Pfalz *) TV nach Staatsangehörigkeit 2015 Januar bis Mai 2016 Kasachstan 2 1 Libanon 2 1 Kuba 2 0 Armenien 2 0 Aserbaidschan 2 3 Georgien 2 1 Portugal 2 2 Ungarn 2 0 Griechenland 1 0 Vietnam 1 0 Indien 1 0 Pakistan 1 2 Thailand 1 1 TV staatenlos 1 0 Gambia 1 0 Ägypten 1 0 Argentinien 1 0 Dominica 1 0 Vereinigte Staaten von Amerika 1 0 Afghanistan 1 0 Spanien 1 0 Ukraine 1 0 Belgien 0 1 Eritrea 0 1 Lettland 0 2 Niederlande 0 1 *) Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktarten, errechnet auf 100 000 Einwohner. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/319 Zu Frage 5: Aufgrund vielfältiger Internetangebote (bspw. radklau.de, sereinnummer-check.de, onbikex.de) gibt die Polizei aus Gründen der Neutralität keinen exklusiven Hinweis bei der Anzeigenerstattung auf die Internetseite www.fahrrad-gestohlen.de. Zu Frage 6: Die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz haben die Möglichkeit, bei der Polizei Individualnummern und Beschreibung ihrer Fahrräder vorsorglich mitzuteilen, damit diese im Falle des Auffindens nach Abhandenkommen einfacher zugeordnet werden können. Erstatten die Bürgerinnen und Bürger nach einem Fahrraddiebstahl Anzeige bei der Polizei, schreibt die Polizei die Individualnummern der gestohlenen Fahrräder in ihrem Sachfahndungssystem aus. Dies erfolgt auch mit Fahrrädern, die aufgefunden werden. Bei der Ausschreibung eines Fahrrades wird automatisch ein Fahndungstreffer angezeigt, wenn das Fahrrad bereits amtlich verwahrt wird. Auf diese Weise kann eine Zuordnung von abhanden gekommenen Fahrrädern zur jeweiligen Eigentümerin oder dem jeweiligen Eigentümer erfolgen. Mit der Veröffentlichung von Fahrradbildern auf der Internetseite der Polizei sind auch Risiken verbunden. So könnte beispielsweise ein Fahrraddieb auf dieser Internetseite recherchieren, um zu erfahren, ob der Besitzer eine Anzeige gemacht hat, um in der Folge Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Erschwerung einer Wiedererkennung des Fahrrades zu ergreifen. In der Gesamtabwägung und vor dem Hintergrund, dass Rheinland-Pfalz das zweitsicherste Land beim Fahrraddiebstahl ist, plant die rheinland-pfälzische Polizei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, eine Fahrradbildsammlung auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen . Roger Lewentz Staatsminister 3