Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3190 zu Drucksache 17/2996 31. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/2996 – Absage von Volksfesten wegen Sicherheitsbedenken Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2996 – vom 8. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Im bayerischen Bamberg ist erstmals seit 66 Jahren das traditionelle Volksfest „Sandkerwa“ vom Veranstalter wegen aktuellen Sicherheitsbedenken und finanzieller Risiken abgesagt worden. Das von den Veranstaltern und wohl auch Ausstellern mitzufinanzierende Sicherheitskonzept kann nicht bezahlt werden. Die finanziellen Belastungen für den Veranstalter und die Schausteller seien vor allem aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen gestiegen. Auch aus Kreisen des rheinland-pfälzischen Schaustellerverbandes ist zu hören, dass Volksfeste aufgrund der Sicherheitslage und erhöhter Auflagen vor der Absage stehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Sicherheit bei Volksfesten in Rheinland-Pfalz ein? 2. Ist der Landesregierung bekannt, welchen Volksfesten in Rheinland-Pfalz eine ähnliche Absage droht, wie der „Sandkerwa“ in Bamberg? 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung in einem drohenden Fall einer Absage? 4. Gibt es im Vergleich zu den Vorjahren geänderte Sicherheitsauflagen für Volksfeste? Wenn ja, welche, mit welchen finanziellen Auswirkungen? 5. Gibt es ein Programm oder Konzept der Landesregierung, um Veranstalter von Volksfesten und/oder Schausteller bezüglich der erhöhten Sicherheitskosten zu unterstützen? a) Wenn ja, wie sieht dieses Konzept konkret aus? b) Wenn nein, ist ein Konzept in Planung? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine mit der Bamberger „Sandkerwa“ vergleichbare Situation ist in Rheinland-Pfalz nicht bekannt. Über die in Deutschland bestehende hohe abstrakte Gefährdungslage hinaus, liegen den Sicherheitsbehörden keine Erkenntnisse oder Hinweise vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung für bestimmte Veranstaltungen ableiten lässt. Zu den Fragen 2 und 3: Der Landesregierung sind bislang keine Fälle bekannt geworden, in denen eine Absage droht. Zu Frage 4: Welche Sicherheitsauflagen notwendig sind, richtet sich nach den Charakteristika der Veranstaltung. Dazu zählen neben der Größe der Veranstaltung z. B. auch die baulichen Gegebenheiten, zurückliegende Erfahrungswerte sowie aktuelle sicherheitsrelevante Erkenntnisse und damit verbundene mögliche Gefahrenszenarien. Erforderliche Sicherheitsauflagen werden auf dieser Grundlage im Einzelfall durch die örtlich zuständigen Behörden festgelegt, deren Verantwortungsbereiche im Zusammenhang mit Veranstaltungen betroffen sind. Beispiele für veränderte Auflagen können dabei eine erhöhte Anzahl von Sicherheitspersonal zur Überwachung von Verboten sowie die Durchführung von Einlasskontrollen sein. Der Landesregierung liegen aktuell keine Informationen über den Umfang der finanziellen Auswirkungen vor. Drucksache 17/3190 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Der Schutz von Veranstaltungen und die Sicherstellung eines störungsfreien Verlaufs obliegen im Übrigen den Ordnungsbehörden und der Polizei. Die sich hieraus ergebenden zusätzlichen Maßnahmen, wie z. B. veranstaltungsbezogene Videoüberwachung sowie eine verstärkte Präsenz von Polizeibeamtinnen und -beamten, werden den Veranstaltern nicht in Rechnung gestellt. Zu Frage 5: Es gibt bislang kein Programm der Landesregierung zu finanziellen Unterstützungsleistungen für Veranstalter. Entsprechende Ersuchen sind bisher auch nicht an die Landesregierung herangetragen worden. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär