Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3191 zu Drucksache 17/2997 31. 05. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/2997 – B 44 in Ludwigshafen: Abriss der Hochstraße und Neubau einer Stadtstraße Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2997 – vom 9. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Pläne zum Abriss der Hochstraße Nord (Teile der B 44) in Ludwigshafen waren Gegen stand eines Berichtsantrages im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr am 28. März 2017. Nach Aussage von Staatssekretär Becht hat die Stadt Ludwigshafen im Hinblick auf die Erneuerung des Verkehrsweges 20 Hauptvarianten mit entsprechenden Untervarianten geprüft. Ein Er gebnis dabei war unter anderem die Aussage, dass ein Erhalt der Hochstraße aus finanziellen und technischen Gründen nicht infrage kommt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Studien und Gutachten führten nach Kenntnis der Landesregierung zur Aus sage, dass die Hochstraße Nord in der jetzigen Form nicht erhalten werden kann? 2. Von welchen Alternativen zum Erhalt der Hochstraße Nord ging die Landesregierung bei ihrer Antwort aus? 3. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Landesregierung bei welcher Alternative? 4. Wann wurden diese Studien und Gutachten durchgeführt bzw. vorgelegt? 5. Welche Firmen, Personen oder Institutionen haben diese Studien und Gutachten durchgeführt und bereitgestellt? 6. Wie viel Geld wurde nach Kenntnis der Landesregierung für diese Studien und Gutach ten von der Staat Ludwigshafen ausgegeben und wer hat die Kosten getragen? 7. Welche konkreten Aspekte, Parameter, Vergleiche und Einschätzungen führten zu der Aussage, dass die Hochstraße nicht erhalten werden kann? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 31. Mai 2017 wie folgt beantwortet: Straßenbaulastträger für die B 44, Hochstraße Nord in Ludwigshafen, ist auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) für Städte über 80 000 Einwohner die Stadt Ludwigshafen. Dementsprechend plant diese in eigener Zuständigkeit den Umbau der Hochstraße Nord. Alle Planungen wurden durch die Stadt selbst bzw. durch von ihr beauftragte Ingenieur- bzw. Planungsbüros erstellt. Anlässlich der Kleinen Anfrage 17/2997 wurde die Stadt Ludwigshafen um Stellungnahme gebeten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1, 4 und 7: Die Stadt Ludwigshafen kommt auf der Grundlage einer Vielzahl von Untersuchungen zu dem Ergebnis, dass das Bauwerk irreparabel geschädigt ist und eine Sanierung der Hochstraße wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Die durchgeführten Gutachten und Studien sowie die entsprechenden Büros sind in der Antwort zu Frage 5 aufgelistet. Die Stadt beruft sich dabei auf umfangreiche Erkenntnisse im Rahmen unterschiedlicher Untersuchungen. Insbesondere zu nennen sind Bauwerksinspektionen, ein Sanierungsversuch, Koppelfugenmessungen, statische Berechnungen mit einer Bestandsanalyse sowie eine Untersuchung gemäß der „Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rahmen von Instandsetzungs-/Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken (Ri-Wi-Brü)“. Im Ergebnis weist die Hochstraße Nord im Besonderen folgende Problemfelder auf: – substanzielle Schädigung des Betons, – Korrosion der Spannglieder (mit dem Ausfall einzelner Spanngliedbündeln), – Materialermüdung, – Spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl, – verkehrliche Überlastung des Bauwerks. Drucksache 17/3191 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Im Rahmen einer Fördervoranfrage legte die Stadt dem Land die für eine Bewertung relevanten Planungen vor. Die vollständige Fördervoranfrage lag dem Land im Oktober 2016 vor. Über den Zeitpunkt der Durchführung der von der Stadt erstellten Studien und Gutachten liegen der Landesregierung keine Detailangaben vor. Zu den Fragen 2 und 3: Die Landesregierung ist darüber informiert, dass im Auftrag der Stadt Ludwigshafen zahlreiche Varianten untersucht worden sind, wobei die Betrachtungsbereiche für alle untersuchten Varianten gleich waren. Diese sind modular aufgebaut und bestehen aus den Bereichen Westteil, Mittelteil und Nordkopf. Mit fortschreitender Planungstiefe der Varianten erfolgt eine zunehmend stärkere Verfeinerung der Lösungen. Im Ergebnis dieser Modularuntersuchungen haben sich vier realistische Varianten ergeben, die von der Stadt vertiefend untersucht wurden. Nach einer umfassenden Gesamtabwägung und einer aufwändigen Bürgerbeteiligung hat sich die Stadt für die Variante „Stadtstraße lang“ als Vorzugsvariante entschieden. Nach derzeitigem Stand belaufen sich die Gesamtkosten für die Variante „Stadtstraße lang“ auf 291 Millionen Euro. Die Kosten für die Varianten „Hochstraße neu“, „Hochstraße versetzt“ und „Stadtstraße kurz“ belaufen sich nach Angaben der Stadt auf rd. 346 Millionen Euro, rd. 337 Millionen Euro bzw. rd. 289 Millionen Euro. Zu den Fragen 5 und 6: Die Gutachten, Studien und Untersuchungen wurden im Auftrag der Stadt Ludwigshafen von fachlich qualifizierten Ingenieurbüros durchgeführt. Die Kosten belaufen sich bisher auf 817 000 Euro und wurden von der Stadt getragen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die von den nachstehend aufgelisteten Büros durchgeführten Gutachten bzw. Studien: Dr. Volker Wissing Staatsminister Firma/Büro Aufgabe König und Heunisch Planungsgesellschaft mbH Berechnungen verschiedener Leistungen, wie RiWiBrü, Nachrechnungsrichtlinie, Koppelfugenberechnung, statische Nachweise an geschädigten Bauwerken Brilon, Bonzio und Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH Nachweise der Leistungsfähigkeit PTV Transport Consult GmbH Betrachtung der volkswirtschaftlichen Auswirkung der verkehrlichen Situation Firu mbH Beratungsleistungen zur bestehenden Rathauscentersituation Drees und Sommer SE Gutachten zum Rathauscenter Dr.-Ing. Koch, Sachverständigenbüro Beratung wegen Entschädigung von gewerblichen Mietern Mayer und Klenk Sachverständigenbüro GbR Beratung Stadtentwicklung Rechtsanwaltskanzlei Dolde, Mayen & Partner Beratung Entschädigung Ose-Sturm-Volz Rechtsanwälte Beratung Vergaberecht GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung Beratung zur Wirtschaftlichkeit des Rathauscenters