Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3206 zu Drucksache 17/3023 02. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD) – Drucksache 17/3023 – Nicht belegte Plätze in Flüchtlingsunterkünften in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3023 – vom 10. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Medienberichten zufolge gibt es bundesweit vermehrt Leerstände von Flüchtlingsunterkünften. Darunter zu finden seien, neben Objekten, die als Ausweichlösung vorgehalten werden auch Objekte, die zwar angemietet wurden, aber dem Zweck einer Unterkunft nicht genügen oder nur durch hohe Investitionen erst umgebaut werden müssten. In Rheinland-Pfalz stünden ca. 65 Prozent der Einrichtungen derzeit leer oder würden nicht im Sinne des Mietvertrages genutzt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Plätze in Flüchtlingsunterkünften sind in Rheinland-Pfalz derzeit nicht belegt (bitte um Angabe des Stichtags)? 2. Wie viele und welche Gebäude oder Gebäudetrakte, die der Unterbringung von Flüchtlingen dienen sollen, stehen momentan leer (bitte um Angabe des Stichtags des Leerstandes und des Grundes im Sinne der Fragestellung)? 3. Welche Kosten entstehen durch vorgehaltene und nicht belegte Plätze? 4. In welchem Umfang ist die Vorhaltung durch bestehende Mietverträge bedingt (bitte um Angabe der Objekte und der Länge der Mietverträge)? 5. Wie viele Plätze und welche Einrichtungen könnten kurzfristig geschlossen werden? 6. Welche Einsparungen könnten sich durch die kurzfristige Schließung der Plätze und Einrichtungen ergeben? Es wird jeweils um tabellarische Darstellung gebeten. Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 2. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am 22. Mai 2017 waren in rheinland-pfälzischen Erstaufnahmeeinrichtungen und den dazugehörigen zwei Außenstellen 4 212 Plätze nicht belegt. Zu Frage 2: Seit 2016 wurden in Rheinland-Pfalz an 20 Standorten Erstaufnahmekapazitäten abgebaut bzw. geschlossen. Ausgehend von ursprünglich 27 Einrichtungen wurde im April 2016 zunächst eine Reduzierung auf zehn, und im Juli 2016 auf acht Standorte vorgenommen . Wegen der Umnutzung der Liegenschaft in Diez als Ausbildungsstätte der Polizei unterhält das Land Rheinland-Pfalz für Zwecke der Erstaufnahme Asylsuchender noch fünf große Landeseinrichtungen mit zwei Außenstellen an den Standorten Trier, Dasbachstraße mit den Außenstellen Luxemburger Straße und Bitburg, Ingelheim, Hermeskeil, Kusel und Speyer, die derzeit alle zur Erstunterbringung genutzt werden. In den Großen Landeseinrichtungen Speyer, Hermeskeil und Kusel sowie in der Außenstelle Trier, Luxemburger Straße, sind einzelne Gebäude aktuell (Stand: 22. Mai 2017) nicht belegt: Speyer fünf von sieben angemieteten Gebäuden Hermeskeil zwei von fünf angemieteten Gebäuden Kusel drei von fünf angemieteten Gebäuden Außenstelle Trier, Luxemburger Straße zwei von acht angemieteten Gebäuden Drucksache 17/3206 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die beiden Fragen gemeinsam beantwortet. Die Einrichtungen in Speyer, Hermeskeil und Trier, Luxemburger Straße, stehen im Eigentum des Bundes und werden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet. Aktuell werden wegen eines entsprechenden Haushaltsvermerks im Bundeshaushalt Grundstücke des Bundes den Ländern mietzinsfrei überlassen, solange diese der Unterbringung von Asylbegehrenden dienen. Am Standort Hermeskeil endet der Mietvertrag am 31. Dezember 2025. Die Mietaufwendungen entstehen hier unabhängig von der Anzahl der genutzten Gebäude. Mietkosten können im Rahmen einer vertraulichen Sitzung (§ 80 Geschäftsordnung des Landtags) bekannt gegeben werden. Zu den Fragen 5 und 6: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die beiden Fragen gemeinsam beantwortet. Nach dem Asylgesetz (§ 44 Abs. 2 AsylG) müsste das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle den Ländern monatlich die voraussichtliche Zugangsentwicklung und den voraussichtlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen mitteilen. Seitens des Bundes gibt es aber weder eine Zugangsprognose für das Jahr 2017 noch eine Empfehlung hinsichtlich vorzuhaltender Aufnahmekapazitäten . Im Falle stark ansteigender Flüchtlingszahlen ist Rheinland-Pfalz jedoch gesetzlich verpflichtet, die Unterbringung der Flüchtlinge zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund muss das Land zwischen den Risiken abwägen, bei einem deutlichen Anstieg der Zugangszahlen geflüchteter Menschen zu geringe Unterkunftskapazitäten bereitgestellt oder für den Fall sinkender Zugangszahlen zu hohe Kapazitäten vorgehalten zu haben. Die Landesregierung wird zu gegebenem Zeitpunkt einen entsprechenden erneuten Beschluss zum Kapazitätsabbau fassen. Anne Spiegel Staatsministerin