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kleineAnfragen
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juli 2017
b. w.
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
17.Wahlperiode
Drucksache 17/
3215
zu Drucksache 17/3030
06. 06. 2017
Antwort
des Ministeriums des Innern und für Sport
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Herber und Matthias Lammert (CDU)
– Drucksache 17/3030 –
Beförderungen bei der Polizei
Die
Kleine Anfrage – Drucksache 17/3030 –
vom 11. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut:
Bei Gesprächen mit Polizeibeamten im Land Rheinland-Pfalz bestanden immer Sorgen, dass nach Übernahme des Tarifergebnisses
in 2017 und Erhöhung der Einstellungszahlen an anderer Stelle eingespart werden wird. Diese Sorgen bezogen sich insbesondere
auf die Beförderungen in 2018.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wird es im Polizeibereich im Jahr 2018 Beförderungen geben?
2. Kann die Landesregierung schon etwas über die Anzahl der Stellen sagen? Wenn nein, zu welchem Datum wird das der Fall sein?
3. Mit welchen Argumenten kann die Landesregierung die Sorge einer „Nullrunde“ im Bereich der Beförderungen bei der Polizei
nachhaltig entkräften?
Das
Ministerium
des Innern und für Sport
hat die Kleine Anfrage namens der Landes
regierung mit Schreiben vom 5. Juni 2017 wie
folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Am 25. April 2017 hat der rheinland-pfälzische Ministerrat im Grundsatz beschlossen, die Tarifergebnisse für die Beschäftigten
im
öffentlichen Dienst auch für die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungs-
empfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übernehmen.
Der Landesverband Rheinland-Pfalz des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat dies in seiner Pressemitteilung vom 4. Mai
dieses Jahres nachdrücklich begrüßt, gleichzeitig aber – fälschlicherweise und zu Unrecht – unterstellt, die Landesregierung wo
lle
mit Blick auf die Bemühungen, bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, im Jahr 2018 keine Beförderungen aussprechen.
Durch diese Falschinformation ist ohne Not eine Verunsicherung im Polizeibereich und auch in Teilen der übrigen Landes-
verwaltung entstanden.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
In den Haushaltsplänen für die Jahre 2017/2018 sind auch für Beförderungen Haushaltsmittel in den Personalausgabenbudgets
veranschlagt. Dies ist dem Landesverband Rheinland-Pfalz des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), auf dessen Pressemit-
teilung vom 4. Mai dieses Jahres entsprechende Spekulationen offensichtlich beruhen, auch mit Schreiben vom 12. Mai 2017 mit-
geteilt worden. Im Übrigen wurde der BDK auch aufgefordert, die entsprechende Passage auf deren Internetseite zu entfernen.
Zu Frage 2:
Die Anzahl der Beförderungsstellen unterliegt den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen. Hierfür werden Strukturdaten
erhoben, welche sodann der Erstellung der Übersicht über die personelle Einsatzstärke der Polizei stichtagsbedingt dienen. Ein
wesentlicher Indikator dieser Datenerhebung ist die Anzahl der durch das antragsbedingt veränderte Ruhestandseintrittsdatum der
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Einen weiteren Anhaltspunkt stellt die Rückmeldung der Polizeibehörden und -einrich-
tungen über die jeweilige Anzahl der potenziellen Bewerberinnen und Bewerber für die Beförderungsstellen dar. Die Analyse
dieser Daten bedingt eine Betrachtung der Personalentwicklung zum 18. Mai 2018 und somit kann eine Aussage über die konkrete
Anzahl der im nächsten Jahr zur Verfügung stehenden Beförderungsstellen erst mit hinreichender Genauigkeit zu Jahresbeginn des
Kalenderjahres 2018 getroffen werden.
Drucksache 17/
3215
Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die Anzahl der Beförderungsstellen, insbesondere in den vorangegangenen
Jahren 2015, 2016 und 2017, jeweils bei mehr als 1 000 Stellen lag. Diese konstant hohe Beförderungszahl stellt ein deutliches
Zeichen der Landesregierung für die Anerkennung der guten und erfolgreichen Polizeiarbeit in Rheinland-Pfalz dar.
Roger Lewentz
Staatsminister