Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3216 zu Drucksache 17/3039 06. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Sylvia Groß (AfD) – Drucksache 17/3039 – Gewalt gegen Ärzte – ein neues Phänomen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3039 – vom 12. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach einem Bericht der „Mainzer Allgemeine Zeitung“ vom 4. Mai 2017 ruft die Bundesärztekammer zum Schutz vor Gewalt gegen Ärzte auf. Viele Hausärzte berichten von aggressiven Patienten. Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat die Politik aufgefordert, Ärzte vor einer wachsenden Zahl aggressiver Patienten besser zu schützen: „Es ist das Mindeste, dass diejenigen, die sich tagtäglich für das Wohl ihrer Patienten einsetzen, nicht auch noch Aggressionen und Gewalt ausgesetzt sind.“ Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang hat es in den Jahren 2016 bis zum 30. April 2017 in Rheinland-Pfalz solche Phänomene gegeben? 2. Welche Erkenntnisse gibt es über Gewalt gegen Ärzte im Zeitraum 2016 bis zum 30. April 2017 (es wird um Mitteilung sortiert nach Vorstrafen, Ausbildungs- und Beschäftigungslage, Staatsangehörigkeit, Herkunft/Migrationshintergrund, Aufenthaltsstatus gebeten)? 3. Wie viele Einsätze von Polizeikräften zur Bekämpfung dieser Gewalt hat es im oben aufgeführten Zeitraum gegeben? 4. Wie viele Anzeigen wurden gegen Beteiligte an solchen Vorfällen gestellt und welche Konsequenzen hatten diese Anzeigen in strafrechtlicher Hinsicht im oben aufgeführten Zeitraum gegen die Angeschuldigten? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Die Polizei trifft grundsätzlich Aussagen zur Kriminalitätsentwicklung auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Sie ist bundesweit gültig, unterliegt einheitlichen Erfassungskriterien und wird qualitätsgeprüft. Eine valide Auswertung der PKS nach den spezifischen Kriterien Patient und/oder Arzt sowie den übrigen Fragestellungen ist nicht möglich. Ebenso lässt auch das polizei - liche Vorgangsbearbeitungssystem keine valide Auswertung hinsichtlich der Fragestellungen zu. Statistiken zu diesem Phänomen existieren bislang nicht. Roger Lewentz Staatsminister