Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3218 zu Drucksache 17/3050 06. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/3050 – Bundesregierung unterstützt Länder bei der Abschiebung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3050 – vom 15. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben bei einem Treffen am 9. Februar 2017 u. a. beschlossen, dass angesichts der derzeitigen besonderen Situation, die durch eine große Anzahl an Personen ohne Bleiberecht geprägt ist, Bund und Länder, dort wo erforderlich, die personelle Ausstattung der für Angelegenheiten der Rückführung zuständigen Stellen (einschließlich der Verwaltungsgerichte ) gezielt weiter verbessern werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viel zusätzliches Personal hat die Landesregierung bei der Bundesregierung bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Personen angefordert (bitte aufge gliedert nach den einzelnen rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden)? 2. Wie viele Landesbeamte werden zur Unterstützung an die rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden abgeordnet und von welcher Landesbehörde? 3. Wie viele schuldienstunfähige Lehrkräfte, polizeidienstuntaugliche Beamte und justizvollzugsdienstuntaugliche Beamte wurden schon zur Unterstützung zu den rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden abgeordnet? 4. Welche Beschlüsse, die auf dem Treffen am 9. Februar 2017 getroffen wurden, stammen aus Rheinland-Pfalz? 5. Wird die Landesregierung mit der Bundeswehr, insbesondere mit dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, mit der Bitte in Kontakt treten, Soldaten und Beamte zur Unterstützung der rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden abzuordnen? Wenn nein, warum nicht? 6. Wie ist der Sachstand zu dem Beschluss, die Befristung der Verpflichtung für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive, in rheinland -pfälzischen Erstaufnahmeeinrichtungen zu wohnen, zu verlängern? 7. Ist die Landeseinrichtung für Asylbegehrende und Ausreisepflichtige personell ausreichend aufgestellt? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 6. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 5: Die fünf Ausländerbehörden, die am Sitz von Erstaufnahmeeinrichtungen liegen, wurden aufgefordert, ihren möglichen Bedarf an Bundesbediensteten zur Unterstützung der Ausländerbehörden im Bereich Rückkehr direkt dem Beauftragten für Flüchtlingsmanagement mitzuteilen. Nach Auskunft der Ausländerbehörden wurden insgesamt fünf Personen im mittleren Dienst angefordert. Davon hat die Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Trier zwei Personen, die Stadtverwaltung Speyer eine Person, die Kreisverwaltung Kusel eine Person, die Kreisverwaltung Trier-Saarburg eine Person und die Kreisverwaltung Mainz-Bingen keine Person angefordert. Es wurde eine Unterstützung durch Bedienstete des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angeboten. Bedienstete der Bundeswehr stehen nicht zur Verfügung. Zu Frage 2: Es wurden keine Landesbeamte zur Unterstützung an die rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden abgeordnet. Das Integrationsministerium erstattet den Kommunen, in deren Zuständigkeit sich eine Erstaufnahmeeinrichtung befindet, die erforderlichen Sachund Personalkosten. Hierzu gehört auch eine personelle Ausstattung, um die Aufenthaltsbeendigung aus der Erstaufnahme vornehmen zu können. Darüber hinaus übernimmt das Land die Sach- und Personalkosten der 14,5 Personalstellen in der Zentralstelle für Rückführungsfragen Rheinland-Pfalz. Drucksache 17/3218 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Für zusätzlich in den Ausländerbehörden eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich zum überwiegenden Teil mit Rückführung befassen, bezuschusst das Land bis zu 15 000 Euro/Vollzeitstellen. Zu Frage 3: Keine. Zu Frage 4: Es handelt sich hier um Festlegungen, die von der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 nach ausführlichen Beratungen gemeinsam beschlossen wurden. Zu Frage 6: Der Beschluss ist umgesetzt. Zu Frage 7: Ja. Anne Spiegel Staatsministerin