Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juni 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3219 zu Drucksache 17/3049 06. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helga Lerch (FDP) – Drucksache 17/3049 – Schuleigene Sicherheitskonzepte Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3049 – vom 15. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie sind Schulen auf besondere Gefährdungssituationen vorbereitet? 2. Gibt es standardisierte Notfallpläne? Wenn nein, warum nicht? 3. Welche Richtlinien müssen von den Schulen und Schulträgern beachtet werden? 4. An wen können sich Schulleitungen in Notsituationen wenden? 5. Welche Fortbildungen werden den Verantwortlichen in den Schulen angeboten? 6. Durch welche Einrichtungen werden Schulen unterstützt? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Auch an Schulen können unvorhergesehene Gefahrensituationen (z. B. Not- und Gewaltsituationen) entstehen. Als Ausnahmesituation stellen sie eine enorme Herausforderung für alle am Schulleben Beteiligten dar. Die Verantwortungsträger in der Schule müssen hier unter Zeitdruck und häufig unter hoher emotionaler Belastung kompetent und situationsangemessen handeln. Diese außergewöhnlichen und komplexen Situationen können insbesondere dann angemessen bewältigt werden, wenn sich Schulen präventiv auf diesen Fall durch die Erstellung differenzierter Notfallpläne und personeller Strukturen mit klar definierten Verantwortungsbereichen vorbereiten. Dazu gehört auch der Aufbau schulischer Krisenteams und eines lokalen Netzwerks mit schulexternen Personen und Institutionen, die im Krisenfall aktiviert werden und zusammenarbeiten können. Gemeinsam mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Landes im Pädagogischen Landesinstitut hat sich das Bildungsministerium intensiv mit dem adäquaten Umgang bei Krisensituationen an Schulen befasst. Das Ergebnis ist die den Schulen bekannte „Handreichung für den Umgang mit Krisensituationen an Schulen “, die seit dem Jahr 2007 vorliegt und inzwischen aufgrund rechtlicher und verwaltungstechnischer Veränderungen aktualisiert wurde. Die Handreichung beschreibt insbesondere, wie unter Einbeziehung relevanter Akteure (Polizei, Rettungsdienste, Jugendämter) sowie mit Unterstützung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz auf Krisensituationen vor Ort angemessen reagiert werden kann. Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 25. Januar 2011 (9211 – 05 522/30) zu „Maßnahmen bei besonderen Gefahrensituationen in Schulen“ weist unter Punkt 1.1 darauf hin, dass die „Handreichung für den Umgang mit Krisensituationen an Schulen“ zu beachten und anzuwenden ist. Die Handreichung ist online unter http://schulpsychologie.bildung-rp.de/krisenpraevention-und-intervention/handreichung.html für alle Schulen abrufbar. Zu Frage 2: Gemäß der genannten Verwaltungsvorschrift führen die Schulen u. a. Alarmproben und Räumungsübungen durch. Sie entwickeln schuleigene differenzierte Notfallpläne und orientieren sich dabei an der Handreichung. Gerade in einer schulischen Krise, die in kürzester Zeit zahlreiche Entscheidungen mit sehr unterschiedlichen Auswirkungen abverlangt, ist es notwendig, ein schuleigenes Team zu haben, das in diesen Fällen gezielt mit der örtlichen Polizei und anderen Drucksache 17/3219 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Institutionen bzw. Expertinnen und Experten vor Ort zusammenarbeiten und für einen angemessenen Umgang mit der Situation sorgen kann. Deswegen ist die Bildung von schuleigenen Krisenteams ein wesentlicher Faktor zur Bewältigung von Notfällen oder Krisen. Eine aktuelle Abfrage (Stand 1. Juni 2017) bei allen 1 601 Schulen, von denen 1 349 eine Rückmeldung abgaben, hat ergeben, dass 943 dieser Schulen bereits ein Krisenteam eingerichtet haben. Zu Frage 3: Maßnahmen zur Sicherheit an Schulen sind in dem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen zu bauaufsichtlichen Anforderungen an Schulen vom 18. März 2004 (MinBl. S. 156) und in der vorgenannten Verwaltungsvorschrift „Maßnahmen bei besonderen Gefahrensituationen in Schulen“ geregelt. In der bereits zitierten Handreichung sind weitere Vorschriften und Rundschreiben zusammengestellt, die im Zusammenhang mit sicherheitsrelevanten Fragestellungen von Bedeutung sein könnten. Im Einzelnen sind dies die Dienstordnung, die Verwaltungsvorschrift „Suchtprävention in der Schule und Verhalten bei Drogenmissbrauch“, das Rundschreiben „Sucht- und Drogenprävention in der Schule“, das Rundschreiben „Misshandlung und sexueller Missbrauch von Mädchen und Jungen“, die Bekanntmachung „Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe“, ein Auszug aus dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe), ein Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Darüber hinaus haben weitere Verwaltungsvorschriften einen sicherheitsrelevanten Bezug. Die Verwaltungsvorschrift „Aufsicht in Schulen“ enthält Hinweise, wie die Aufsichtspflicht wahrzunehmen ist. Mit der Verwaltungsvorschrift „Sicherheit im Unterricht “ wird darauf hingewiesen, dass die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)“ zu beachten ist, in der verschiedene bundesgesetzliche Vorgaben wie beispielsweise das Chemikaliengesetz, die Gefahrstoffverordnung für die Anwendung in Schulen zusammengefasst sind. Die Verwaltungsvorschrift „Strahlenschutz in Schulen“ gilt für die öffentlichen Schulen, die mit radioaktiven Stoffen, Präparaten und Vorrichtungen umgehen oder Röntgeneinrichtungen und Störstrahler betreiben. In der Verwaltungsvorschrift „Gesetzliche Schülerunfallversicherung, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz an Schulen“ wird das Zusammenwirken der Schulen, der Schulträger und der gesetzlichen Unfallversicherung beschrieben und beispielsweise darauf hingewiesen , dass Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Zu den Fragen 4 und 6: In spezifischen Notfallsituationen/Krisenfällen wenden sich Schulen an: – die Polizei/die Feuerwehr, – die Schulbehörde (ADD), – das Ministerium für Bildung, – die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Pädagogischen Landesinstituts, – die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, – die Schulseelsorge, – die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, – die Jugendhilfe. Zu Frage 5: Seit 2007 werden landesweit und regional Fortbildungen (auch in Kooperation mit Schulaufsicht, Unfallkasse Rheinland-Pfalz und Polizei) für Schulen aus dem Sekundarbereich zu den Themen „Aufbau von schulischen Krisenteams“ und „Krisenmanagement“ angeboten. Zielgruppe waren hier vor allem Schulleitungen sowie Mitglieder schulinterner Krisenteams. Aktuell ist ein Angebot zur Weiterentwicklung von Krisenteams in der Vorbereitung. Zielgruppen der Maßnahme sind Schulleiterinnen und Schulleiter und Mitglieder von Krisenteams. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin