Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3223 zu Drucksache 17/3091 07. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) – Drucksache 17/3091 – Pflegestützpunkt Landau Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3091 – vom 18. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) ist in § 5 „Förderung von Fachkräften der Beratung und Koordinierung in Pflegestützpunkten“ in Absatz 4 festgelegt, dass die zuständige Landesbehörde die Zahl der in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten jeweils erforderlichen Fachkräfte der Beratung und Koordinierung festlegt. Die Grundlage für die Berechnung der Anzahl der vollzeitbeschäftigten Fachkraft oder der entsprechenden Anzahl teilzeitbeschäftigter Fachkräfte der Beratung und Koordinierung ist landesweit durchschnittlich auf jeweils 30 000 Einwohnerinnen und Einwohner festgelegt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fachkräfte sind zurzeit im Pflegestützpunkt Landau beschäftigt (detaillierte Angabe nach vollzeitbeschäftigter- und teilzeitbeschäftigter Fachkraft)? 2. Wird die Vorgabe im Landesgesetz, dass eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft im Schnitt 30 000 Einwohnerinnen und Einwohner betreut, erfüllt? 3. Wenn nein, a) um wie viele Einwohnerinnen und Einwohner wird die gesetzliche Vorgabe überschritten? b) welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen? 4. Reicht die personelle Ausstattung des Pflegestützpunkts Landau nach Auffassung der Landesregierung aus, um Hilfe suchende Menschen und ihre Angehörigen qualifiziert zu beraten? 5. Reicht die personelle Ausstattung des Pflegestützpunkts Landau nach Auffassung der Landesregierung aus, um im Einzelfall erforderliche Hilfen zu vermitteln und das Hilfeangebot zu koordinieren? 6. Reicht die personelle Ausstattung des Pflegestützpunkts Landau nach Auffassung der Landesregierung aus, um bürgerschaftlich engagierte Menschen zu gewinnen, zu unterstützen und in die Angebotsstrukturen einzubeziehen sowie Netzwerke für die Pflege und soziale Betreuung zu initiieren? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Pflegestützpunkt Landau sind derzeit 1,5 Fachkräfte eingesetzt, die sich wie folgt verteilen: – 1,0 Vollzeitstelle für die Fachkraft der Beratung und Koordinierung und – 0,5 Vollzeitstelle für die Fachkraft der Pflege- und Krankenkassen. Die Fachkräfte im Pflegestützpunkt werden durch die Fachkraft der Beratung und Koordinierung mit Schwerpunktaufgaben mit 0,5 Vollzeitstelle und die Fachkraft im Projekt Gemeindeschwesterplus mit 1,0 Vollzeitstelle ergänzt. Zu den Fragen 2 und 3: § 5 Abs. 4 des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur geht bei der Festlegung der erforderlichen Fachkräfte der Beratung und Koordnierung von einer vollzeitbeschäftigten Fachkraft oder der entsprechenden Anzahl teilzeitbeschäftigter Fachkräfte der Beratung und Koordinierung für landesweit durchschnittlich jeweils 30 000 Einwohnerinnen und Einwohner aus. Drucksache 17/3223 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Die Gesamtbevölkerung in Rheinland-Pfalz lag laut Statistischem Landesamt im Jahr 2015 bei 4 052 803 Menschen. Bei der Berücksichtigung von jeweils 30 000 Einwohnerinnen und Einwohnern errechnet sich eine Anzahl von landesweit rund 135 Fachkraftstellen der Beratung und Koordinierung, die auch landesweit festgelegt sind. Der landesweite Durchschnitt ist insoweit erfüllt. Zu den Fragen 4 bis 6: Die personelle Ausstattung des Pflegestützpunktes entspricht den landesweiten Durchschnittswerten. Der Pflegestützpunkt Landau hat einen großen Einzugsbereich und durch seine Bekanntheit und seinen guten Ruf eine hohe Auslastung zu verzeichnen. Die Landesregierung hat im Jahr 2006 die Möglichkeit geschaffen, eine Beratungs- und Koordinierungsstelle innerhalb eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt für die Wahrnehmung von Schwerpunktaufgaben mit bis zu einer halben Stelle auszubauen. Die zusätzlichen Fachkräfte der Beratung und Koordinierung sollen dabei insbesondere die Schwerpunktaufgaben der Gewinnung, Unterstützung und Einbeziehung bürgerschaftlich engagierter Menschen in der Pflege sowie im Vor- und Umfeld der Pflege in Zusammenarbeit mit den Anbietern sowie das Thema Netzwerkarbeit, beispielsweise mit dem Schwerpunkt Demenz, übernehmen. In Landau ist die Fachkraft der Beratung und Koordinierung mit Schwerpunktaufgaben im Umfang von 0,5 Vollzeitstellen mit den Schwerpunkten Demenzberatung, Vernetzung und Ehrenamt tätig. Dadurch kann der Pflegestützpunkt von Aufgaben, beispielsweise der Netzwerkarbeit oder der Einbindung ehrenamtlichen Engagements in die Strukturen vor Ort, entlastet werden. Trotz bekannter hoher Auslastung liegen der Landesregierung keine Informationen vor, dass Aufgaben des Pflegestützpunktes nicht mehr erfüllt werden können. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an Beratung und Unterstützung sicher weiter steigen. In diesem Zusammenhang wird die Landesregierung in Zukunft dann auch die Bezugsgröße von landesweit durchschnittlich jeweils 30 000 Einwohnerinnen und Einwohnern diskutieren und mit allen Beteiligten erörtern, welche Bezugsgröße für die kreisfreien Städte und die Landkreise künftig am besten geeignet ist, um die Beratung vor Ort auch mit Blick auf die demografische Entwicklung langfristig abzusichern. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin