Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3225 zu Drucksache 17/3043 06. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert (AfD) – Drucksache 17/3043 – Digitalisierung der Personenstandsurkunden in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3043 – vom 12. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Die regierungsbildenden Parteien haben im Koalitionsvertrag vom 27. Mai 2016 verankert, die Digitalisierung zum Erhalt des kulturellen Erbes in dieser Legislaturperiode voranzubringen. In den Kreisen der rheinland-pfälzischen Familienforscher ist es inzwischen bekannt, dass die Archive, wohl bedingt durch die Forderungen aus der Landesregierung, endlich die Digitalisierung in Angriff nehmen werden. Familienforscher in Rheinland-Pfalz haben seit Längerem ehrenamtlich und ohne Kosten für die Archive die Urkunden vieler Standesämter in den Regierungsbezirken Trier und Koblenz digitalisiert und für eine Verwendung am Computer aufbereitet. Sie verfügen über die Ausrüstung für die Digitalisierung und die nötige Erfahrung für den Umgang mit den Dokumenten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Firma Ancestry.com, ein börsennotiertes, privates Unternehmen mit Sitz in den USA, die Digitalisierung der Personenstandsurkunden aus Rheinland-Pfalz übernehmen wird? 2. Ist es zutreffend, dass die o. g. Firma dermaßen an diesen Aufträgen interessiert ist, dass sie dafür zusätzlich Gelder zahlt, um in den Besitz der Daten zu gelangen? 3. Ist es zutreffend, dass die o. g. Firma sich damit das Recht erkauft, die Daten weltweit gewinnbringend zu verkaufen? 4. Wie vereinbaren sich ggf. diese Vorgänge mit unserem Datenschutzgesetz und anderen Rechten, z. B. dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (zu denken ist hier beispielsweise auch an die Erstellung von Horoskopen bestimmter Personen aufgrund Kenntnis der genauen Geburtszeit, des Geburtsortes, Tag der Eheschließung etc. pp.)? 5. Aus welchen Gründen wurde die Initiative der Familienforscher, auch die im Landeshauptarchiv in Koblenz lagernden Bestände zu digitalisieren, abgelehnt? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es ist Aufgabe der Landesarchivverwaltung und des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, eine sachgerechte und wirtschaftliche Lösung zur Digitalisierung der Personenstandsunterlagen durch Bewertung zahlreicher Faktoren zu finden. Dieser Prozess erfolgt mittels einer Ausschreibung und entzieht sich Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen. Zu den Fragen 2 und 3: Bei den Personenstandsunterlagen handelt es sich um Archivgut und damit unveräußerliches Kulturgut des Landes Rheinland-Pfalz. Daraus generierte Daten können je nach Ausgestaltung von Nutzungsverträgen Gegenstand wirtschaftlicher Tätigkeit sein. Die Personenstandsunterlagen des Landes Rheinland-Pfalz sind weiterhin jederzeit kostenlos im Lesesaal des Landeshauptarchivs Koblenz einsehbar, nutzbar und reproduzierbar. Gegenüber den aktuellen Nutzungsbedingungen werden keine Nachteile entstehen. Zu Frage 4: Zur Prüfung aller datenschutzrechtlichen Sachverhalte wurden sämtliche Unterlagen dem Landesdatenschutzbeauftragten übergeben . Es liegt noch kein Prüfergebnis vor. Drucksache 17/3225 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Im Gespräch mit einer Vertreterin der Familienforscher wurden die hohen fachlichen, archivwissenschaftlichen und technischen Standards erläutert, die seitens der Landesarchivverwaltung an die Digitalisierung und die Zugänglichmachung der Personenstandsunterlagen gestellt werden müssen. Der Schutz der wertvollen Originale, die Erhaltung und Zugänglichmachung der Digitalisate wie auch deren dauerhafte, authentische Sicherung sind nur möglich durch die Einhaltung international anerkannter professioneller , facharchivischer Standards. Neben der Digitalisierung betreffen diese Standards – auch im Interesse der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der beabsichtigten Maßnahme – vor allem die Verzeichnung und Erschließung der angefertigten Digitalisate. Für eine aktive Einbindung der Familienforscher in diesen Prozess sind umfangreiche Schulungs- und Betreuungsmaßnahmen nötig. In welcher Form das ehrenamtliche Engagement der Familienforscher stärker eingebunden werden kann, wird im Kontext der Entwicklung der landeseigenen Digitalstrategie geprüft werden. Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister