Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3231 zu Drucksache 17/3057 07. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/3057 – Hassprediger in Bendorf Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3057 – vom 12. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Nach Berichten des SWR sind Gebetsräume in Bendorf bei Koblenz offenbar zu einer Anlaufstelle für Salafisten geworden. Dort hielt der vom rheinland-pfälzischen Landeskriminalamt als „Hassprediger“ bezeichnete Abul Baraa mutmaßlich mehrere Vorträge in einer Moschee. Abul Baraa propagiert unter anderem die Beschneidung der Frau und sprach in Zusammenhang mit den Aufständen in Syrien von einem „gesegneten Dschihad“. Der Islamwissenschaftler Marwan Abou-Taam sagte, dass Prediger wie Baraa Gift für das Zusammenleben der Menschen seien. Abou-Taam wörtlich: „Er funktioniert als Durchlauferhitzer, der junge Menschen in die Ideologie des Salafismus nicht nur hineinführt, sondern bestimmte Rechtfertigungsnarrative produziert, die im Extremfall im Terrorismus landen können“. Ich frage die Landesregierung: 1. Was ist über Verbindungen und Kontakte zwischen dem türkisch-islamischen Kulturverein Bendorf und der Organisation DITIB bzw. der DITIB-Gemeinde in Bendorf-Mülhofen bekannt? 2. Liegen Erkenntnisse über die Bedeutung des Vereins für die salafistische Szene in Rheinland-Pfalz vor? 3. Was ist bisher über salafistische Aktivitäten in Bendorf seitens der Behörden bekannt? 4. Ist bekannt ob an den Vorträgen auch Jugendliche teilnahmen bzw. ob diese konkret angesprochen wurden? 5. Welche Bedeutung kommt den Auftritten Abul Baraas für die salafistische Szene in Rheinland-Pfalz zu? 6. Welche konkreten Maßnahmen werden zur Aufklärung der salafistischen Aktivitäten bzw. zur Aufklärung des Auftritts in Bendorf unternommen? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung am 5. Mai 2017 in Bendorf stattfand, nutzte in der Vergangenheit der türkischislamische Kulturverein Bendorf. Dieser ist nach Kenntnis der Landesregierung eine Mitgliedsgemeinde des DITIB-Landesverbandes Rheinland-Pfalz. Rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse zu Verbindungen des türkisch-islamischen Kulturvereins Bendorf zum aktuellen Nutzer der Gebetsräume in der Luisenstraße in Bendorf vor, welcher die Veranstaltung am 5. Mai 2017 organisierte. Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu möglichen Verbindungen des türkisch-islamischen Kulturvereins Bendorf zum Salafismus vor. Zu Frage 3: Im Hinblick auf deren Aktivitäten in Bendorf liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse vor, dass der Prediger, der am 5. Mai 2017 Bendorf besuchte, dort bereits im November 2016 einen Vortrag hielt. Der Polizei Rheinland-Pfalz liegen für 2017 keine Erkenntnisse zu islamistisch motivierten Straftaten in Bendorf vor. Zu Frage 4: Medienberichten ist zu entnehmen, dass an der Veranstaltung am 5. Mai 2017 in Bendorf auch Eltern in Begleitung ihrer Kinder teilnahmen. Weitergehende Erkenntnisse zur Teilnahme Jugendlicher an der Veranstaltung liegen rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden nicht vor. Drucksache 17/3231 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Der Auftritt des Berliner Predigers Abul Baraa verdeutlicht die netzwerkartigen Verflechtungen, die innerhalb der salafistischen Szene in Deutschland und somit auch nach Rheinland-Pfalz bestehen. Zu Frage 6: Die rheinland-pfälzischen Sicherheitsbehörden sind bestrebt, Gefahren für die Innere Sicherheit unseres Landes aus den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität und des Extremismus möglichst frühzeitig zu erkennen und abzuwehren. Der Polizei obliegt dabei die Aufgabe, konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und Straftaten gemeinsam mit der Justiz beweiskräftig zu verfolgen. Nach der derzeitigen Bewertung auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnisse ergeben sich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen strafrechtlich relevanter Aktivitäten oder konkreter Gefahren. Der Verfassungsschutz beobachtet islamistische Bestrebungen bereits im Vorfeld strafrechtlich relevanter Handlungen. Er kann zu seiner Arbeitsweise in spezifischen Einzelfällen nur insoweit Auskunft erteilen, als bei Vorliegen extremistischer Bestrebungen die rechtlich gegebenen Möglichkeiten zur Aufklärung des Sachverhalts genutzt werden. Die Sicherheitsbehörden haben die Situation in Bendorf fortlaufend im Blick, um bei Bedarf rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können. Dazu gehört auch, Veröffentlichungen auf einschlägigen Webseiten oder sozialen Netzwerken im Hinblick auf strafrechtlich relevante Inhalte auszuwerten und ggf. die erforderlichen Maßnahmen zur Ermittlung der Verantwortlichen zu initiieren. Aktuell kommen Maßnahmen der Prävention nach dem rheinland-pfälzischen Konzept zur Verhinderung der Radikalisierung junger Menschen in Betracht, die zur Zeit mit dem federführenden Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz und den Verantwortlichen der betroffenen Kommunen abgestimmt werden. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär