Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3232 zu Drucksache 17/3059 07. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD) – Drucksache 17/3059 – Informationen zur HNA Airport Group GmbH Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3059 – vom 9. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der 29. Plenarsitzung am Mittwoch, dem 26. April 2017 hat der Landtag Rheinland-Pfalz dem Verkauf der Anteile des Landes Rheinland-Pfalz an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH an die HNA Airport Group GmbH zugestimmt. Die HNA Airport Group GmbH ist letztendlich eine Tochter der HNA Group Ltd., die im Rahmen des Bieterverfahrens gemeinsam mit ihrer Partnerin der ADC GmbH den Zuschlag erhalten hatte. Die WirtschaftsWoche weist in einem Bericht vom 5. Mai 2017 darauf hin, dass die HNA in den vergangenen Jahren rasend schnell gewachsen, hoch verschuldet und völlig intransparent sei. Von Schulden in Höhe von 81 Milliarden Euro ist die Rede, es sei unsicher wie stabil das Unternehmen wirklich ist. Sogar in den chinesischen Staatsmedien seien Zweifel hinsichtlich der HNA aufgekommen, die betreffenden Artikel seien mittlerweile aber gelöscht worden. Zudem sei die HNA in China politisch gut vernetzt, wobei unklar sei, wer wirklich die führenden Köpfe hinter der HNA Group sind. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Nachforschungen hat die Landesregierung im Rahmen des Verkaufsprozesses hinsichtlich der Unternehmens- und Eigentümerstruktur der HNA Group angestellt? 2. Wie stellt sich die Unternehmens- und Eigentümerstruktur der HNA Group, insbesondere auch in Bezug auf die HNA Airport Group GmbH, nach Kenntnis der Landesregierung dar? 3. Welche Nachforschungen hat die Landesregierung im Rahmen des Verkaufsprozesses hinsichtlich der Bonität der HNA Group angestellt? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Bonität der HNA Group, insbesondere zu einer Verschuldung in Höhe von 81 Milliarden Euro vor und seit wann liegen diese der Landesregierung vor? 5. Sind der Landesregierung kritische Berichte, insbesondere auch von chinesischen Medien, zur HNA Group bekannt und wie bewertet die Landesregierung eine eventuelle Löschung solcher kritischer Berichte im Hinblick auf die getroffene Auswahlentscheidung ? 6. Welche Verbindung der HNA Group bzw. deren Vertretern zu politischen Entscheidungsträgern in der Volksrepublik China sind der Landesregierung bekannt und wie bewertet sie diese im Hinblick auf die getroffene Auswahlentscheidung? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Im Rahmen des im Sommer 2016 fortgesetzten Bieterverfahrens haben die Berater der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG eine Überprüfung des Bieterhintergrundes vorgenommen. Dabei wurden unter anderem öffentlich zugängliche Quellen ausgewertet und Recherchen vor Ort durch Grant Thornton China durchgeführt, die auch ein persönliches Gespräch mit Vertretern der HNA Group in der Firmenzentrale in Hainan geführt haben. Zu den Terminen der Vertreter der Landesregierung vor Ort im Februar 2017 verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 17/2304 und die Ausführungen in der Sitzung des Innenausschusses am 2. März 2017. Alleinige Gesellschafterin der Käufergesellschaft HNA Airport Group GmbH ist die Hainan Air Travel Service Co. Ltd., deren Geschäftsanteile zu 80 Prozent von der HNA Group Co. Ltd. und im Übrigen von zwei weiteren HNA Gesellschaften gehalten werden. Insofern wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen Drucksachen 17/2304, 17/2434 und 17/2450 verwiesen. Drucksache 17/3232 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Im Rahmen des Verkaufsprozesses wurde die Hinterlegung des Kaufpreises auf ein Notaranderkonto vor Unterzeichnung des Kaufvertrages gefordert. Insofern wurde die auch erfolgte Kaufpreiszahlung durch eine Vorkasse gewährleistet. Eine Bonitätsprüfung war vor diesem Hintergrund auf Anraten der Berater nur eingeschränkt erforderlich und stellte beihilferechtlich zudem kein zulässiges Auswahlkriterium dar. Gleichwohl wurden die Bilanz- und Finanzkennzahlen der HNA Group anhand öffentlich zugänglicher Informationen insbesondere von Finanzinformationsdienstleistern betrachtet. Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 17/2434 ausgeführt, ergaben sich aus der Überprüfung durch die Berater keine Erkenntnisse, die einer Vertragsunterzeichnung entgegengestanden hätten. Zu Frage 5: Berichte über die Akquisitionstätigkeit der HNA Group – auch in Deutschland – sind allgemein bekannt. Der Landesregierung liegt auch der in der Fragestellung genannte Medienbericht vom 5. Mai 2017 vor. Ob die darin enthaltenen Ausführungen zur Verfügbarkeit weiterer Berichte zutreffend sind, ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu Frage 6: Der Landesregierung ist bekannt, dass Herr Cheng Feng, der in dem Medienbericht vom 5. Mai 2017 als Gründer und Chef der HNA Group namentlich erwähnt wird, gemäß der Eigenangaben der HNA Group Abgeordneter des 16., 17. und 18. Nationalen Kongresses der Kommunistischen Partei Chinas, Mitglied des Ständigen Ausschusses des Provinzkongresses Hainan und Mitglied der 10. und 11. Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes ist. Solche politischen Verbindungen von Wirtschaftsakteuren sind nach Angaben der Berater in China typisch. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär