Drucksache 17/3236 zu Drucksache 17/3066 08. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) – Drucksache 17/3066 – Geplanter Beförderungsstopp für die rheinland-pfälzischen Landesbeamten Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3066 – vom 17. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Anpassung der Besoldung der rheinland-pfälzischen Beamten an die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst vorsieht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Beabsichtigt die Landesregierung in der laufenden Wahlperiode stets die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst auf die Besoldung der Landesbe amten zu übertragen? 2. Wie gedenkt die Landesregierung den Abstand zu den Besoldungen ande rer Bundesländer aufzuholen, der nicht zuletzt durch die jahrelange 1 Prozent-Besoldungserhöhung entstanden ist? 3. Trifft es zu, dass die Landesregierung die Besoldungserhöhung durch ei nen Beförderungsstopp für alle Landesbeamten in den Jahren 2018 und ggf. auch 2019 finanzieren will bzw. kann die Landesregierung ausschlie ßen, dass es zu einem solchen Beförderungsstopp kommen wird? 4. Wie hoch werden die Mehrausgaben sein, die durch die Übernahme der aktuellen Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst auf die Besoldung der rheinland-pfälzischen Landesbeamten entstehen werden? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung strebt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten an, die Tarifabschlüsse der Tarifgemeinschaft der Länder für die Beschäftigten des Landes auch für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übernehmen. Zu Frage 2: Wie die Landesregierung im Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2017/2018 (LBVAnpG 2017/2018, Drucksache 17/3100) ausführlich anhand des Prüfschemas des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Entscheidungen vom 5. Mai 2015 – 2 BvL 17/09 u. a. und vom 17. November 2015 – 2 BvL 19/09 u. a.) dargelegt hat, werden in Rheinland-Pfalz die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Alimentation der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eingehalten. Sollte der Gesetzentwurf vom Landtag verabschiedet werden, so ist dann für vier Jahre (2015 bis 2018) jeweils das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldungs- und Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen worden. Weitergehende Anpassungen sind – auch im Hinblick auf den Vergleich zu anderen Ländern oder dem Bund – nicht vorgesehen. Zu Frage 3: Nein, es wird nicht zu einem Beförderungsstopp für alle Landesbeamten kommen. Zu Frage 4: Die Mehrkosten der Bezügeanpassungen 2017/2018 belaufen sich auf 99,5 Mio. Euro im Jahr 2017 und auf 211,8 Mio. Euro im Jahr 2018 (vgl. LBVAnpG 2017/2018, Drucksache 17/3100). Doris Ahnen Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode