Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3252 zu Drucksache 17/3075 09. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/3075 – Verbindungen bzw. personelle Überschneidungen zwischen Angehörigen einer kosovarischen Albaner-Großfamilie und der Salafisten-Szene in Bendorf Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3075 – vom 17. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Was ist der Landesregierung darüber bekannt, dass eine signifikant große Anzahl der Bendorfer Salafisten Angehörige einer kosovarischen Albaner-Großfamilie „J. bzw. A.“ sein sollen? 2. Was ist über den Aufenthaltsstatus bzw. das Bleiberecht der in Bendorf gemeldeten Angehörigen dieser kosovarischen Albaner- Großfamilie bekannt? 3. Wann sprach die zuständige Behörde des Kreises Mayen-Koblenz zuletzt eine Verlängerung des Bleiberechts für Angehörige der kosovarischen Albaner-Großfamilie aus bzw. bewilligte deren dauerhaften Aufenthalt? 4. Was ist über Bedrohungen von Mitarbeitern dieser Kreisbehörden durch Angehörige dieser kosovarischen Albaner-Großfamilie bekannt? 5. Was ist über den Eigentümer des Hauses bekannt, in dem der Hassprediger Baraa zuletzt predigte? 6. Was ist über die Größe der Salafisten-Szene (Kerngruppe und näheres Umfeld) in Bendorf bekannt? 7. Was ist über die ethnische Zusammensetzung der Salafisten-Szene (Kerngruppe und näheres Umfeld) in Bendorf bekannt? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 6 und 7: Den Sicherheitsbehörden liegen keine gesicherten Erkenntnisse zu einer in Bendorf bestehenden salafistischen Szene vor. Zu den Fragen 2 bis 4: Allein mit den Namensinitialen „J. bzw. A.“ ist der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz eine personelle Zuordnung nicht möglich. Auch liegen der Ausländerbehörde keine näheren Erkenntnisse vor, die Rückschlüsse auf die der Anfrage zugrunde liegende kosovarisch/albanische Großfamilie zulassen würden. Nach Auskunft der Ausländerbehörde sind keine Bedrohungen der dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgt. Zu Frage 5: Eigentümerin des Objektes ist ein Unternehmen mit Sitz in Bendorf. Rheinland-pfälzische Sicherheitsbehörden haben keine gesicherten Erkenntnisse über mögliche Verbindungen dieser Firma zu Salafisten. Roger Lewentz Staatsminister