Drucksache 17/3253 zu Drucksache 17/3092 08. 06. 2017 A n t w o r t des Chefs der Staatskanzlei auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Reinhard Oelbermann (CDU) – Drucksache 17/3092 – Schirmherrschaften der Ministerpräsidentin Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3092 – vom 19. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Für eine karitative Veranstaltung des VFK 07 Schifferstadt am 6. Mai hatte die Ministerpräsidentin die Schirmherrschaft übernommen . Der Erlös dieser Veranstaltung wird dem Kinderschutzbund zukommen. Die Schirmherrin wurde von der SPD-Bundestagskandidatin des Wahlkreises 208 vertreten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. War diese Vertretung mit der Ministerpräsidentin abgesprochen? 2. Welche offiziellen Funktionen hat die Wahlkreiskandidatin, die eine Vertretung der Ministerpräsidentin rechtfertigen? 3. Nach welchen Kriterien wählt die Ministerpräsidentin im Verhinderungsfall ihre Vertretung bei solchen Veranstaltungen aus? Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Juni 2017 wie folgt beantwortet : Zu Frage 1: Nein, denn die Ministerpräsidentin wurde auf der genannten Veranstaltung nicht vertreten. Die SPD-Bundestagskandidatin des Wahlkreises 208 überbrachte bei ihrer Wortmeldung Grüße der Ministerpräsidentin und wünschte der Veranstaltung einen guten Verlauf. Zu den Fragen 2 und 3: Für die Vertretung im formellen Sinn bestellt die Ministerpräsidentin nach Artikel 105 Satz 3 der Landesverfassung ihre Stellvertreterin oder ihren Stellvertreter mit Zustimmung des Landtages. Darüber hinaus besteht gemäß § 2 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Staatskanzlei und für die Ministerien (GGO) die Möglichkeit, die Befugnis zur Vertretung des Landes nach außen im Einzelfall oder für eine bestimmte Gruppe gleich gelagerter Fälle zu übertragen. Die Vertretung der Landesregierung bei Veranstaltungen dagegen regelt die Ministerpräsidentin nach § 2 Abs. 3 GGO im Benehmen mit der fachlich zuständigen Ministerin oder dem fachlich zuständigen Minister. Clemens Hoch Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode