Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3254 zu Drucksache 17/3064 09. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Louis Schmidt (AfD) – Drucksache 17/3064 – Laptops und Tablets in der Schule Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3064 – vom 16. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut einer Meldung des SWR vom 6. Mai 2017 sind in rheinland-pfälzischen Schulen 13 000 Laptops und Tablets im Einsatz. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Jahrgangsstufen und an welchen Schularten kommen die Laptops und Tablets zum Einsatz (aufschlüsseln nach Anzahl, Jahrgangsstufe und Schulart)? 2. Für welche Zwecke werden die Laptops und Tablets benutzt? 3. Wie teuer war die Anschaffung der Laptops und Tablets insgesamt? 4. Wie teuer war die Anschaffung der Laptops und Tablets für die Grundschulen? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Für die Ausstattung der Schulen sind in Rheinland-Pfalz die Schulträger verantwortlich. Dies gilt auch für digitale Endgeräte. Die in der Meldung des SWR genannte Zahl bezieht sich ausschließlich auf Geräte, die im Rahmen des Landesprogramms „Medienkompetenz macht Schule“ als Erstausstattung mit Landesmitteln beschafft wurden. In einer Abfrage bei allen 1 603 Schulen in Rheinland-Pfalz vom 30. Juni 2016 meldeten 1 481 Schulen folgende technische Ausstattung zurück: Bei den 29 555 der in Frage stehenden Geräte handelt es sich um 24 128 Laptops und 5 427 Tablets. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die Geräte verteilen sich wie folgt auf die Schularten: (Quelle: BM, Umfrage vom 30. Juni 2016.) In einer Zeit, in der digitale Medien einen weitreichenden Teil der Lebenswelt auch von Kindern und Jugendlichen ausmachen, in der sie auf dem Arbeitsmarkt als selbstverständlich vorausgesetzt und mit ihren Potenzialen und Risiken regelmäßig Gegenstand gesellschaftlicher Diskurse werden, ist Medienkompetenz vierte Kulturtechnik. Es ist daher Aufgabe von Schule, die Nutzung digitaler Medien in den Schulalltag einzubinden und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Die Vermittlung von Medienkompetenz und der Umgang mit digitalen Medien ist in allen Schularten ein fachübergreifendes Bildungsziel. Zu entsprechenden Lehrplänen verweise ich auf die Antwort der Landesregierung zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU „Chancen der Digitalisierung und Netzpolitik in Rheinland-Pfalz nutzen“ (Drucksache 16/5348). BBS FOES GHS/HS GS GRS+/ RS+/RS RS+/ FOS IGS GY/Koll./ AGY FWS gesamt gesamt 4 927 2 534 3 7 956 4 480 1 040 2 427 6 157 31 29 555 davon Laptops 4 102 1 748 3 6 727 3 633 860 2 046 4 978 31 24 128 davon Tablets 825 786 0 1 229 847 180 381 1 179 0 5 427 Drucksache 17/3254 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Im Rahmenplan des rheinland-pfälzischen MedienkomP@ss werden alle Kompetenzbereiche im Sinne einer umfassenden, informatischen Bildung einschließenden Medienkompetenz (vom Bedienen und Anwenden, über Analysieren und Reflektieren bis hin zum Kommunizieren und Kooperieren) erfasst. Die Schulen, die mit dem MedienkomP@ss arbeiten, haben vor diesem Hintergrund die Aufgabe, in einem Medienkonzept die Kompetenzen zu definieren, die die Schülerinnen und Schüler mit und für Medien erwerben sollen. Das Konzept sorgt für deren systematischen Aufbau sowie für eine Zuordnung der zu erwerbenden Kompetenzen zu bestimmten Klassenstufen und Unterrichtsfächern. Daten zum Einsatz von digitalen Endgeräten in einzelnen Jahrgangsstufen werden nicht erhoben. Zu den Fragen 3 und 4: In den Jahren 2007 bis 2016 sind von Landesseite rund 21,5 Mio. Euro zur Förderung der technischen Infrastruktur überwiegend an weiterführende Schulen geflossen. In dieser Summe sind 90 000 Euro für die Ausstattung von 12 Pilotgrundschulen – im Rahmen der Ausweitung der Ausstattungsinitiative des Landesprogramms auf die Grundschulen – in 2016 enthalten. Der Gesamtbetrag schließt die Kosten für die Anschaffung von Laptops und Tablets sowie von interaktiven Whiteboards ein. Eine Kostenaufschlüsselung nach diesen Gerätearten ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin