Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3259 zu Drucksache 17/3078 09. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gordon Schnieder (CDU) – Drucksache 17/3078 – Lückenschluss der A 1 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3078 – vom 18. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: ·Im letzten Jahr fragte ich die Landesregierung mehrfach nach dem Lückenschluss der A 1. Zunächst schrieb mir Staatsminister Dr. Wissing unter anderem, für den Abschnitt Adenau – Kelberg sei geplant, „die Planfeststellungsunterlagen in 2016 fertigzustellen“ (Drucksache 17/209). Sodann (Drucksache 17/1649) wurde von Herrn Dr. Wissing diese Aussage dahingehend korrigiert, für diesen Abschnitt sei „die Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens mit dem Ziel der erneuten Offenlage in 2017 vorgesehen“. Diesen Termin bestätigte der Herr Minister in Drucksache 17/2414. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund verzögerte sich die für das Jahr 2016 angekündigte Fertigstellung der Planfeststellungsunterlagen? 2. Welche konkreten Schritte wurden seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau unternommen, um sicherzustellen, dass die Planungsschritte in der von Herrn Staatsminister Dr. Wissing angekündigten Zeit erfolgen? 3. Hat Herr Staatsminister Dr. Wissing in der Zwischenzeit den Termin für die Offenlage des Abschnitts Kelberg – Adenau auf die zweite Jahreshälfte 2017 terminiert? 4. Wann steht für die nordrhein-westfälischen Teile die Offenlage an bzw. sind diese bereits terminiert? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Erst in 2016 wurde erkennbar, dass im Hinblick auf die großflächige Ausweisung von Vogelschutzgebieten in Nordrhein-Westfalen, strengere Regelungen zum Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz sowie erhöhte Anforderungen aus der Rechtsprechung zum Naturschutz eine vollständige Überarbeitung der naturschutzfachlichen Unterlagen erforderlich ist, um rechtssichere Planfeststellungsunterlagen zu erstellen. Zu Frage 2: Es wurde dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) die größtmögliche Unterstützung gewährt, um die erforderlichen Untersuchungen personell und finanziell durchführen zu können. Zu Frage 3: Bereits in der Drucksache 17/1649 vom 21. November 2016 als Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/1448 vom 27. Oktober 2016 wurde als Ziel einer erneuten Offenlage 2017 benannt. Im April 2017 habe ich dieses Ziel mit der Aussage konkretisiert, dass die erneute Offenlage in der zweiten Jahreshälfte 2017 vorgesehen ist. Zu Frage 4: Für den Abschnitt Blankenheim – Lommersdorf wurde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW am 10. Mai 2012 die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Nach der „Planoffenlage“ Ende 2012 wurde aufgrund geänderter Gesetzgebung im Umweltbereich ein sogenanntes Deckblatt erforderlich. Dieses Deckblatt mit den Inhalten der Planänderungen soll im zweiten Quartal 2017 offengelegt werden. Der Abschnitt Lommersdorf – Adenau befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Die Planungsunterlagen werden derzeit aktualisiert und sollen im zweiten Quartal 2017 dem Bundesverkehrsministerium zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach der Genehmigung durch das Bundesverkehrsministerium erfolgt auch hier die Offenlage der Planunterlagen. Dr. Volker Wissing Staatsminister