Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3260 zu Drucksache 17/3076 12. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/3076 – Fischsterben im Kuselbach Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3076 – vom 17. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Aus einem Bericht des SWR vom 5. Mai 2017 ist zu entnehmen, dass im Kuselbach ein Fischsterben festgestellt werden konnte. Das Gewässer roch demnach beißend und tote Bachforel len und Dörbel wurden angeschwemmt. Die Ursache hierfür sei aber bislang noch unklar. Aufgrund verschiedener ähnlicher Unglücke in der Vergangenheit und der beträchtlichen Störung des Ökosystems ist ein solches Ereignis zutiefst beunruhigend. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Gewässerzustand des Kuselbachs (struktu rell, ökologisch und chemisch)? 2. Wie viele Einleiter (Kategorie direkt und indirekt) gibt es entlang des Kuselbachs und welche Landnutzungsformen (nach Amtlichem Liegenschaftskataster) sind im Einzugsgebiet hauptsächlich anzutreffen? 3. Existieren im Einzugsgebiet Betriebe/Anlagen, welche mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten oder Jauche, Gülle- und Silagesickersaft (JGS) lagern (bitte mit Angabe zu den wassergefährdenden Stoffen, JGS und der Mengen in Liter)? 4. Gab es in der Vergangenheit bereits ähnliche Unglücke (z. B. Fischsterben) aufgrund eingeleiteter wassergefährdender Stoffe oder JGS in der Region und konnte die Ursache identifiziert werden? 5. Welche Schritte zur Ursachenanalyse werden nun durchgeführt und existiert ein Aktionsplan im Falle eines solchen Unglücks? 6. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um solche Unglücke in Zukunft in Rheinland-Pfalz zu verringern und den Gewässerzustand in Hinblick auf die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie von unseren Flüssen und Bächen zu verbessern? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Kuselbach ist ein Gewässer des Typs 6 (feinmaterialreicher, karbonatischer Mittelgebirgsbach). Er wurde unterteilt in die Wasserkörper Oberer Kuselbach und Unterer Kuselbach. Der Wasserkörper Unterer Kuselbach ist als erheblich verändertes Gewässer ausgewiesen. Bewertet anhand einer 7-stufigen Skala (1 unverändert – 7 vollständig verändert) weist der Kuselbach im Oberlauf im Mittel eine Gewässerstrukturgüte von 4,8 und im Unterlauf im Mittel von 6,2 auf. Chemisch ist der Gewässerzustand sowohl im Ober- als auch im Unterlauf mit gut bewertet. Der ökologische Zustand des Wasserkörpers Oberer Kuselbach ist mit unbefriedigend, der Wasserkörper Unterer Kuselbach ist mit mäßig bewertet. Für einen guten Lebensraum für alle natürlicherweise in einem solchen Gewässer vorkommenden Arten bietet das Gewässer zurzeit keine ausreichend vielfältigen Habitate und Lebensbedingungen. Zu Frage 2: Entlang des Kuselbachs (von der Quelle bis zur Mündung in den Glan) einschließlich der Nebengewässer befinden sich über 100 bekannte Einleitungen (Einträge im Wasserbuch). Die Landnutzungsformen im Einzugsgebiet des Kuselbachs können lt. Amtlichem Topographisch-Kartographische Informations- System (ATKIS) grundsätzlich in vier Kategorien unterschieden werden: 1. Siedlungen: Anteil rund 10 Prozent. Im Einzugsbereich des Kuselbaches befinden sich insgesamt 15 Ortsgemeinden. 2. Ackerland: Anteil rund 36 Prozent. Drucksache 17/3260 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 3. Waldgebiet: Anteil rund 28 Prozent. 4. Grünland/Wiesen etc.: Anteil rund 26 Prozent. Zu Frage 3: Im Einzugsbereich des Kuselbachs befinden sich nach Auskunft der örtlich zuständigen Unteren Wasser- und Baubehörde (Kreisverwaltung Kusel) keine landwirtschaftlichen Betriebe, die Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS) lagern. An gewerblichen Betrieben, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen bzw. umgehen könnten, existieren im Einzugsbereich des Kuselbachs in der Stadt Kusel eine Tankstelle und ein gewerblicher Betrieb sowie am östlichen Ortsende die Kläranlage von Kusel. Im weiteren Verlauf des Kuselbachs verläuft nahezu parallel die Bahnlinie vom Bahnhof Kusel in Richtung Altenglan. Zwischen Kusel und Altenglan befindet sich noch ein Steinbruchbetrieb bei Rammelsbach. Zu Frage 4: In der Vergangenheit kam es hin und wieder zu singulären Schadensereignissen (Einleitung von Jauche, Gülle und Sickersaft sowie wassergefährdenden Stoffen und Abwasser). Exemplarisch seien drei Ereignisse erwähnt: Im Zuständigkeitsbereich der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Kusel ereignete sich in jüngster Vergangenheit (Sommer 2016) aufgrund einer Leckage eines Güllebehälters ein Fischsterben größeren Ausmaßes am Krottelbach (Gewässer gehört nicht zum Einzugsgebiet des Kuselbachs). Die Ursache konnte durch die Untere Wasserbehörde ermittelt werden. Die SGD Süd, Regionalstelle Kaiserslautern, wurde beratend als Fachbehörde von der Kreisverwaltung in den Schadensfall eingebunden. Des Weiteren ist im Bereich der Marktwiese in Kusel ein Störfall am Regenüberlaufbecken aus 2014 bekannt, bei dem Abwasser in den Kuselbach eingeleitet wurde und infolge Fische verendet sind. Am Bledesbach (Nebengewässer des Kuselbachs) kam es 2013 aufgrund eines Defekts in der Kanalisation ebenfalls zu einer Einleitung von ungereinigtem Abwasser. Zu Frage 5: In einem Schadensfall kann die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Kusel nach Bedarf die SGD Süd, Regionalstelle Kaiserslautern, zur Ursachenermittlung als Fachbehörde einbinden. Bei dem aktuellen Schadensfall am Kuselbach wurde die SGD Süd, Regionalstelle Kaiserslautern, eingebunden. Es wurde am 8. Mai 2017 durch die SGD Süd im Bereich der Stadtmitte der Kuselbach begutachtet und Gewässerproben entnommen. Die Vor-Ort-Analytik sowie die Laboruntersuchung haben keine Auffälligkeiten gezeigt. Es konnten zudem lebende Fische im Bereich der Brücke Hofacker gesichtet werden. Aufgrund der Witterungsverhältnisse erscheint ein Zusammenhang mit der Mischwasserentlastungsanlage „Marktwiese“ unklar; eine eindeutige Ursache des gemeldeten Schadens konnte bisher nicht ermittelt werden. Laut der Polizeiinspektion Kusel wurde Anzeige wegen Gewässerverunreinigung erstattet. Weitere Informationen liegen wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens nicht vor. Die Kreisverwaltung Kusel unterhält eine Rufbereitschaft, um bei Schadensfällen ein rasches Agieren zu gewährleisten. Bei Bedarf wird die SGD Süd als beratende Fachbehörde eingeschaltet; auch hier ist die „Rund um die Uhr – Beteiligung“ durch eine Rufbereitschaft sichergestellt. Die Verbandsgemeinde Kusel besitzt zudem ebenfalls eine Rufbereitschaft, welche außerhalb der Dienstzeiten bei Unfällen oder Betriebsstörungen an abwassertechnischen Anlagen die Erreichbarkeit gewährleistet. Ein zügiges Handeln und Gegensteuern ist damit jederzeit möglich. Zu Frage 6: An die Errichtung und den Betrieb der Anlagen werden besondere Anforderungen gestellt. Bau und Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und JGS-Anlagen sind durch die Gesetzesgrundlagen im Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz sowie der Anlagenverordnung (VAwS) und der JGS-Verordnung geregelt. Zudem sind stets die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten, die in den einschlägigen technischen Regelwerken vorgegeben sind. Durch die Einführung der bundesweit gültigen neuen Anlagenverordnung (AwSV), in die jetzt auch die Anforderungen an JSG-Anlagen aufgenommen wurden, werden die Ansprüche an derartige Anlagen erhöht. Gleiches gilt für die Abwasseranlagen. Zum Erreichen der Ziele der EG-WRRL wurde durch das Land Rheinland-Pfalz das Maßnahmenprogramm in 2015 fortgeschrieben. Beide Wasserkörper des Kuselbachs sind im Maßnahmenprogramm des zweiten Bewirtschaftungszyklus zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie enthalten. In den kommenden Jahren sind mehrere Maßnahmen zur Verringerung der Einträge von Nähr- und Schadstoffen sowie die Verbesserung der Sohl- und Uferstrukturentwicklung geplant. Durch die Ausweisung von Gewässerrandstreifen und den Einbau von Sohlschwellen, Störsteinen, Buhnen und Geröllbänken in das Gewässer sollen u. a. die ökologische Funktion des Gewässers verbessert und die natürliche Gewässerentwicklung gefördert werden. Ulrike Höfken Staatsministerin