Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3275 zu Drucksache 17/3179 13. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht, Christian Baldauf und Gabriele Wieland (CDU) – Drucksache 17/3179 – Ausstehende Projekte im Landesstraßenbauprogramm Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3179 – vom 31. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Wie der Presse zu entnehmen war, hat sich Staatssekretär Andy Becht im Zuge der Bewertung des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags zum Bau der Mittelrheinbrücke zu 400 noch ausstehenden Straßenbauprojekten des Landes geäußert. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Projekte beinhaltet die genannte Anzahl von 400? 2. In welcher Reihenfolge und nach welcher Priorisierung werden diese Projekte realisiert? 3. Welche Bedeutung hat in der Festlegung der Vorgehensweise der von der Landesregierung angekündigte Mobilitäts-Kompromiss mit breiter Beteiligung vieler Akteure? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die beispielhaft genannte Zahl von 400 Projekten bezieht sich auf die Vorhaben des aktuellen Landesstraßenbauprogramms 2017/2018, das im Internet-Auftritt des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz unter https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Finanzen/Landeshaushalt/Haushalt_2017_2018/Landeshaushaltsgesetz/EP_08.pdf (dort ab Seite 113) veröffentlicht ist. Zu Frage 2: Soweit die im Landesstraßenbauprogramm 2017/2018 aufgelisteten Vorhaben nicht bereits begonnen bzw. sogar bereits abgeschlossen sind, sollen diese auf der Grundlage der hierfür jahresbezogen jeweils eingeplanten Mittel umgesetzt werden. Die Baubeginne für noch anstehende Vorhaben hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie insbesondere dem Vorliegen der planerischen und baurechtlichen Voraussetzungen, dem Verlauf der Vergabeverfahren sowie möglichen Abhängigkeiten vom Verlauf anderer Bauvorhaben. Eine abschließende Festlegung, in welcher Reihenfolge die im Landesstraßenbauprogramm 2017/2018 aufgelisteten Projekte realisiert werden sollen, ist deshalb vorab nicht möglich. Zu Frage 3: Im Koalitionsvertrag für die Regierungsperiode 2016 bis 2021 haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, in einem breit angelegten Beteiligungsprozess über die zukünftigen Mobilitätsanforderungen in Rheinland-Pfalz zu diskutieren und unter dem Titel „Mobilitätskonsens 2021“ Vorschläge für die Verkehrsinvestitionen der Zukunft zu entwickeln. Rückwirkungen auf die Umsetzung der Vorhaben des Landestraßenbauprogramms 2017/2018, über das der Landtag bereits mit der Verabschiedung des Landeshaushalts 2017/2018 entschieden hat, ergeben sich hieraus nicht. Dr. Volker Wissing Staatsminister