Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3286 zu Drucksache 17/3104 14. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Horst Gies (CDU) – Drucksache 17/3104 – Kita-Förderung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3104 – vom 22. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Trägern von Kindertagesstätten auf Antrag Fördermittel zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten. Hierzu hat das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen die Verwaltungsvorschrift vom 12. Dezember 2013 (744-75118, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 2014, S. 13 ff., nachfolgend „VV“) erlassen. Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen und in welchem Umfang jeweils hat das Land seit Inkrafttreten der VV eine Förderung der Bau- und Ausstattungskosten zur Sicherung von solchen Plätzen und Gruppen in Kindertageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren bewilligt, die sich deshalb als zusätzlich erwiesen, da die Plätze und Gruppen ohne Erhaltungsmaßnahmen (z. B. in Gestalt eines Ersatzbaus) weggefallen wären? 2. Bleibt die VV bis zur Ersetzung durch eine neue Verwaltungsvorschrift als verwaltungsinterne Grundlage für die Entscheidung über Anträge auf Förderung aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 bis 2018 und etwaige Folgeprogramme unverändert maßgeblich? 3. Wann ist die Vorlage einer neuen Verwaltungsvorschrift des Landes geplant, welche die o. g. VV ersetzt und welche Änderungen sind hierfür vorgesehen bzw. zu erwarten? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Verwaltungsvorschrift „Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm ‚Kinderbetreuungsfinanzierung‘ 2013 bis 2014 sowie Gewährung von Landeszuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten“ gilt seit dem 12. Dezember 2013. Die Gewährung von Zuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten erfolgt nur für neu entstehende, bedarfsmäßig notwendige Plätze. Das für die Bewilligung zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Landesjugendamt, hat keine Ersatzbaumaßnahmen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen auf Grundlage der genannten Verwaltungsvorschrift gefördert. Zu Frage 2: Die Verwaltungsvorschrift wird gegenwärtig analog angewandt. Aufgrund von Gesprächen und Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Höhe der Pauschalen wurde vereinbart, dass die Pauschalen ab dem 1. Januar 2015 um 22,5 Prozent angehoben werden. Dies ist bei den Jugendämtern und Trägern bekannt. Zu Frage 3: Aufgrund eines Prüfberichts des Landesrechnungshofs zur Investitionskostenförderung sowie eines neuen Investitionsprogramms des Bundes wird die Verwaltungsvorschrift derzeit überarbeitet und angepasst. Der bisherigen Tradition und dem fortbestehenden Ausbaubedarf in Rheinland-Pfalz folgend, sollen weiterhin nur neu entstehende Plätze gefördert werden. Grundsätzlich ist eine Förderung von bedarfsmäßig notwendigen Plätzen ohne eine Unterteilung nach U3- oder Ü3-Plätzen geplant. Das kriteriengeleitete Auswahlverfahren und die Stichtagsregelung sollen ebenfalls beibehalten werden. Eine Beteiligung der kommunalen Ebene ist vorgesehen. Die neue Verwaltungsvorschrift soll in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin