Drucksache 17/3301 zu Drucksache 17/2972 16. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD – Drucksache 17/2972 – Stand der Planstellenbesetzung bei der Landesverwaltung Die Große Anfrage 17/2972 vom 2. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: 1. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 02 – Ministerpräsidentin und Staatskanzlei für das Jahr 2017 vorgesehen? 2. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 02 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? 3. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 02 im Durchschnitt nicht besetzt? 4. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 02 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? 5. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 03 – Ministerium des Innern und für Sport für das Jahr 2017 vorgesehen? 6. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 03 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? 7. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 03 im Durchschnitt nicht besetzt? 8. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 03 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? 9. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 04 – Ministerium der Finanzen für das Jahr 2017 vorgesehen? 10. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 04 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? 11. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 04 im Durchschnitt nicht besetzt? 12. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 04 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? 13. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 05 – Ministerium der Justiz für das Jahr 2017 vorgesehen ? 14. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 05 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? 15. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 05 im Durchschnitt nicht besetzt? 16. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 05 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? 17. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 06 – Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie für das Jahr 2017 vorgesehen? 18. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 06 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? 19. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 06 im Durchschnitt nicht besetzt? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3301 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 20. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 06 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? 21. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 07 – Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz für das Jahr 2017 vorgesehen? 22. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 07 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? 23. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 07 im Durchschnitt nicht besetzt? 24. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 07 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? 25. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 08 – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau für das Jahr 2017 vorgesehen? 26. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 08 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? 27. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 08 im Durchschnitt nicht besetzt? 28. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 08 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? 29. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 09 – Ministerium für Bildung für das Jahr 2017 vorgesehen? 30. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 09 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? 31. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 09 im Durchschnitt nicht besetzt? 32. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 09 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? 33. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 10 – Rechnungshof für das Jahr 2017 vorgesehen? 34. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 10 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? 35. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 10 im Durchschnitt nicht besetzt? 36. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 14 – Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten für das Jahr 2017 vorgesehen? 37. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 14 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? 38. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 14 im Durchschnitt nicht besetzt? 39. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 14 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? 40. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 15 – Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur für das Jahr 2017 vorgesehen? 41. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 15 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? 42. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 15 im Durchschnitt nicht besetzt? 43. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 15 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? 2 Das Ministerium der Finanzen hat die Große Anfrage namens der Landes regierung – Zuleitungsschreiben der Ständigen Vertreterin des Chefs der Staatskanzlei vom 16. Juni 2017 – wie folgt beantwortet: Die Besetzung der Stellen bei der Landesverwaltung wird durch die einzelnen Dienststellen gesteuert. Die Praxis der Personal- und Stellenbewirtschaftung macht es erforderlich, dass ein gewisser Anteil der Planstellen und Stellen strukturell unbesetzt bleibt. Auf diese Weise können Maßnahmen wie z. B. Elternzeit, Teilzeit oder Abordnungen gehandhabt werden. Auch kann auf temporäre Aufgabenänderungen flexibel reagiert werden. Der Umfang des unbesetzten Stellenanteils variiert u. a. nach Größe und Struktur des entsprechenden Verwaltungsbereichs (Altersschnitt, Teilzeitanteil etc.). Die durchschnittlichen Zeiten einer Nicht-Besetzung von Stellen sind unter anderem davon abhängig, dass Nachbesetzungen oft von festen Terminen zur Einstellung bzw. Übernahme nach einer Ausbildung bzw. nach einem Vorbereitungsdienst abhängen. Zu berücksichtigen sind außerdem die Zeiträume für Auswahlverfahren einschließlich Ausschreibung sowie Beteiligung der Personalvertretungen . Vor diesem Hintergrund haben sich die Änderungen der Stellenpläne im Haushalt 2017, verkündet am 4. April Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/3301 2017, nur teilweise in der Stellenbesetzung niedergeschlagen. Stellen, die zur späteren Einsparung vorgesehen sind, bleiben unbesetzt , auch wenn sie erst zum Ende des Haushaltsjahres wegfallen. Die Historie einer Stellenbesetzung ist im Rahmen der Stellenbewirtschaftung nicht zwingend zu erfassen. Eine nachträgliche Erfassung verursacht enormen Verwaltungs- und Zeitaufwand, wenn man die Zeiträume und die Komplexität der Stellenbewirtschaftung berücksichtigt (wechselnde Besetzung mit mehreren Teilzeitkräften, Umsetzungen von Stellen etc.). Vor diesem Hintergrund kann die durchschnittliche Dauer der Nicht-Besetzung nicht für alle Bereiche angegeben werden. Abweichungen zu der Zahl der Vollzeitäquivalente aus den Budgetberichten und somit auch zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 17/2202 ergeben sich dadurch, dass sich die Stellenbesetzung teilweise auf Stellen bezieht, die nicht Gegenstand der Budgetierung und des Budgetberichts sind (z. B. Kapitel 04 10). Zudem gelten teils auch Stellen als besetzt, aus denen kein laufendes Grundgehalt gezahlt wird und die nicht als Vollzeitäquivalent im Sinne des Budgetberichts zählen (z. B. bei Beurlaubungen ohne Dienstbezüge mit einer Dauer von weniger als einem Jahr). Im Übrigen ist die Umressortierung in den Budgetberichten des Jahres 2016 wie auch im Haushaltsplan 2016 nicht berücksichtigt, sodass die Ressortzuordnung abweicht. Differenzen zwischen der Anzahl der vorgesehenen Stellen einerseits und der Summe der besetzten zuzüglich der unbesetzten Stellen andererseits beruhen auf Rundungen. Die Beantwortung bezieht sich auf Stellen und Planstellen. Die Anzahl der vorgesehenen, besetzten und unbesetzten Stellen wird der Übersichtlichkeit halber in tabellarischer Form dargestellt, vgl. Anlagen 1 und 2. Die Antworten zu den einzelnen Fragen sind auf dasjenige konzentriert, was über die voranstehenden Vorbemerkungen und über die Übersichten hinausgeht. Dies vorangestellt, beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 02 – Ministerpräsidentin und Staatskanzlei für das Jahr 2017 vorgesehen? Zur Anzahl der vorgesehenen Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. 2. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 02 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? Zur Anzahl der besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zur Anzahl der unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen. 3. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 02 im Durchschnitt nicht besetzt? Von den 35,48 unbesetzten Stellen besteht derzeit bei insgesamt 7,16 Stellen ein Anspruch auf (Wieder-)Aufstockung des Beschäftigungsumfangs . 2,86 unbesetzte Stellen sind mit einem kw-Vermerk versehen; diese werden nicht wieder besetzt und alsbald wegfallen. Weitere 10,00 unbesetzte Stellen sind Stellen für Auszubildende, die je nach Ausbildungskapazitäten, Bewerberlage und zu erwartendem Personalbedarf besetzt werden. Die Dauer der Nicht-Besetzung bei den verbleibenden 15,47 Stellen beträgt im Durchschnitt 0,6 Jahre. 4. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 02 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? Zu den besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu den unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen. 5. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 03 – Ministerium des Innern und für Sport für das Jahr 2017 vorgesehen? Zur Anzahl der vorgesehenen Stellen inklusive des Verfassungsschutzes wird auf die Anlage 1 verwiesen. 6. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 03 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? Zur Anzahl der besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zur Anzahl der unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen . Für das Haushaltsjahr 2017 wurden 395,05 Stellen neu geschaffen. Eine Stellenbesetzung konnte bis zum Stichtag 30. April 2017 noch nicht erfolgen. 7. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 03 im Durchschnitt nicht besetzt? Hinsichtlich der durchschnittlichen Dauer einer Nicht-Besetzung von Stellen kann aufgrund der heterogenen Aufgabenbereiche im Einzelplan 03 keine allgemeine Aussage getroffen werden. Die durchschnittliche Dauer für eine Nachbesetzung schwankt zwischen wenigen Wochen und bis zu einem Jahr. Ein Großteil der personalverwaltenden Dienststellen hat den Zeitraum für eine Wiederbesetzung mit 0,4 bis 0,5 Jahren angegeben. 8. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 03 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? Zu den besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu den unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen. 3 Drucksache 17/3301 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 9. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 04 – Ministerium der Finanzen für das Jahr 2017 vorgesehen? Zur Anzahl der vorgesehenen Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. 10. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 04 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? Zur Anzahl der besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zur Anzahl der unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen . 11. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 04 im Durchschnitt nicht besetzt? Aufgrund der festen Einstellungs-, Prüfungs- und Übernahmetermine in der Steuerverwaltung (jeweils zum 1. Juli und 1. Oktober) bleiben die auch unterjährig freiwerdenden Stellen in der Regel bis zu diesen Terminen unbesetzt. Im Übrigen sind zu besetzende Stellen weniger als ein Jahr unbesetzt. Aufgrund der grundsätzlichen Ausschreibungserfordernisse sowie der personalvertretungsrechtlich vorgesehenen Beteiligungsverfahren finden Wiederbesetzungen in der Regel in einem Korridor von drei bis sechs Monaten statt. 12. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 04 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? Zu den besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu den unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen. 13. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 05 – Ministerium der Justiz für das Jahr 2017 vorgesehen? Zur Anzahl der vorgesehenen Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. 14. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 05 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? Zur Anzahl der besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zur Anzahl der unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen . 15. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 05 im Durchschnitt nicht besetzt? Historische Daten zur Dauer der Nicht-Besetzung liegen im Geschäftsbereich weitestgehend nicht vor. Allgemein ist hierzu anzumerken : Freie Stellen, deren Wiederbesetzung nicht aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben ausgeschlossen ist, werden zum nächstmöglichen Termin nachbesetzt. Zeitliche Verzögerungen können sich insbesondere dann ergeben, wenn Nachbesetzungen nur zu bestimmten Terminen möglich sind. Im Bereich des Rechtspflegerdienstes (drittes Einstiegsamt) sind Nachbesetzungen grundsätzlich erst im November eines jeden Jahres möglich, wenn die Prüflinge des jeweiligen Prüfungsjahrgangs den Vorbereitungsdienst abgeschlossen haben. Im dritten Einstiegsamt kann es mitunter mehrere Monate dauern, bis Stellen nachbesetzt werden können. 16. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 05 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? Zu den besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu den unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind insgesamt bei den Oberen Landesbehörden erfasst. Von den unbesetzten Stellen bei den Oberen Landesbehörden entfallen 661 auf Stellen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. 17. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 06 – Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie für das Jahr 2017 vorgesehen ? Zur Anzahl der vorgesehenen Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. 18. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 06 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? Zur Anzahl der besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zur Anzahl der unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen . Für Stellen des Schulbereichs in den Kapiteln 06 13, 06 14 und 06 15, die dem Bildungsministerium zur Bewirtschaftung zugewiesen sind, wurde die Stellenbesetzung zum Stand 1. Mai 2017 angegeben. 19. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 06 im Durchschnitt nicht besetzt? Unbesetzte Stellen werden in den Kapiteln 06 13, 06 14 und 06 15 im Regelfall zum nächsten Schuljahresbeginn besetzt. Freie Stellen für Auszubildende oder Anwärterinnen und Anwärter werden grundsätzlich spätestens zum jeweils nächsten Ausbildungsbeginn besetzt. Längerfristig unbesetzte Stellen haben ihre Ursache überwiegend in wiederholt gewährter befristeter Teilzeitbeschäftigung. Oder die unbesetzten Stellen sind in drittfinanzierten Bereichen etatisiert, wo sie – wegen der Drittfinanzierung ohne zusätzlichen Budgetbedarf – für den Bedarfsfall vorgehalten werden. 20. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 06 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? Zu den besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu den unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen. 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/3301 21. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 07 – Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz für das Jahr 2017 vorgesehen? Zur Anzahl der vorgesehenen Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. 22. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 07 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? Zur Anzahl der besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zur Anzahl der unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen. In den unbesetzten Stellen sind auch Stellen der Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende Daaden und Birkenfeld enthalten, die aktuell nicht besetzt werden dürfen. 23. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 07 im Durchschnitt nicht besetzt? Die Dauer der Nicht-Besetzung kann – auch wegen der aktuellen Planungen von Umorganisationen und Standortauflösungen – nicht ermittelt werden. 24. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 07 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? Zu den besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu den unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen. 25. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 08 – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau für das Jahr 2017 vorgesehen? Zur Anzahl der vorgesehenen Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. 26. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 08 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? Zur Anzahl der besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zur Anzahl der unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen. 27. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 08 im Durchschnitt nicht besetzt? Die Dauer der Nicht-Besetzung beträgt im Durchschnitt je nach Bereich zwischen 0,5 und 1,3 Jahre. Es wurden diejenigen Stellen berücksichtigt und aufgeführt, die zum Stichtag tatsächlich ausgeschrieben und wiederbesetzt werden könnten. Nicht berücksichtigt wurden beispielsweise Stellen mit kw-Vermerk, bei denen keine Wiederbesetzung erfolgen wird. 28. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 08 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? Zu den besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu den unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen. 29. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 09 – Ministerium für Bildung für das Jahr 2017 vorgesehen? Zur Anzahl der vorgesehenen Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. 30. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 09 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? Zur Anzahl der besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zur Anzahl der unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen. 31. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 09 im Durchschnitt nicht besetzt? Zum Ministerium: – Freie Stellen sind im Durchschnitt ca. 0,3 Jahre unbesetzt. Zu den Schulkapiteln: – Stellen der Lehrkräfte: Lehrkräfte scheiden in der Regel zum Ende eines Schulhalbjahres oder Schuljahres aus dem Schuldienst aus. Freigewordene Stellen von Lehrkräften in Schulen werden daher – im Rahmen der Vorgaben durch die Personalplanung des Bildungsministeriums – grundsätzlich zu festen Einstellungsterminen am 1. Februar und am 1. August jeden Jahres nachbesetzt . Dadurch wird gewährleistet, dass die Stellen nahtlos genutzt werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Stelle nicht zwingend an der Schule, an der sie frei wurde, nachbesetzt wird. Im Förderschulbereich liegen teilweise nicht genügend Bewerbungen von voll ausgebildeten Lehrkräften vor. Hier wird die freie Stelle in der Regel zum nächsten Einstellungstermin besetzt. – Funktionsstellen (Leitung, Stellvertretung, zweite Stellvertretung): Ziel ist eine möglichst nahtlose Nachbesetzung von freigewordenen Funktionsstellen. Deshalb werden zu besetzende Stellen rechtzeitig im Amtsblatt ausgeschrieben. Je nach Bewerberlage , die ggf. weitere Ausschreibungen erforderlich macht, und individuellem Verlauf des Besetzungsverfahrens kann es dazu kommen, dass die Besetzung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Im Durchschnitt sind Funktionsstellen im Schulbereich nicht länger als ein halbes Jahr unbesetzt. 5 Drucksache 17/3301 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zum Pädagogischen Landesinstitut: – Freie Stellen sind im Durchschnitt ca. 0,2 bis 0,3 Jahre unbesetzt. – In den aufgeführten 33,13 freien Stellen sind folgende Stellen enthalten: – sieben zusätzliche Stellen für Schulpsychologen, die im Haushalt 2017/2018 neu zugewiesen wurden, – neun Stellen, die mit einem kw-Vermerk versehen sind, – sieben Stellen für Auszubildende und – sechs Stellen, die aufgrund von Elternzeit oder Reduzierungen nur befristet besetzt werden können. Zu den Studienseminaren: – Seminarleitungen: Es gelten die Erläuterungen zu den Funktionsstellen in den Schulkapiteln. – Anwärterinnen und Anwärter: Eine Aussage zur durchschnittlichen Dauer der Nicht-Besetzung kann hier nicht getroffen werden. Wegen bedarfsgerechter Stellenveranschlagung (Abdeckung auch von Bedarfsspitzen) und durch den Zu- und Abgang beim Vorbereitungsdienst an vier feststehenden Einstellungsterminen in einem Jahr entsteht eine größere Anzahl an unbesetzten Stellen. Zur Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion: – Im zweiten und dritten Einstiegsamt sind freie Stellen bis zur Nachbesetzung im Durchschnitt ca. 0,3 Jahre unbesetzt. Bei der Schulaufsicht werden im vierten Einstiegsamt die für die Einführungszeit abgeordneten Lehrkräfte von Abordnungsstellen auf freie Planstellen übernommen, sobald diese zur Verfügung stehen. Von daher ergeben sich hier in der Regel keine unbesetzten Stellen. 32. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 09 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? Zu den besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu den unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen. 33. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 10 – Rechnungshof für das Jahr 2017 vorgesehen? Der Rechnungshof beantwortet die Frage unmittelbar gegenüber der AfD-Fraktion. 34. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 10 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? Siehe Antwort zu Frage 33. 35. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 10 im Durchschnitt nicht besetzt? Siehe Antwort zu Frage 33. 36. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 14 – Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten für das Jahr 2017 vorgesehen? Zur Anzahl der vorgesehenen Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. 37. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 14 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? Zur Anzahl der besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zur Anzahl der unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen. Beim Landesbetrieb Landesforsten resultieren unbesetzte Stellen aus dem Personalabbau der Vorjahre. In der Umweltverwaltung jenseits des Landesbetriebs Landesforsten wurden Nachbesetzungen von Altersabgängen in den Jahren 2015 und 2016 vor dem Hintergrund von Stellenabbau und Organisationsanpassungen zurückgestellt. 38. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 14 im Durchschnitt nicht besetzt? Die Daten bezüglich der Dauer der Nicht-Besetzung liegen nicht abrufbereit vor. 39. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 14 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? Zu den besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu den unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen. 40. Wie viele Planstellen sind im Einzelplan 15 – Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur für das Jahr 2017 vorgesehen? Zur Anzahl der vorgesehenen Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Hochschulen sind zugleich staatliche Einrichtungen wie auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Hochschulgesetz). Sie werden daher für den Einzelplan 15 gesondert aufgeführt. 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/3301 41. Wie viele Stellen, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, werden im Einzelplan 15 momentan besetzt/nicht besetzt (bitte mit Angabe des Stichtags)? Zur Anzahl der besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zur Anzahl der unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen. 42. Wie lange sind die nicht besetzten Stellen im Einzelplan 15 im Durchschnitt nicht besetzt? Die Dauer der Nicht-Besetzung beträgt für den gesamten Einzelplan im Durchschnitt 0,5 Jahre. 43. Wie gliedert sich die Zahl der besetzten/nicht besetzten Stellen im Einzelplan 15 auf Oberste, Obere und Untere Landesbehörden sowie Landesbetriebe? Zu den besetzten Stellen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Zu den unbesetzten Stellen wird auf die Anlage 2 verwiesen. Doris Ahnen Staatsministerin 7 Drucksache 17/3301 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 8 Anlage 1 Vorgesehene und besetzte Stellen Vorgesehen Besetzt davon: besetzt bei Einzelplan laut Haushalt für 2017 Gesamt Landesbehörden Landesbetriebe Hochschulen Stichtag Oberste Obere Untere 02 233,51 197,99 197,99 30.04.2017 03 16 462,88 15 361,58 507,38 14 573,08 101,58 179,54 30.04.2017 04 9 203,00 8 314,83 207,60 991,04 5 768,19 1 348,00 30.04.2017 05 8 768,88 7 660,50 126,61 5 469,24 2 064,65 30.04.2017 06 1 550,75 1 438,65 177,84 820,22 440,59 30.04.2017 teils 01.05.2017 07 443,62 350,00 137,91 212,09 30.04.2017 08 5 917,76 5 799,32 360,72 342,93 1 184,18 3 911,49 30.04.2017 09 39 087,55 37 892,01 222,82 3 192,33 34 476,86 30.04.2017 14 3 515,84 3 157,79 281,54 1 185,41 32,00 1 658,84 30.04.2017 15 9 316,50 8 432,62 146,72 450,20 248,00 7 587,70 30.04.2017 Summe 94 500,29 88 605,29 2 367,13 27 236,54 44 068,05 7 345,87 7 587,70 Erläuterungen: – Sowohl Planstellen (für planmäßige Beamte) als auch Stellen (für Beschäftigte, Anwärter, Auszubildende etc.) sind erfasst. Stellenplanähnliche Übersichten sowie Leerstellen sind nicht berücksichtigt. – Die Zahlen ergeben sich aus dem Haushaltsplan 2017, insbesondere aus der Übersicht im Gesamtplan (S. 156/157). – Abweichend von dieser Übersicht sind beim Einzelplan 03 auch die Stellen des Verfassungsschutzes aufgenommen. – Es wird die summarische Stellenbesetzung umgerechnet in Vollzeitäquivalente angegeben. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/3301 9 Anlage 2 Unbesetzte Stellen Unbesetzt davon: unbesetzt bei Einzelplan Gesamt Landesbehörden Landes-betriebe Hochschulen Stichtag Oberste Obere Untere 02 35,48 35,48 30.04.2017 03 1 101,30 80,19 966,23 16,67 38,21 30.04.2017 04 888,17 37,40 20,71 701,06 129,00 30.04.2017 05 1 108,38 7,72 955,51 145,15 30.04.2017 06 112,11 6,51 57,14 48,46 30.04.2017teils 01.05.2017 07 93,62 2,76 90,86 30.04.2017 08 118,44 11,25 71,19 36,00 30.04.2017 09 1 195,54 5,98 964,42 225,14 30.04.2017 14 358,05 7,17 174,22 12,00 164,66 30.04.2017 15 883,88 7,53 75,55 7,50 793,30 30.04.2017 Summe 5 894,97 190,74 3 315,89 1 219,67 375,37 793,30 Vgl. die Erläuterungen zu besetzten Stellen.