Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3302 zu Drucksache 17/3103 16. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) – Drucksache 17/3103 – Situation Durchfahrverbot für Lkw über 7,5 t auf der B 42 im Bereich zwischen Neuwied und Landesgrenze Nordrhein-Westfalen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3103 – vom 22. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Die B 42 im Bereich Neuwied – Landesgrenze Nordrhein-Westfalen ist mit einem Durchfahrverbot für Lkw über 7,5 t belegt. Dieses Verbot ist in Richtung NRW mit ausreichender Beschilderung ausgewiesen. Diese Beschilderung fehlt allerdings in Richtung Neuwied. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Lkw über 7,5 t befahren die B 42 im genannten Bereich täglich, aufgeschlüsselt nach Richtungsfahrbahn? 2. Welche Lkw über 7,5 t/Speditionen erhalten Ausnahmegenehmigungen für das Befahren dieser Strecke und warum? 3. Was unternimmt die Landesregierung, um die Beschilderung in Richtung Neuwied auf den Weg zu bringen? 4. Wie wird in Zukunft sichergestellt, dass nur noch berechtigte Lkw über 7,5 t die Strecke befahren? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach den bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen bei Verkehrszählungen gibt es für den Schwerverkehr keine Differenzierung in verschiedene Tonnageklassen. Der Schwerverkehr besteht nach der Definition der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus den Fahrzeugarten: – alle Lkw ohne Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t, – alle Lkw mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t, – Sattelkraftfahrzeuge, – Kraftomnibusse. An den Dauerzählstellen Rheinbreitbach, Bad Hönningen und Fahr-Feldkirchen wurden vor diesem Hintergrund im Jahr 2015 folgende mittlere täglichen Verkehrsstärken im Schwerverkehr erfasst: Rheinbreitbach (Fahrtrichtung Köln): 511 Kfz/24h, Rheinbreitbach (Fahrtrichtung Koblenz): 518 Kfz/24h, Bad Hönningen (Fahrtrichtung Köln): 361 Kfz/24h, Bad Hönningen (Fahrtrichtung Koblenz): 375 Kfz/24h, Fahr-Feldkirchen (Fahrtrichtung Köln): 405 Kfz/24h, Fahr-Feldkirchen (Fahrtrichtung Koblenz): 412 Kfz/24h. Zu Frage 2: Nach Mitteilung der für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zuständigen Kreisverwaltung Neuwied erhalten Firmen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der gesperrten Strecke der B 42, die ihren Firmensitz innerhalb einer Entfernung von 15 Kilometern vom Beginn bzw. dem Ende der Sperrstrecke haben. Das gleiche gilt auch für Firmen, deren Firmensitz weiter entfernt ist, die Be- oder Entladestelle aber im Umkreis von 15 Kilometern vom Beginn bzw. Ende der Sperrstrecke liegt. Drucksache 17/3302 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Diese Regelung beruht auf dem Abstimmungsergebnis zwischen den zuständigen Behörden aus dem Jahr 1992. Danach bezieht sich das Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 t auf den überregionalen Verkehr. Der Nahverkehr sollte hiervon nicht betroffen sein. Zu Frage 3: Eine Umsetzung des Durchfahrtsverbotes auch in Richtung Süden erfolgte trotz vielfältiger Bemühungen bisher nicht, da sich das Land Nordrhein-Westfalen dieser Regelung skeptisch gegenüber positionierte. Gleichwohl konnte zu Beginn dieses Frühjahrs ein erneutes Gespräch mit dem nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium geführt werden. Zudem wurde die Thematik auch schriftlich vorgetragen. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Zu Frage 4: Die Polizeiinspektionen Neuwied und Linz haben in 2017 neben Kontrollen im Rahmen des Streifendienstes bislang acht geplante Kontrollmaßnahmen zur Überwachung des Durchfahrtsverbots für Lkw über 7,5 Tonnen durchgeführt. Hierbei wurden auch Kräfte der Bereitschaftspolizei eingesetzt. Da aus Richtung Nordrhein-Westfalen keine Beschilderung existiert, die ein entsprechendes Verbot anordnet, war nur der Verkehr in Richtung Landesgrenze betroffen. Auch weiterhin werden die örtlichen Inspektionen neben einer Überwachung im Rahmen des Streifendienstes bis zu zwei geplante Kontrollmaßnahmen monatlich durchführen. Dr. Volker Wissing Staatsminister