Drucksache 17/3304 zu Drucksache 17/3118 16. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jaqueline Rauschkolb und Sven Teuber (SPD) – Drucksache 17/3118 – Wickelplätze in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3118 – vom 23. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: In den meisten öffentlichen Gebäuden und Gaststätten sind die Wickelplätze im Bereich der Damentoiletten angesiedelt. Männer, die ein Kind wickeln müssen, stehen demnach häufig vor dem Problem, keinen geeigneten Platz vorzufinden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Vorgaben gibt es bei der Errichtung und Gestaltung von Wickelplätzen für Bauherren und/oder Betreiber von Gebäuden/ Lokalen mit Publikumsverkehr? 2. Welche Anreize werden geschaffen, um mehr geschlechtsneutrale Wickelplätze zu schaffen? 3. Gibt es Best Practice Beispiele aus anderen Kommunen oder Ländern, um Wickelplätze gleichermaßen für Vater und Mutter zugänglich zu machen? 4. Welchen Maßgaben folgt die Landesregierung bei der Schaffung von Wickelplätzen in den Räumlichkeiten der eigenen öffentlichen Hand? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es gibt keine normativen Vorgaben bei der Errichtung und Gestaltung von Wickelplät zen für Bauherrinnen und Bauherren und/oder Betreiberinnen und Betreiber von Gebäuden/Lokalen mit Publikumsver kehr. Als unverbindliche Planungshilfen bestehen verschiedene VDI-Richtlinien, die für bestimmte Nutzungen Wickeltische teilweise in separaten Räumen empfehlen; zu nennen sind insbesondere die – VDI 3818 (2008/2) Öffentliche Sanitärräume (mit Empfehlungen zu Hallenbädern, Campingplätzen, Raststätten, Bahnhöfen und Flughäfen), – VDI 6000 Blatt 3 (2011/06) Versammlungsstätten, – VDI 6000 Blatt 6 (2006/11) Sanitärräume in Kindertagesstätten. Zu den Fragen 2 bis 4: Bisher bestehen keine Vorgaben für die Schaffung von Wickelplätzen in den Räumlich keiten der eigenen öffentlichen Hand. Die Anregung zu geschlechtsneutralen Wickel plätzen kann aber künftig in die Handlungsempfehlungen zur Richtlinie für die Bauaufgaben des Landes (RLBau) aufgenommen werden. Eine Aufnahme in die Muster-Raumbedarfs unterlagen mit einem gewissen Freiheitsgrad für die nutzende Verwaltung ist möglich. Darüber hinaus ist die Bereitstellung von Wickeltischen Bestandteil der familienge rechten Ausstattung von Arbeitsplätzen und obliegt daher den Bedarfsträgern; dies sind die nutzenden Verwaltungen, für die die jeweiligen Baumaßnahmen durchgeführt werden. Die von dort vorgenommenen qualitativen Bedarfsanforderungen, die auch geschlechtsneutrale Wickelräume umfassen können, werden in der Regel von der Bauseite umgesetzt. Best Practice Beispiele aus anderen Kommunen oder Ländern, um Wickelplätze gleichermaßen für Vater und Mutter zugänglich zu machen, sind hier nicht bekannt. Doris Ahnen Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode