Drucksache 17/3305 zu Drucksache 17/3121 19. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Adolf Weiland und Gerd Schreiner (CDU) – Drucksache 17/3121 – Keine tiefgreifende Prüfung von SYT Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3121 – vom 24. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: In der gutachtlichen Äußerung gemäß § 88 Abs. 3 Landeshaushaltsordnung zum Verkaufsprozess der Anteile des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH erklärt der Rechnungshof: „Im Rahmen der Erstellung der Vorlage für den Beschluss des Minis-terrats zum Verkauf der Landesanteile an der FFHG sprach das Finanzministerium (FM) einige der oben aufgezeigten Auffälligkeiten der Businesspläne an. So legte es dar, dass der Businessplan von SYT an mehreren Stellen ausschließlich Ausführungen zum ‚Networking‘ des Investors und Dr. Chou enthalte. Belastbare Dokumente – wie entsprechende Absichtserklärungen der Airlines – hätten jedoch nicht beigelegen. Sie hätten auch durch Recherchen des FM nicht ermittelt werden können, sodass insbesondere die wirtschaftlichen Beziehungen der im Businessplan genannten Gesellschaften untereinander nicht nachvollzogen werden könnten. [...] Die teilweise immensen Fracht- sowie Passagiersteigerungen, die vom Investor in den ersten Jahren angenommen würden, könnten nach aktuellem Kenntnisstand nicht nachvollzogen werden. [...] Diese Planung sei aber durch den Weggang von Yangtze und Air China Cargo unrealistisch. [...] Aufgrund der Bedeutung der Beteiligung hielt das FM eine Tiefenrecherche für unabdingbar. Es regte an, über die erfolgte Prüfung hinaus eine Wirtschaftsdetektei mit weiteren Recherchen zu beauftragen.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: Warum hat das Finanzministerium im Rahmen seines eigenständigen Prüfungsrechts bzw. seiner Prüfungspflicht keine Tiefenrecherche veranlasst bzw. keine Wirtschaftsdetektei beauftragt? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Juni 2017 wie folgt beantwortet : Federführendes Ministerium für den Verkauf der Anteile des Landes an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) war das damalige Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur bzw. ist das Ministerium des Innern und für Sport (Innenministerium). Dem Prinzip der Ressortzuständigkeit folgend, beschränken sich die Prüfungsrechte des Finanzministeriums (FM) als Haushaltsund Beteiligungsministeriums auf die Sicherstellung des Erhalts des Landesvermögens, die Plausibilität des dem FM vorliegenden Sachverhalts sowie die haushaltsrechtliche Umsetzbarkeit des Gesamtvorhabens. Das Innenministerium hat das FM in die bekannten Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden; insoweit verweise ich auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 17/1403. Das FM hat im Rahmen der Abstimmung der Ministerratsvorlage über die Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes an der FFHG auf Basis der vorgelegten Unterlagen und Informationen Fragen gestellt bzw. Empfehlungen ausgesprochen, die in den Entscheidungsprozess des federführenden Ministeriums eingeflossen sind. Der Ministerrat fasste auf Basis der abgestimmten Ministerratsvorlage sowie ergänzender mündlicher Ausführungen am 30. Mai 2016 seinen Beschluss. Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 9. Mai 2017. In Vertretung: Dr. Stephan Weinberg Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode