Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3308 zu Drucksache 17/3123 19. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Schneid (CDU) – Drucksache 17/3123 – Schulverwaltungsprogramm Rheinland-Pfalz I Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3123 – vom 24. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Landesmittel wurden insgesamt bisher für das neue Schulverwaltungsprogramm verausgabt (Angaben bitte differenzieren nach Landesmittel für abgeordnete Lehrkräfte, sonstige Personalkosten, Sachkosten und externe Beratungs- und Programmierarbeiten )? 2. Mit welchen weiteren Kosten rechnet die Landesregierung bis zur endgültigen Etablierung des neuen Schulverwaltungsprogramms ? 3. Wie erfolgte die Ausschreibung für die neue Schulverwaltungssoftware? 4. Wie lauteten die Ausschreibungsbedingungen? 5. Wieso hat sich die Landesregierung für den aktuellen Anbieter entschieden? 6. Welche Vorteile verspricht sich die Landesregierung von der neuen Schulverwaltungssoftware? 7. Welche Erfahrungswerte konnten bisher in den Schulen gesammelt werden? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für das neue Schulverwaltungsprogramm wurden in dem Zeitraum von 2011 bis Ende Mai 2017 insgesamt 7,59 Mio. Euro verausgabt , davon 1,59 Mio. Euro für unbefristet beschäftigtes Personal und 6,0 Mio. Euro für Sachausgaben und investive Ausgaben. In dem letztgenannten Betrag sind Sachkosten, Beratungskosten und Kosten für Programmierarbeiten enthalten. Die Zahl der abgeordneten Lehrkräfte wurde in dem genannten Zeitraum entsprechend dem Bedarf schrittweise erhöht. Legt man einen Betrag von 55 000 Euro pro Vollzeitfall und Jahr zugrunde, wurden in dem genannten Zeitraum insgesamt 3,686 Mio. Euro für abgeordnete Lehrkräfte aufgewendet. Zu Frage 2: Nach derzeitigem Planungsstand fallen von heute bis zur endgültigen Etablierung des neuen Schulverwaltungsprogramms weitere Kosten in Höhe von ca. 6 Mio. Euro an. Darin enthalten sind unter anderem die Fertigstellung der an den Schulen eingesetzten Softwarekomponenten und der zentralen Komponenten der Software beim Landesbetrieb Daten und Information (LDI), aber auch die Kosten des Rolloutprozesses und der Schulungen und Unterstützungsangebote für alle rund 1 600 Schulen des Landes. Hinzu kommen die Personalkosten, deren Höhe vom weiteren Verlauf des Projekts abhängig ist. Zu Frage 3: Zunächst wurde eine Marktanalyse beauftragt. Sie sollte klären, ob eine webbasierte Anwendung sinnvoll oder eine lokale Anwendung zu bevorzugen sei, ferner, ob bereits Standardprodukte auf dem Markt waren, die vorgegebene Grundanforderungen wie z. B. datenbankgestützte Datenhaltung und Mandantenfähigkeit erfüllten und somit als Ausgangsprodukt für eine Anpassung an die rheinland-pfälzischen Detailanforderungen infrage kämen. Die Marktanalyse empfahl aufgrund der mangelnden Breitbandabdeckung eine lokale Anwendung und kam zu dem Schluss, dass mehrere Standardsoftwareprodukte verfügbar waren, die die Grundanforderungen weitgehend erfüllten. Drucksache 17/3308 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Daraufhin beauftragte der Ministerrat am 16. August 2011 das damalige Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, aufbauend auf den Ergebnissen der Marktstudie, ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchzuführen, die so ermittelte Software im Hinblick auf einen Einsatz an allen Schulen zu beschaffen und so weiterzuentwickeln und zu ergänzen, dass die Erfordernisse der Schulen, der Schulaufsicht und der Schulstatistik erfüllt werden. Dementsprechend wurde am 26. November 2011 ein europaweites Vergabeverfahren „Einheitliches Schulverwaltungsprogramm Land Rheinland-Pfalz“ (EU-ABl. Nr. 2011/S 228-370421) zur Beschaffung einer geeigneten Software eingeleitet. Als Verfahrensart wurde ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gewählt. Für den Teilnahmewettbewerb gingen insgesamt 13 Bewerbungen ein. Nach einem zuvor entwickelten Kriterienkatalog wurden drei Anbieter ausgewählt, die am 19. März 2012 zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden. Ein Anbieter verzichtete auf die Abgabe eines Angebots. Mit den beiden verbleibenden Anbietern wurden im Mai und Juni 2012 jeweils zwei Verhandlungsrunden durchgeführt. Zu Frage 4: Die wesentlichen Ausschreibungsbedingungen des Teilnahmewettbewerbs umfassten folgende Aspekte: Gegenstand der Ausschreibung war neben der Lieferung einer standardisierten Software insbesondere die Entwicklung von landesspezifischen Funktionalitäten, die auf die individuellen Anforderungen der rheinland-pfälzischen Schularten sowie der im Schulsystemmanagement involvierten Landesbehörden (z. B. der Schulaufsicht, des Statistischen Landesamtes usw.) abgestimmt sein mussten. Im Rahmen der Einführung des Schulverwaltungsprogramms muss der von der Kultusministerkonferenz beschlossene Kerndatensatz umgesetzt werden. Das Schulverwaltungsprogramm sollte aus einer in den Schulen eingesetzten Komponente und einer zentralen, der Bildungsverwaltung dienenden Komponente bestehen. Sämtliche in den einzelnen Schulen verwalteten Daten sollten durch einen geeigneten Mechanismus in regelmäßigen Zyklen mit einer zentralen Datenbank (Replikationsdatenbank) abgeglichen werden. Zur Erhöhung der Benutzerakzeptanz wurden bei der Bewertung des Produkts hohe Maßstäbe an die Bedienbarkeit, Ergonomie, etc. gelegt. Zu Frage 5: Die Entscheidung fiel für den Anbieter, der sich in dem europaweiten Vergabeverfahren nach Leistung und Preis als der wirtschaftlichste erwies. Zu Frage 6: Seit einigen Jahren findet in der deutschen Schulstatistik ein Modernisierungsprozess statt. Die Länder benötigen tragfähige, steuerungsrelevante Informationen, die länderübergreifend vergleichbar und mit den Anforderungen der internationalen Statistik vergleichbar sind. Daher hat die Kultusministerkonferenz Vereinbarungen „zur Sicherstellung eines einheitlichen Aufkommens schulstatistischer Daten für überregionale und internationale Zwecke“ getroffen. Diese Vereinbarungen wurden in dem sogenannten „Kerndatensatz (KDS) für schulstatistische Individualakten der Länder – Version 3.0 (KDS 3.0)“ festgehalten, der zwischenzeitlich mehrfach überarbeitet wurde und aktuell in der Version 3.1 vorliegt. Eine zielführende Umsetzung des KDS wäre mit der Vielzahl unterschiedlicher Schulverwaltungsprogramme, die in Rheinland- Pfalz im Einsatz war, nicht möglich gewesen. Zudem waren bei einigen Programmen Funktionsmängel und unzureichende Anpassungen an sich verändernde Rahmenbedingungen festzustellen. Hinzu kamen hohe Kosten für die Schulträger für die Beschaffung von Programmen und für mindestens ein Update pro Jahr. Insofern sind von der Einführung der landeseinheitlichen Schulverwaltungssoftware sowohl für die Schulen als auch für die Schulträger und für das Land Vorteile zu erwarten. In den Schulen erfordern Schulverwaltung und Schulstatistik nicht mehr getrennte Arbeitsgänge, die Mehrfacherfassung von Daten wird vermieden. Lehrkräfte und Sekretariatskräfte werden entlastet, indem zentrale Schulungen und ein zentraler Support zur Verfügung stehen und Kooperationen benachbarter Schulen möglich sind. Für die Schulträger entfallen die Anschaffungskosten für Schulverwaltungssoftware, da diese vom Land allen Schulen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Supportkosten werden bis zum Abschluss der flächendeckenden Einführung ebenfalls vom Land übernommen . Das Land verspricht sich eine bessere Datenqualität und ein verbessertes Steuerungswissen für bildungspolitische Entscheidungen durch die Umsetzung des KDS. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/3308 Zu Frage 7: Da die Einführung der Software erst Ende 2016 begonnen hat und für jede Schule mehrere Schritte umfasst, liegen noch keine verwertbaren Erfahrungen vor. Allerdings wurde das Oberstufenmodul zur Berechnung der Gesamtqualifikation und zur Erstellung der Abiturzeugnisse bereits im vierten Jahr von jeweils rund 100 Schulen erfolgreich eingesetzt, und die ersten Berufsbildenden Schulen haben mit dem Programm edoo.sys RLP bereits im Herbst 2016 erfolgreich ihre Statistik abgegeben. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin 3