Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3309 zu Drucksache 17/3122 19. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) – Drucksache 17/3122 – Schulabbrecher im Kreis und in der Stadt Neuwied Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3122 – vom 24. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den letzten fünf Jahren die Schule ohne Abschluss verlassen – absolut und prozentual zur Zahl der Schulabgänger insgesamt (bitte aufgegliedert nach den Verbandsgemeinden und der Stadt Neuwied)? 2. Wie gliedert sich die Zahl der Abgänger ohne Abschluss nach Geschlecht und Migrationshintergrund, prozentual zur jeweiligen Gruppe bzw. absolut (bitte aufgegliedert nach den Verbandsgemeinden und der Stadt Neuwied)? 3. Wie hat sich die Zahl der Schulabbrecher mit Migrationshintergrund in den letzten fünf Jahren entwickelt – absolut und prozentual aufgeschlüsselt nach Herkunftsland und Geschlecht (bitte aufgegliedert nach den Verbandsgemeinden und der Stadt Neuwied )? 4. Welche Initiativen gibt es seitens der Landesregierung, Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund beim Erreichen eines Schulabschlusses in besonderem Maße zu unterstützen? 5. Wie hat sich in den letzten fünf Jahren die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund entwickelt, die die Schule mit dem Abschluss der Berufsreife, der mittleren Reife, der Fachhochschulreife bzw. dem Abitur verlassen – absolut und prozentual, gegliedert nach Geschlecht und Herkunftsland (bitte aufgegliedert nach den Verbandsgemeinden und der Stadt Neuwied )? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in den letzten fünf Jahren die Schule ohne Abschluss verlassen haben, ist in der Tabelle in Anlage 1 dargestellt. Einbezogen sind dabei auch Angaben zu den Abgangs- und Abschlusszeugnissen von Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Ganzheitliche Entwicklung. Zu Frage 2: Die Aufteilung der Abgängerinnen und Abgänger nach Geschlecht und Migrationshintergrund absolut und prozentual zur jeweiligen Gruppe enthält Anlage 2. Zu den Fragen 3 und 5: Die Zahl der Schulabgängerinnen und -abgänger sowie Absolventinnen und Absolventen mit Migrationshintergrund nach Schulabschluss ist in der Anlage 3 nach Geschlecht aufgeschlüsselt. Die in der Fragestellung gewünschte detaillierte Darstellung nach Herkunftsland (bzw. Staatsangehörigkeit) führt zu Ergebnistabellen , in denen zahlreiche Einzelfälle nachgewiesen werden. Nach den Bestimmungen des § 16 Bundesstatistikgesetz (BStatG) sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse grundsätzlich geheim zu halten. Vor diesem Hintergrund ist eine Differenzierung der Ergebnisse nach Staatsangehörigkeit im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig. Die Landesregierung ist gerne bereit, die gewünschten Angaben in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Bildungsausschusses vorzulegen , sofern dies gewünscht wird. Drucksache 17/3309 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Zu Frage 4: Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und fehlenden Deutschkenntnissen erhalten an allgemeinbildenden Schulen eine Deutschintensivförderung mit bis zu 20 Wochenstunden, um sie möglichst schnell in die Lage zu versetzen, dem Regelunterricht in vollem Umfang zu folgen. Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und nicht deutscher Familiensprache, die als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ab Klasse 6 zu uns kommen, kann die Amtssprache ihres Herkunftslandes als 1. oder 2. Fremdsprache anerkannt und durch eine Sprachprüfung nachgewiesen werden. Die Schulen der Sekundarstufe I verfügen über einen Stundenpool, der ihnen zusätzlich zu den Stunden für den Pflichtunterricht von der Schulbehörde zugewiesen wird. Im Rahmen schulspezifischer Förderkonzepte findet mit diesen Stunden vor allem an den RS+ und den IGS abschlussbezogener Förderunterricht statt, der im Rahmen der individuellen Förderung auch die spezifischen Belange von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund aufgreift. Eine weitere Maßnahme ist das besondere zehnte Schuljahr „Keine/r ohne Abschluss“ (KoA). Dieses beinhaltet ein Förderprogramm , das ganz konkret auf die individuellen Bedürfnisse der Jugendlichen abgestimmt ist, die nach neun Schuljahren den Schulabschluss der Berufsreife noch nicht erreicht haben. Neben einer intensiven Verknüpfung mit der Praxis in Betrieben durch Erkundungen, Tages-, Block- und Langzeitpraktika sowie Schulprojekten in vier Lernbereichen (Mathematik/Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften, Sprache und Fremdsprache) und im Fach Religion soll eine maximale Klassenstärke von weniger als 20 Schülerinnen und Schülern dabei helfen, Abschluss- und Anschlussfähigkeit zu erreichen. Im laufenden Schuljahr besuchen 154 Schülerinnen und Schüler die KoA-Klassen, darunter 65 mit Migrationshintergrund. Jugendliche Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne deutsche Sprachkenntnisse, die noch der Schulpflicht unterliegen und noch keinen Schulabschluss haben, werden an den berufsbildenden Schulen in einem eigens eingerichteten Berufsvorbereitungsjahr Sprachförderung unterrichtet. Bereits während der Sprachfördermaßnahmen werden diese Jugendlichen sukzessive in den Regelunterricht, vor allem im fachpraktischen Bereich, integriert. Ziel ist es, den jungen Menschen nach einer erfolgreichen Sprachförderung einen Schulabschluss zu ermöglichen und berufliche Orientierung zu geben. Dr. Stefanie Hubig Staatsminister Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/3309 3 A nl ag e 1 A bs ol ve nt in ne n un d A bs ol ve nt en u nd A bg än ge ri nn en u nd A bg än ge r G eb ie ts - kö rp er sc ha ft 20 11 /2 01 2 20 12 /2 01 3 20 13 /2 01 4 20 14 /2 01 5 20 15 /2 01 6 al le A bg än ge r un d A bs ol - ve nt en da ru nt er oh ne B er uf sre if e* ) A nt ei l in P ro ze nt al le A bg än ge r un d A bs ol - ve nt en da ru nt er oh ne B er uf sre if e* ) A nt ei l in P ro ze nt al le A bg än ge r un d A bs ol - ve nt en da ru nt er oh ne B er uf s re if e* ) A nt ei l in P ro ze nt al le A bg än ge r un d A bs ol - ve nt en da ru nt er oh ne B er uf sre if e* ) A nt ei l in P ro ze nt al le A bg än ge r un d A bs ol - ve nt en da ru nt er oh ne B er uf sre if e* ) A nt ei l in P ro ze nt St ad t N eu w ie d 93 4 91 9, 7 92 2 11 1 12 ,0 92 8 95 10 ,2 85 5 10 2 11 ,9 84 4 12 7 15 ,0 V G N eu w ie d 1 30 3 78 6, 0 1 24 8 77 6, 2 1 23 0 53 4, 3 1 23 3 72 5, 8 1 16 8 56 4, 8 G es am t 2 23 7 16 9 7, 6 2 17 0 18 8 8, 7 2 15 8 14 8 6, 9 2 08 8 17 4 8, 3 2 01 2 18 3 9, 1 Q ue lle : S ta ti st is ch es L an de sa m t R he in la nd -P fa lz , A m tl ic he S ch ul st at is ti k *) e in sc hl ie ßl ic h A bg an gs - u nd A bs ch lu ss ze ug ni s F ör de rs ch w er pu nk t L er ne n un d Fö rd er sc hw er pu nk t G an zh ei tl ic he E nt w ic kl un g Drucksache 17/3309 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/3309 5