Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3314 zu Drucksache 17/3175 19. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Baldauf und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/3175 – Hahn-Verkaufsverfahren: Erkennbarkeit der chinesischen Bankbelege als Fälschungen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3175 – vom 31. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Einem im Auftrag des Landesrechnungshofs erstellten Gutachten von Freshfields zufolge ergaben sich bei von der SYT vorgelegten Bankbelegen auf den ersten Blick Auffälligkeiten. Demgegenüber hat die Landesregierung wiederholt – zuletzt in der Sitzung des Innenausschusses am 11. Mai 2017 und in der Sitzung des Rechtsausschusses am 24. Mai 2017 – behauptet, es sei schwer gewesen zu klären, dass es sich bei den von der SYT vorgelegten Bankbelegen um Fälschungen gehandelt habe. Als Beleg für diese Behauptung führt sie an, dass es viele Monate gedauert habe, eine entsprechende schriftliche Bestätigung über den Diplomatischen Dienst zu bekommen . Der Innenstaatssekretär habe mit Schreiben vom 11. August 2016 das Auswärtige Amt um diese schriftliche Bestätigung gebeten (vgl. Drucksache 17/1548). Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. An welchem Tag leitete das Auswärtige Amt nach Kenntnis der Landesregierung die entsprechende Bitte der Landesregierung vom 11. August 2016 an das Deutsche Generalkonsulat weiter? 2. An welchem Tag teilte die Bank of China dem Deutschen Generalkonsulat nach Kenntnis der Landesregierung mit, dass die Dokumente der Firma SYT nicht echt waren? 3. An welchem Tag bestätigte die China Construction Bank nach Kenntnis der Landesregierung dem deutschen Generalkonsulat, dass das Konto der SYT nicht existierte? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Das im Auftrag des Landesrechnungshofes erstellte Gutachten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer (Freshfields-Gutachten) untersucht drei vermeintliche Bankbestätigungen: Die ersten beiden vermeintlichen Bankbestätigungen vom Oktober 2015 und November 2015 gaben die damaligen Berater erst nach Vertragsschluss mit SYT der Landesregierung als Ablichtung zu Kenntnis. Bei diesen Unterlagen spricht Freshfields von „offensichtlichen Ungereimtheiten“ bzw. von Umständen, die „auf den ersten Blick erkennbar“ gewesen seien. Bei der dritten vermeintlichen Bankbestätigung vom Mai 2016, die die damaligen Berater als einzige der drei vermeintlichen Bestätigungen der Landesregierung vor Vertragsschluss mit SYT als Ablichtung zur Kenntnis gegeben hatten, stellt das Freshfields- Gutachten fest: „Dieses Dokument wirkt auf den ersten Blick unauffällig und entspricht im Format Bankbestätigungen, die wir auch in anderen Verfahren gesehen haben.“ Und weiter: „Trotz der genannten Auffälligkeiten ist die Bestätigung der Bank of China wohl nicht als augenscheinliche Fälschung anzusehen.“ Das Freshfields-Gutachten führt auf der gleichen Seite weiter aus, es sei „zu bedenken, dass nach dem Kaufvertrag eine Übertragung der Anteile an der FFHG auf die SYT erst mit Kaufpreiszahlung erfolgen konnte. Ferner sind im Kaufvertrag weitere Absicherungen des Landes wie etwa die Vorabeinzahlung des vereinbarten Kaufpreises auf ein Notaranderkonto sowie schützende vertragliche Rücktrittsrechte, vereinbart worden.“ Entgegen der Behauptung der Fragesteller, wonach sich dem Freshfields-Gutachten zufolge „bei den von SYT vorgelegten Bankbelegen auf den ersten Blick Auffälligkeiten“ ergeben hätten, enthält das Freshfields-Gutachten diese Aussage in Bezug auf die einzige, der Landesregierung vor Vertragsschluss als Ablichtung zur Kenntnis gegebenen Bestätigung gerade nicht. Drucksache 17/3314 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Kontaktaufnahme mit dem Auswärtigen Amt im Zusammenhang mit vermeintlichen Bankbestätigungen im Rahmen des Hahn-Verkaufsverfahrens war bereits Gegenstand der Kleinen Anfragen Drucksache 17/1368 (Antwort Drucksache 17/1548, „Einbeziehung des Auswärtigen Amtes“) und Drucksache 17/2060 (Antwort Drucksache 17/2153, „Einbeziehung des Auswärtigen Amtes II“); insoweit verweise ich auf die dortigen Ausführungen. Nachdem das Auswärtige Amt mit Schreiben vom 29. Juli 2016 mitgeteilt hatte, dass das Generalkonsulat von der China Construction Bank und der Bank of China lediglich die mündliche Auskunft erhalten hat, die Dokumente seien falsch, wurde das Auswärtige Amt mit Schreiben vom 11. August 2016 ersucht, die beiden Banken um eine schriftliche Bestätigung der mündlich geäußerten Feststellungen zu bitten. Das Auswärtige Amt beantwortete das Ersuchen vom 11. August 2016 mit Schreiben vom 13. März 2017. Nach den übermittelten Unterlagen erhielt die Deutsche Botschaft in Peking am 31. August 2016 eine Rückmeldung der Bank of China und am 22. September 2016 eine Rückmeldung der China Construction Bank. Diese musste dann noch übersetzt werden. Der Landesregierung ist nicht bekannt, wann innerhalb des Geschäftsbereichs des Auswärtigen Amtes korrespondiert wurde. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär