Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3315 zu Drucksache 17/3129 19. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/3129 – Graffiti-Anzeigen in Koblenz und Rheinland-Pfalz – Teil II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3129 – vom 24. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wird beim Polizeipräsidium Koblenz aufgrund der hohen Anzahl von Anzeigen und der geringen Aufklärungsquote von Graffitistraftaten z. B. eine Sonderkommission oder Ähnliches zur Aufklärung von Graffitistraftaten eingerichtet? Wenn nein, warum nicht? 2. Findet eine Zusammenarbeit bei der Aufklärung von Graffitistraftaten zwischen der Koblenzer Polizei und dem Ordnungsamt der Stadt Koblenz statt? Wenn nein, warum nicht? 3. Haben die ehrenamtlichen Graffitikoordinatoren einen Anspruch auf Reisekosten, Aufwandsentschädigung und eine Ehrenamtskarte ? Wenn nein, warum nicht? 4. Führt die rheinland-pfälzische Polizei, wie die Stadtverwaltung Koblenz, ein Kataster, wo digital alle Graffitis der letzten 15 Jahre festgehalten und gespeichert werden? Wenn nein, warum nicht? 5. Werden die Städte Trier, Kaiserslautern, Mainz und Neuwied auch einen ehrenamtlichen Graffitikoordinator einstellen? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Polizeipräsidium Koblenz bearbeitet Graffiti-Strafanzeigen im Rahmen der allgemeinen polizeilichen Aufbauorganisation. Dies wird gegenwärtig als ausreichend erachtet. Zur Frage 2 Der Polizei obliegt gemäß § 152 in Verbindung mit § 163 der Strafprozessordnung die Verfolgung und Aufklärung von Straftaten. Gleichwohl arbeiten das Polizeipräsidium Koblenz und die Stadtverwaltung Koblenz auch bei der Bekämpfung des Phänomens Graffiti zusammen. Zu Frage 3: Der Graffiti-Koordinator der Stadtverwaltung Koblenz erhält eine Vergütung als geringfügig Beschäftigter. Zugleich übernimmt die Stadtverwaltung Koblenz seine Reisekosten. Vor diesem Hintergrund entfallen eine gesonderte Aufwandsentschädigung und eine Ehrenamtskarte. Zu Frage 4: Weder die Stadtverwaltung Koblenz noch die rheinland-pfälzische Polizei führt ein Kataster, in dem digital die Graffitis der letzten 15 Jahre gespeichert werden. Die Polizei führt Auswertedateien unter Berücksichtigung der Schwere der Straftat grundsätzlich nur für diejenigen Delikte, die den kriminalpolizeilichen Meldediensten unterliegen. Für Sachbeschädigungen durch Graffiti besteht gegenwärtig keine Meldeverpflichtung . Drucksache 17/3315 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Die Städte Trier, Kaiserslautern, Mainz und Neuwied planen gegenwärtig keine Einstellung eines ehrenamtlichen Graffitikoordinators . In Trier ist gegenwärtig die Anzahl der Graffitianzeigen rückläufig. Der Stadt Mainz liegen derzeit keine Erkenntnisse auf ein verstärktes Graffitiaufkommen vor. Nach Festnahme eines Graffiti-Intensivtäters sieht die Stadt Neuwied im Moment kein Erfordernis für einen Graffiti-Koordinator. Für die Stadt Kaiserslautern verweise ich auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage vom 3. Mai 2017 (Drucksache 17/2963). Roger Lewentz Staatsminister