Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3316 zu Drucksache 17/3130 20. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/3130 – Milchtankstellen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3130 – vom 24. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Kaum ein Berufsstand kämpft so ums Überleben wie die Milchbauern. Auf den Bauern lastet schon jetzt ein enormer Innovationsdruck . Viele haben die Zeichen der Zeit erkannt. Direktvermarktung ist das Gebot der Stunde. Milchtankstellen könnten eine Lösung sein. Die EU will erreichen, dass Milchtankstellen dem Mess- und Eichgesetz unterworfen werfen. Dadurch droht vielen Milchtankstellen das Aus. Kostenintensive Nachrüstungen oder gar Neuanschaffungen von Anlagen können sich viele Bauern gerade in strukturschwachen Gebieten nicht leisten. Gewinner wären die Großmolkereien, Verlierer neben den Milchbauern vor allem die Verbraucher . Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Milchtankstellen bzw. hofnahe Abgabeautomaten gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in Rheinland-Pfalz? 2. Welche Förderprogramme gibt es für Milchtankstellen bzw. die Direktvermarktung? 3. Wie steht die Landesregierung zum Vorschlag der EU, die Abgabeautomaten dem Mess- und Eichgesetz zu unterstellen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach Kenntnis der Landesregierung gibt es 19 Milchtankstellen/Milchabgabeautomaten in Rheinland-Pfalz. Zu Frage 2: Grundsätzlich kann die Errichtung einer „Milchtankstelle“ im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) gefördert werden. Dabei kann sowohl der eigentliche Automat wie auch das erforderliche Gebäude, in dem der Automat steht, in die Förderung einbezogen werden. Der Fördersatz liegt dabei bei 20 Prozent der förderfähigen Kosten (Basisfördersatz). Die Förderung der Direktvermarktung verarbeiteter landwirtschaftlicher Produkte erfolgt im Rahmen der Förderung der Einkommensdiversifizierung in landwirtschaftlichen Betrieben (FID). Der Fördersatz bei der Förderung von Investitionen zur Direktvermarktung liegt bei 25 Prozent. Zu Frage 3: Eine Eichpflicht für Milchtankstellen gab es bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen vom 25. Juli 2013 (MessEG). Aufgrund neuer europarechtlicher Vorgaben des Artikels 2 Abs.1 der Richtlinie 2014/32/EU in Verbindung mit Anhang I und Anhang VII (MI-005) wurde diese Eichpflicht entsprechend im MessEG fortgeschrieben. Nach den geltenden Regelungen des § 5 Nr. 12 der Mess- und Eichverordnung sind Landwirtinnen und Landwirte, die mit Milchtankautomaten einen Jahresumsatz von weniger als 2 000 Euro erzielen, von den Vorgaben des MessEG ausgenommen. Dr. Volker Wissing Staatsminister