Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3317 zu Drucksache 17/3131 20. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Klomann (SPD) – Drucksache 17/3131 – Studentisches Ehrenamt Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3131 – vom 24. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Mit der Novelle des Hochschulgesetzes im Jahr 2010 wurde die Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse von Studierenden, die ehrenamtliche Aufgaben wahrnehmen, als neue Aufgabe der Hochschulen im Hochschulgesetz (§ 2 Abs. 4 a) verankert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Regelungen haben die Hochschulen getroffen, um diese gesetzliche Aufgabe zu erfüllen? 2. Umfasst nach Auffassung der Landesregierung die gesetzliche Aufgabe auch Ehrenamt, welches nicht in Ämtern in der akademischen und studentischen Selbstverwaltung, sondern beispielsweise studentischen Initiativen, Hochschulgruppen oder Vereinen wahrgenommen wird? 3. Welche Maßnahmen ergreifen die Hochschulen, um unter Studierenden für ehrenamtliches Engagement zu werben? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Bereits durch die am 1. September 2010 in Kraft getretene Novelle des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes (HochSchG) wurde die Situation ehrenamtlicher Studierender erheblich verbessert. Die Hochschulen müssen nach § 2 Abs. 4 a HochSchG nun allgemein die besonderen Bedürfnisse Studierender berücksichtigen, die ehrenamtliche Aufgaben wahrnehmen. Damit wurde der Beschluss des Landtags vom 27. September 2007 (zu Drucksache 15/1544) „Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Rheinland-Pfalz – Qualifikationen und Kompetenzen in Engagement und Ehrenamt anerkennen“, im Hochschulbereich umgesetzt, worin der Landtag die Landesregierung aufgefordert hatte, die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement weiter zu verbessern. Darüber hinaus wurde durch die Änderung die Sichtbarkeit und damit die Bewusstwerdung der gesellschaftlichen Bedeutung ehrenamtlicher Betätigung erhöht. Dies bildet die Grundlage dafür, dass sich in den Hochschulen eine Kultur der Unterstützung ehrenamtlich engagierter Studierender entwickeln kann. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die staatlichen Universitäten sowie die Fachhochschulen berücksichtigen die Bedürfnisse Studierender, die ehrenamtliche Aufgaben übernommen haben, insbesondere in den Prüfungsordnungen. Diese enthalten Regelungen, dass für die Einhaltung vorgeschriebener Fristen Verlängerungen und Unterbrechungen des Studiums nicht berücksichtigt werden, soweit sie durch die Mitwirkung in gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Gremien einer Hochschule, einer Studierendenschaft oder eines Studierendenwerkes bedingt waren. Darüber hinaus seien beispielhaft folgende Einzelregelungen genannt: – Bonusgewährung in den Auswahlverfahren für Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen. – Anerkennung im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit erworbener gleichwertiger Kenntnisse und Qualifikationen (bei den bis Abschluss des Hochschulstudiums zu erbringenden Studienleistungen). – Berücksichtigung ehrenamtlichen Engagements bei der Stipendienauswahl. – Flexibilität bei der Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an Lehrveranstaltungen. – Einrichtung eines „Gremientages“, der möglichst von Lehrveranstaltungen freigehalten werden soll. – Ehrenamtliches Engagement wird den Studierenden bescheinigt. – Direkter und zeitnaher Zugang zum Präsidenten im Bedarfsfall, regelmäßiger Austausch mit ehrenamtlichen Akteuren. – Organisatorische, technische, personelle sowie finanzielle Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit. Drucksache 17/3317 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 2: Grundsätzlich ist von der gesetzlichen Aufgabe der Hochschulen, die besonderen Bedürfnisse Studierender zu berücksichtigen, die ehrenamtliche Aufgaben wahrnehmen, jegliches ehrenamtliche Engagement umfasst. Insoweit wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein Studium in Teilzeit mit der Novellierung des Hochschulgesetzes vom 20. Dezember 2011 gegenüber der vorherigen Situation noch einmal deutlich verbessert. Danach ist gemäß § 70 Abs. 1 HochSchG das Studium für alle Studierenden bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss, in konsekutiven Bachelor- und Master-Studiengängen bis zum zweiten berufsqualifizierenden Abschluss uneingeschränkt beitragsfrei. Alle Studierenden sollen ihr Studium weitestgehend selbstbestimmt gestalten können. Dies bedeutet auch eine erhebliche Verbesserung der Situation für Studierende, die ehrenamtlich tätig sind, und zwar unabhängig von der Art des ehrenamtlichen Engagements. Eine vollständige Gleichbehandlung von hochschulinternem und außerhochschulischem Ehrenamt und eine damit verbundene gleichberechtigte Berücksichtigung außerhochschulischen ehrenamtlichen Engagements erscheint allerdings in diesem Zusammenhang als zu weitgehend. Die Hochschulen haben ein besonderes Interesse an einem innerhochschulischen Engagement der Studierenden. Zu Frage 3: Die Universitäten werben auf vielfältige Weise um das ehrenamtliche Engagement der Studierenden. In den Studienangeboten der Universität Koblenz-Landau beispielsweise wird gesellschaftliche Verantwortung und gesellschaftliche Teilhabe in vielfältiger Weise vermittelt. Darüber hinaus wird im Online-Magazin der Universität „Uniblog“ stetig über verschiedenste studentische Ehrenämter berichtet. Im Qualtitätsmanagement-Handbuch Studium und Lehre der TU Kaiserslautern heißt es: „Zur Universität optimaler Studienbedingungen gehört das TU-Charakteristikum der Studierenden als Partner, das sich in der umfassenden Einbeziehung von Studierenden in Entscheidungsprozesse und die Optimierung von Studium und Lehre niederschlägt. Dieses Konzept findet seine Anwendung in der aktiven Berücksichtigung und Einbeziehung von Studierenden in curriculare und außercurriculare Verfahren, Prozesse und Maßnahmen.“ Seitens der JGU Mainz wird das ehrenamtliche Engagement der Studierenden – soweit möglich – bei deren Programmarbeit und Beratung durch erfahrene JGU-Beschäftigte unterstützt. Bei der Aufnahme der Studierenden der Universität Trier in der Einführungswoche stellen sich studentische Initiativen und Hochschulgruppen und Vertretungen vor. Im Rahmen der in jedem Semester stattfindenden Einführungsveranstaltung wirbt die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer allgemein für ehrenamtliches Engagement. Auch die Fachhochschulen ergreifen Maßnahmen, um unter ihren Studierenden für ehrenamtliches Engagement zu werben. Die Leitung Hochschule Kaiserslautern z. B. wirbt bei jeder Vollversammlung der Studierenden für ein ehrenamtliches Engagement. In regelmäßigen Gesprächsrunden des Präsidenten der Technischen Hochschule Bingen mit den Vertreterinnen und Vertretern des ASTA und des StuPa ermuntert er diese, bei Kommilitoninnen und Kommilitonen für das Ehrenamt zu werben. Von der Hochschule Ludwigshafen werden engagierte Studierendenvertreterinnen und Studienvertreter öffentlichkeitswirksam herausgestellt, um den anderen Studierenden als Beispiel zu dienen. Das Leitbild der Hochschule formuliert unter anderem: „Für Studierende will die Hochschule Ludwigshafen am Rhein eine ermutigende Grundlage schaffen, Aufgaben in der studentischen und akademischen Selbstverwaltung wahrzunehmen und sich gesellschaftspolitisch zu engagieren und kritisch zu denken.“ Die Hochschule Mainz greift insbesondere im Rahmen der Lehre auch Themenfelder auf, welche dem sozialen, gesellschaftlichen Kontext zuzurechnen sind und sensibilisiert damit die Studierenden auch für diese Aspekte, welche dann auch zu ehrenamtlichem Engagement führen. An der Hochschule Worms gibt es ein Bonusheft für soziales Engagement von Studierenden. Ziel ist es, einen Anreiz zu höherem sozialem Engagement während des Studiums zu schaffen. Die Studierenden sammeln hierbei während ihres Studiums Punkte und erhalten – bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl – während der akademischen Abschlussfeier eine durch den Präsidenten unterzeichnete Urkunde. Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister