Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juli 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3319 zu Drucksache 17/3194 20. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD) – Drucksache 17/3194 – UN-Behindertenrechtskonvention und Förderschulen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3194 – vom 31. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Bildungsministerin Hubig erklärte am 31. Mai 2017 im Plenum auf die Mündliche Anfrage der AfD-Fraktion zum „Stellenwert der Inklusion“, die Abschaffung des Fördersystems werde in der UN-Behindertenrechtskonvention an einer Stelle gefordert. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wo ist diese Stelle enthalten und wie lautet die Formulierung? 2. Steht die Existenz von Förderschulen daher im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention? 3. Falls nein: Warum nicht? 4. Falls ja: Wie soll mit diesem Widerspruch umgegangen werden? 5. Falls ja: Gibt es Pläne, diesen Widerspruch aufzulösen? Falls ja: Bitte erläutern. Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 5: Die Abschaffung des Förderschulsystems wird an keiner Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert. Nichts anderes habe ich bei der Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 3 „Stellenwert der Inklusion“ erklärt. Dies ist im Übrigen auch dem Protokoll der 34. Plenarsitzung vom 31. Mai 2017 zu entnehmen. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin