Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3331 zu Drucksache 17/3176 21. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Brück und Giorgina Kazungu-Haß (SPD) – Drucksache 17/3176 – U3-Betreuungssituation an Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3176 – vom 31. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Den Medien war in der vorletzten Woche unter Berufung auf Zahlen des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zu entnehmen , dass in Deutschland insbesondere Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren fehlen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist die Entwicklung der U3-Betreuungsplätze in den letzten fünf Jahren in Rheinland-Pfalz? 2. Wie stellt sich die Situation in Rheinland-Pfalz heute dar (Betreuungs- und Versorgungsquote)? 3. Welche Gründe sieht die Landesregierung für die starke Nachfrage nach Plätzen insbesondere für unter 3-Jährige Kinder? 4. Wie bewertet die Landesregierung den weiteren Ausbaubedarf bei den U3-Betreuungsplätzen? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat am 18. Mai 2017 mit Verweis auf das Ende April vom Bundestag beschlossene vierte Investitionsprogramm des Bundes zur Finanzierung der Kinderbetreuung eine Meldung zum prognostizierten Ausbaubedarf von Plätzen für Kinder unter drei Jahren veröffentlicht. Dabei greift das IW offensichtlich auf die Veröffentlichung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2016“ vom Januar dieses Jahres zurück. Es werden die Anzahl der betreuten Kinder, also Betreuungsquoten, ins Verhältnis zu den Ergebnissen einer bundeslandrepräsentativen Befragung von Eltern zu ihren Bedarfen gesetzt. So ergibt sich in den genannten Veröffentlichungen für Rheinland-Pfalz ein Wert von 16 Prozentpunkten bezüglich eines anzunehmenden Deltas zwischen dem bestehendem Angebot und einem von Eltern genannten Bedarf. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Anzahl der Plätze für Kinder unter drei Jahren ist in den vergangenen fünf Jahren ausweislich der Genehmigungsdatenbank des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) um 12 712 Plätze auf 43 180 Plätze, das sind 41,2 Prozentpunkte, angestiegen , die Versorgungsquote stieg damit um 9,2 Prozentpunkte. Zu Frage 2: Mit Stand März 2017 stehen 43 180 Plätze für unter Dreijährige zur Verfügung; das entspricht einer Versorgungsquote von 41,4 Prozent . Datenbasis ist die Genehmigungsdatenbank des LSJV, die alle zur Verfügung stehenden Plätze, auf denen unter Dreijährige betreut werden können, enthält. Erfasst sind auch Mischplätze, auf denen sowohl Kinder unter drei Jahren als auch über drei Jahren betreut werden können. Am 1. März 2016 wurden in Rheinland-Pfalz 29,9 Prozent aller Kinder unter drei Jahren betreut. Genannt ist die Betreuungsquote des Vorjahres, denn die Veröffentlichung der jahresaktuellen Zahlen der zugrunde liegenden SGB VIII-Statistik erfolgt seitens des Statistischen Bundesamtes in der Regel erst im Spätsommer/Herbst. Drucksache 17/3331 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Gründe für die starke und steigende Nachfrage nach Plätzen sind insbesondere in einer gesellschaftlichen Entwicklung zu sehen. Sie macht deutlich, dass die außerfamiliäre Betreuung immer selbstverständlicher zur Biografie eines jeden Kindes zählt und dies immer früher, was das Alter, und immer umfangreicher, was den täglichen Betreuungsumfang betrifft. In der Stellungnahme des Deutschen Jugendinstituts e.V. zum Entwurf des Bundesgesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, dem vierten Investitionskostenprogramm, weist Prof. Dr. Rauschenbach aus, dass auch demografische Effekte zu einem höheren Platzbedarf führen: „Demografisch hat sich die Situation im frühen Kindesalter bis zur Einschulung gegenüber den bisherigen Bevölkerungsvorausberechnungen der Statistischen Ämter durch zwei Faktoren spürbar verändert, die in der aktuellen 13. Bevölkerungsvorausberechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder noch nicht berücksichtigt werden konnten: erstens durch die starke Zuwanderung von Geflüchteten, die im Herbst 2015 ihren Höhepunkt fand, aber auch schon in den Vormonaten und bis ins Jahr 2016 hinein überdurchschnittlich hoch war; zweitens durch den erneut überdurchschnittlich starken Anstieg der Geburtenrate im Jahr 2015.“ Zu Frage 4: Verantwortlich für die Bedarfsplanung ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Damit kann in geeigneter Weise vor Ort den regional vielfach unterschiedlichen Bedarfen von Eltern und den damit einhergehenden Entwicklungen des Platzangebotes entsprochen werden. Eine prognostische Orientierung für das Land insgesamt bieten die bereits genannten jährlichen Veröffentlichungen des BMFSFJ, der bundeslandrepräsentative Befragungen von Eltern zugrunde liegen. Diese lassen die begründete Annahme zu, dass weiterhin von einem bestehenden deutlichen Ausbaubedarf ausgegangen werden muss. Zu berücksichtigen ist dabei, dass seit dem 1. März 2016 bereits weitere 1 473 Plätze geschaffen wurden und dass es sich bei der Befragung um abstrakt ermittelte Elternwünsche handelt. Darüber hinaus besteht die berechtigte Annahme, dass die Beitragsfreiheit in Rheinland-Pfalz eine größere Übereinstimmung von „geäußertem Wunsch der Eltern nach Betreuung“ und „tatsächlich wahrgenommenem Angebot“ befördert, da eine Steuerung des Nachfrageverhaltens über „hohe Elternbeiträge“ entfällt. Prof. Dr. Rauschenbach hält in der bereits zitierten Stellungnahme des Deutschen Jugendinstituts unter Bezugnahme auf die bundesweite Entwicklung der letzten fünf Jahre eine kontinuierliche Zunahme von 1,5 Prozentpunkten im Durchschnitt pro Jahr für realistisch. Zum Vergleich: In Rheinland-Pfalz betrug die durchschnittliche Zunahme der Versorgungsquote in den vergangenen fünf Jahren 1,8 Prozentpunkte. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin