Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3362 zu Drucksache 17/3182 22. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/3182 – Verkehrssituation in Hagenbach (Pfalz) und Umgebung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3182 – vom 30. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fahrzeuge (unterteilt in Lkw und Pkw) fahren täglich durch die Habsburger Allee in Hagenbach? 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Stadt Hagenbach? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Region Bienwald im südlichen Kreis Germersheim? 4. Wie ist der Sachstand beim verkehrssicheren Ausbau der Bienwald-B9? 5. Welche Maßnahmen sind konkret bis wann geplant? 6. Welche Planungen bestehen für die im Einheitlichen Regionalplan vorgesehene „großräumige Straßenverbindung, Trasse mit unbestimmtem Verlauf“ zwischen Wörth und Maximiliansau im Norden sowie Scheibenhardt und Lauterburg im Süden, westlich von Hagenbach? 7. Inwiefern erwartet die Landesregierung Auswirkungen auf die Verkehrssituation im südlichen Bienwald durch den Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth und deren Anschluss an vorhandene Verkehrsinfrastruktur? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die angesprochene „Habsburger Allee“ in Hagenbach ist eine Gemeindestraße und liegt somit in der Zuständigkeit der Gemeinde Hagenbach. Insofern liegen dem regional zuständigen Landesbetrieb Mobilität (LBM) Speyer keine genauen Verkehrsbelastungszahlen hierfür vor. Zu Frage 2: Was die straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs anbelangt, bildet § 45 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hierfür die Grundlage. Danach können „die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten“. Das gleiche Recht haben sie beispielsweise auch zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO). Dies setzt gleichwohl eine detaillierte Prüfung voraus, bei der im Rahmen einer Anhörung nach StVO auch die örtliche Polizei sowie der Straßenbaulastträger (hier: der regionale LBM Speyer) zu beteiligen sind. Die Entscheidung, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen und zu entfernen sind, obliegt dabei der jeweils örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde unmittelbar. Diese Befugnis ist den rheinland-pfälzischen Straßenverkehrsbehörden nach der „Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts“ übertragen worden. Im vorliegenden Fall ist demnach die Stadt Hagenbach als örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Prüfung und Entscheidung beispielsweise zur Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in den innerörtlichen Straßen direkt zuständig. Außerorts ist dies der Landkreis Germersheim. Zu Frage 3: Durch einen verkehrssicheren und verkehrsgerechten Ausbau der B 9 zwischen Kandel und der französischen Grenze mit der Änderung der höhengleichen vorhandenen in höhenfreie Knotenpunkte, mit der Reduzierung der Anzahl vorhandener Knotenpunkte, der Sperrung einiger vorhandener Waldwegezufahrten sowie der Ausweitung der Anzahl an Fahrspuren könnte eine Verbesserung der Verkehrssituation erfolgen. Begleitend müsste allerdings auch die Umwidmung der K 15 und deren Ausbau von Schaidt über den Knotenpunkt Langenberg bis nach Wörth angegangen werden. Weiterhin müsste der innerörtliche Ausbau verschiedener Orts- Drucksache 17/3362 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode durchfahrten in Angriff genommen werden. Hinzu kommt, dass die seit Jahren angedachten Ortsrandstraßen bei Kandel in die Realität überführt werden sollten. Zu den Fragen 4 und 5: Der mit dem letzten Planfeststellungsverfahren gefasste 7-Punkte-Plan zum verkehrssicheren Ausbau der B 9 zwischen Kandel und der französischen Grenze ist vollumfänglich erfolgt und umgesetzt. Dieser wird aktuell allerdings durch verschiedene Gruppen als nicht ausreichend angesehen. Der LBM Speyer plant aktuell die Verbesserung des Knotens Langenberg (höhengleiche Kreuzung der B 9/K 15/K 19 mit einer Knotenpunktbelastung von deutlich über 25 000 Kfz/24 Stunden). Dabei werden verschiedene Varianten untersucht. Das Baurecht wird mittels eines Planfeststellungsverfahrens geschaffen werden. Zu Frage 6: Die angesprochenen Streckenabschnitte beschreiben die ehemalige und nicht mehr verfolgte „Bienwaldautobahnlinie“. Diese wurde im Regionalplan beibehalten, wie auch einige andere Streckenlinien, beispielsweise der Ausbau der B 427 zwischen Hinterweidenthal bis Minderslachen zur A 65. Diese Projekte sind jedoch im aktuellen Bedarfsplan nicht mehr aufgeführt oder im weiteren Bedarf enthalten. Für den hier angesprochenen B 9-Abschnitt von Kandel zur französischen Grenze sind im aktuellen Bedarfsplan keine Vorhaben enthalten. Zu Frage 7: Die hierzu dem LBM Speyer vorliegende Verkehrsuntersuchung, die im Rahmen der Planfeststellung zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth erstellt wurde, zeigt keine erheblichen verkehrlichen Auswirkungen oder Verkehrszunahmen. Dr. Volker Wissing Staatsminister