Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3371 zu Drucksache 17/3184 23. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heribert Friedmann (AfD) – Drucksache 17/3184 – Umweltzone und Dieselfahrverbote in Mainz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3184 – vom 31. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut übereinstimmenden Medienberichten hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Klage gegen die Stadt Mainz vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Die Kläger begehren die verbindlich geltende Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenze. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist nach Kenntnis der Landesregierung eine Klage der DUH gegen die Stadt Mainz auf Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzen vor dem Verwaltungsgericht an- bzw. rechtshängig? 2. Hat die Landesregierung Kenntnis, wie die Beklagte dem Rechtsstreit gegenübersteht? 3. Sind Dieselfahrverbote für Euro 6 Norm Fahrzeuge in der Umweltzone die unumgängliche Konsequenz im Falle einer gerichtlichen Niederlage seitens der Stadt Mainz? 4. Falls nein, welche Alternativen können angeboten werden? 5. Hat die Landesregierung Kenntnis, wie die Stadt Mainz dem beträchtlichen wirtschaftlichen Verlust der betroffenen Fahrzeugeigentümer gegenübersteht? 6. Wie steht die Landesregierung dieser Problematik allgemein gegenüber? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ja. Nach Kenntnis der Landesregierung ruht das Verfahren zurzeit. Zu Frage 2: In einer Pressemitteilung*) äußert die Beklagte Unverständnis hinsichtlich der Schärfe der geforderten Maßnahme, zumal die Stadt Mainz im Rahmen ihrer kommunalen Luftreinhalteplanung bereits erhebliche und effektive Maßnahmen umgesetzt bzw. in Angriff genommen hat, was sich in einer Verbesserung der NO2-Immissionskonzentrationen an den Mainzer Messstationen erkennen lässt (siehe www.luft.rlp.de). Zu den Fragen 3 und 4: Vor dem Hintergrund des noch laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Mainz können hinsichtlich der möglichen Konsequenzen keine verlässlichen Aussagen getroffen werden. Das Urteil bleibt abzuwarten. Zu Frage 5: Hierzu liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. *) http://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/verwaltungsorganisation/pressemeldung.php?showpm =true&pmurl=http://www.mainz.de/newsdesk/publications/Mainz/181010100000114001.php Drucksache 17/3371 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 6: Die Landesregierung setzt sich nicht erst seit Bekanntwerden der hohen Realemissionen von Dieselfahrzeugen dafür ein, die Luftqualität in Rheinland-Pfalz weiter zu verbessern. Durch die Umsetzung der Maßnahmenkonzepte der regelmäßig fortgeschriebenen Luftreinhaltepläne haben in der Vergangenheit viele Kommunen große Erfolge bei der Senkung der Immissionskonzentrationen z. B. bei SO2, Benzol, Feinstäuben und Ozon erzielt. Jetzt steht vor allem die rasche Einhaltung der NO2-Grenzwerte auf der Agenda der kommunalen Luftreinhalteplanung. Aus Sicht der Landesregierung kommt dabei der Umsetzung der Beschlüsse und Forderungen der letzten Umweltministerkonferenzen eine besondere Bedeutung zu. Hierbei sind insbesondere die Entwicklung von technischen Nachrüstmöglichkeiten für hochemittierende Bestandsfahrzeuge, eine weitere Senkung der RDE-Faktoren, eine verstärkte Marktüberwachung von Neufahrzeugen, Bundesförderprogramme für niedrig emittierende Antriebsformen (Hybrid, Gas, Brennstoffzelle) und der stufenweise Abbau der Energiesteuerprivilegierung des Dieselkraftstoffes zur Förderung der Elektrifizierung des ÖPNV in verkehrsbelasteten Innenstädten zu nennen. Ulrike Höfken Staatsministerin