Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3372 zu Drucksache 17/3200 23. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Gensch (CDU) – Drucksache 17/3200 – Evangelisches Krankenhaus Zweibrücken – Zahlungen aus dem Krankenhausstrukturfonds I Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3200 – vom 1. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut Verlautbarung der Landesregierung stehen aus dem Krankenhausstrukturfonds Gelder in Höhe von 8 Millionen Euro für Maßnahmen bereit, die im Rahmen der Schließung des Evangelischen Krankenhauses anfallen. Der Drucksache 17/1830 war zu entnehmen, dass sich der Trägerverein Landesverein für Innere Mission in der Pfalz e. V. (LVIM) bereit erklärt hat, einen Eigenanteil in Höhe von 20,87 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten zu leisten. Die Übergangsphase der letzten Mitarbeiter endete am 31. März 2017. Laut Pressebericht („Die Rheinpfalz“ am 15. April 2017: „Abfindungs-Empfänger können Kirchensteuer sparen“) werden mit den Geldern aus dem Krankenhausstrukturfonds Erlösausfälle der Klinik, Lohnansprüche bis Ende März sowie Abfindungen und Kosten, die im Zuge der Auflösung von Lieferantenverträgen sowie für das Gebäudemanagement anfielen, finanziert. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der finanzielle Anteil des LVIM an der Gesamtsumme der bereitgestellten Gelder nach Erstellung der Schlussabrechnung (bitte in absoluten Zahlen)? 2. Welche Summe wurde gezahlt, um Erlösausfälle der Klinik zu kompensieren (bitte detaillierte tabellarische Aufstellung mit Verwendungszweck )? 3. Welche Summe wurde gezahlt, um Lohnansprüche der Mitarbeiter auszugleichen? 4. Welche Summe wurde gezahlt, um Abfindungen für die Mitarbeiter abzudecken? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Mit Bescheid vom 12. September 2016 wurden dem Landesverein für Innere Mission (LVIM) Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds in Höhe von bis zu 13,657 Mio. Euro bewilligt. Als förderfähige Kosten wurden bis zu 17,259 Mio. Euro anerkannt. Für das Jahr 2016 standen gemäß Landeshaushaltsplan 8 Mio. Euro zur Verfügung. Das Ende der Maßnahme wurde vorläufig auf den 30. September 2021 festgelegt, weil das Gebäude des Krankenhauses für die vom Nardini-Klinikum, Standort Zweibrücken, übernommene Abteilung für Innere Medizin vorübergehend weiter genutzt werden muss. Erst nach Abschluss der Maßnahme kann eine Schlussrechnung erstellt und geprüft werden. Alle in der Antwort genannten Summen sind aus diesem Grunde vorläufig. Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu 1.: Der finanzielle Anteil des LVIM nach Erstellung der Schlussabrechnung, beziffert in Euro, steht erst nach Abschluss der Maßnahme fest. Zu 2.: Bisher wurden 1 500 000 Mio. Euro als Abschlag gezahlt, um Erlösausfälle der Klinik zu kompensieren. Die genaue Höhe der Erlösausfälle aufgrund der Schließung kann derzeit noch nicht bestimmt werden. Zu 3. und 4.: Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet, da die beiden Positionen Löhne und Gehälter/Abfindungen teilweise kommunizieren und sich durch individuelle Umstände der Mitarbeiter mit dem LVIM zur Beendigung der Arbeitsverhältnisse – Rechtsstreite, Auflösungsvereinbarungen noch Verschiebungen ergeben werden. Drucksache 17/3372 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Bisher wurden für Löhne und Gehälter bzw. Beendigungen von Arbeitsverhältnissen Fördermittel in Höhe von 5 328 500 Euro, ebenfalls als Abschlag ausgezahlt. Auch hier steht der schlussendliche Betrag noch nicht fest, da noch Rechtsstreite bzw. Verhandlungen geführt werden. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin