Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3373 zu Drucksache 17/3201 23. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Gensch (CDU) – Drucksache 17/3201 – Evangelisches Krankenhaus Zweibrücken – Zahlungen aus dem Krankenhausstrukturfonds II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3201 – vom 1. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut Verlautbarung der Landesregierung stehen aus dem Krankenhausstrukturfonds Gelder in Höhe von 8 Millionen Euro für Maßnahmen bereit, die im Rahmen der Schließung des Evangelischen Krankenhauses anfallen. Der Drucksache 17/1830 war zu entnehmen, dass sich der Trägerverein Landesverein Innere Mission in der Pfalz e. V. (LVIM) bereit erklärt hat, einen Eigenanteil in Höhe von 20,87 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten zu leisten. Die Übergangsphase der letzten Mitarbeiter endete am 31. März 2017. Laut Pressebericht („Die Rheinpfalz“ am 15. April 2017: „Abfindungs-Empfänger können Kirchensteuer sparen“) werden mit den Geldern aus dem Krankenhausstrukturfonds Erlösausfälle der Klinik, Lohnansprüche bis Ende März sowie Abfindungen und Kosten, die im Zuge der Auflösung von Lieferantenverträgen sowie für das Gebäudemanagement anfielen, finanziert . Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Summe wurde aufgewendet, um Kosten, die im Zuge der Auflösung von Lieferantenverträgen sowie für das Gebäudemanagement anfielen, auszugleichen? 2. Mit welchem Betrag hat sich der LVIM an den oben genannten Summen beteiligt (bitte Beteiligungssumme aufschlüsseln nach Erlösausfällen der Klinik, Lohnansprüchen bis Ende März, Abfindungen sowie Kosten, die im Zuge der Auflösung von Lieferantenverträgen sowie für das Gebäudemanagement anfielen)? 3. Welche sonstigen Kosten wurden mit den Geldern des Krankenhausstrukturfonds bezahlt (bitte detaillierte tabellarische Aufstellung mit Verwendungszweck)? 4. Welche Auswirkungen hatte die Schließung am regionalen Arbeitsmarkt? Wurden öffentliche Gelder (wenn ja, welche) dazu eingesetzt die Betroffenen wieder in vergleichbare unbefristete Beschäftigungen zu bringen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Auf die Vorbemerkung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/3200 des Abgeordneten Dr. Gensch wird verwiesen. Die Kleine Anfrage beantworte ich vor diesem Hintergrund wie folgt: Zu Frage 1: Bislang wurden keine Strukturfondsmittel für die Kostenpositionen Auflösung von Lieferantenverträgen sowie Gebäudemanagement angefordert und ausgezahlt. Es wird erwartet, dass Kosten hierzu anfallen und zu bedienen sein werden. Zu Frage 2: Der Betrag, mit dem sich der LVIM in den einzelnen Oberpositionen beteiligt hat, kann noch nicht präzise beziffert werden, da auf die Mittelanforderungen bisher Abschlagszahlungen erfolgten. In der Summe hat der LVIM nach Abzug seines Eigenanteils im Rahmen der Mittelauszahlung Fördermittel in Höhe von 8 789 233,15 Euro zur Auszahlung angefordert. Darauf konnten bis heute Auszahlungen aus Mitteln des Strukturfonds in Höhe von 6 800 000 Euro erfolgen. Der LVIM hat damit bisher vorläufig 3 834 972,11 Euro selbst getragen. Diese Summe stellt einen aktuellen Zwischenstand dar. Erst nach Abschluss der Maßnahme kann eine präzise Bezifferung erfolgen. Drucksache 17/3373 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Sonstige Kosten wurden bislang nicht zur Auszahlung beantragt und demzufolge bisher auch nicht mit Fördermitteln aus dem Strukturfonds gefördert. Es ist möglich, dass solche Kosten noch geltend gemacht werden könnten. Zu Frage 4: Nach den Daten der Agentur für Arbeit Kaiserslautern-Pirmasens sind 18 der von der Schließung betroffenen Beschäftigten aus dem medizinischen Bereich als arbeitssuchend gemeldet. Nach Angaben des LVIM waren von der Schließung des Evangelischen Krankenhauses insgesamt 433 Mitarbeiter betroffen. Davon sind im Zuge des Teilbetriebsübergangs der Inneren Medizin bisher von den 80 vorgesehenen Mitarbeitern 64 Mitarbeiter zum Nardini Klinikum gewechselt; 15 Mitarbeiter haben Widerspruch gegen den Teilbetriebsübergang erhoben und ein Mitarbeiter hat selbst gekündigt. Weitere 53 Mitarbeiter sind in eine Transfergesellschaft gewechselt. Die Transfergesellschaft ist bei den Personalaufwendungen – Lohnfortzahlungen/Aufwendungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, – vergleiche Antwort zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage 17/3200 – enthalten. Alle 20 Schüler bzw. Auszubildende konnten ihre Ausbildung beenden bzw. weitervermittelt oder weiterbeschäftigt werden. In Rente sind fünf Mitarbeiter gegangen, neun Mitarbeiter sind befristet weiterbeschäftigt worden und intern konnten beim LVIM zwölf Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden. Die Vielzahl der Beschäftigten hat offenbar eine andere Stelle im Krankenhausbereich in der Region gefunden. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin