Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3392 zu Drucksache 17/3246 28. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) – Drucksache 17/3246 – Auslauf Rahmenverträge für TK-Anlagen – aktuelle Beschaffungen des Landesbetriebs Daten und Information (LDI) für die Landesverwaltung und die Kommunen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3246 – vom 8. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Ausschreibungsprozess zum Abschluss neuer Rahmenverträge bezüglich der Beschaffung neuer TK-Anlagen verlaufen? 2. Wie viele und welche Anbieter haben sich bei den Ausschreibungen beteiligt? 3. Wie wurde sichergestellt, dass die geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden? 4. Gab es Vergabebeschwerden? 5. Wenn ja, welche? 6. Wie wurden diese behandelt? 7. Welche Kriterien waren für den LDI bei den Vergabeverfahren maßgeblich? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 26. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Auftragsbekanntmachung wurde mit den kompletten Vergabeunterlagen am 7. Februar 2017 dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union unter Nutzung des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz übermittelt, § 40 Abs. 1 VgV. Zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen wurden die Leistungen gemäß § 97 Abs. 4 GWB in 4 Lose aufgeteilt. Die bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 20. April 2017 eingegangenen Angebote wurden formal sowie gemäß den bekannt gemachten Ausschluss- und Bewertungskriterien ausgewertet. Bezogen auf das Los 1 wurde das Vergabeverfahren gemäß § 63 Abs. 1 Ziffer 1. VgV aufgehoben, da kein den Vergabebedingungen entsprechendes Angebot eingegangen war. Die im Los 1 zusammengefassten Leistungen wurden erneut europaweit ausgeschrieben. Die Bieter in den Losen 2 bis 4, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, wurden am 12. Mai 2017 gemäß § 134 Abs. 1 GWB über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden sollte, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert. Nach Ablauf der Wartepflicht gemäß § 134 Abs. 2 GWB wurde den obsiegenden Bietern in den Losen 2 bis 4 am 23. Mai 2017 jeweils der Zuschlag erteilt. Zu Frage 2: An der Ausschreibung „Rahmenvertrag Voicekommunikation 2017“ haben sich die nachfolgend genannten (fünf) Unternehmen beteiligt: telenetwork AG, Wissenschaftspark 13, 54296 Trier; Enterprise Communications & Services GmbH, Lützowstraße 11 a, 04155 Leipzig; NTA Systemhaus GmbH & Co. KG, Robert-Koch-Straße 43, 55129 Mainz; Konstrukteins AG, Trinkbornstraße 18, 56281 Dörth; T-Systems International GmbH, Konrad-Adenauer-Ring 33, 65187 Wiesbaden. Drucksache 17/3392 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Das Vergabeverfahren wurde gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere unter Anwendung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durchgeführt. Zu den Fragen 4 bis 6: Am 16. Mai 2017 ging beim Landesbetrieb Daten und Information ein als „Einspruch und Rüge“ bezeichnetes Schreiben der Konstrukteins AG, Trinkbornstraße 18, 56281 Dörth ein. Es wurde die Aufhebung der Ausschreibung beantragt. Die Ausschreibung wurde bezogen auf das Los 1 am 19. Mai 2017 aufgehoben, da kein den Vergabebedingungen entsprechendes Angebot eingegangen war. Dies wurde dem antragstellenden Unternehmen am 19. Mai 2017 mitgeteilt. Zu Frage 7: Die Bewertung der Angebote erfolgte gemäß den Vorgaben des § 58 VgV. Die Zuschläge in den Losen 2 bis 4 wurden nach Maßgabe des § 127 GWB auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis- Leistungs-Verhältnisses. Neben dem Preis, der mit einem Prozentsatz in Höhe von 60 v. H. in die Ermittlung des Preis-Leistungs- Verhältnisses einfloss, wurden qualitative Zuschlagskriterien gemäß § 58 Abs. 2 VgV mit einem Prozentsatz in Höhe von 40 v. H. in die Ermittlung des Preis-Leistungs-Verhältnisses einbezogen. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär