Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 27. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3426 zu Drucksache 17/3243 30. 06. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/3243 – Ausweisung ausländischer Staatsangehöriger Teil 3 Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3243 – vom 7. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 17/2665 ist die Prüfung des Ausweisungsverfahrens des somalischen Staatsangehörigen immer noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wurde zwischenzeitlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der Widerruf der Flüchtlings eigenschaft wegen besonders schweren Ausweisungsinteresses verfügt? Wenn nein, warum noch nicht? 2. Wie viele ausländische Staatsangehörige halten sich in Rheinland-Pfalz ohne gültige Passdoku mente auf? Und was wird unternommen , damit die entsprechenden Passdokumente beschafft wer den? 3. Was hat die Landesregierung unternommen, dass bei den 22 somalischen Staatsangehörigen in Rheinland-Pfalz, die zum Stand 28. Februar 2017 im Ausländerzentralregister verzeichnet waren, die fehlenden Reisedokumente beschafft wurden? 4. Hat die Landesregierung die Bundesregierung bei der Ausstellung von Reisedokumenten von so malischen Staatsangehörigen um Unterstützung gebeten, damit Rückführungen vollzogen werden können? Wenn nein, warum nicht? 5. Würde die Landesregierung von der Bundesregierung und der Europäischen Union eine Rückant wort auf die Frage erhalten, wie hoch die finanziellen Zuwendungen des Bundes oder der Europäi schen Union im Jahr 2016 an Somalia waren? Wenn die Landesregierung zu der Einschätzung kommt, dass die Bundesregierung und die Europäische Union die Daten zur Verfügung stellen wür den, warum fragt sie nicht bei der Bundesregierung und der Europäischen Union an? 6. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass freiwillige Ausreisen nach Somalia möglich sind und be gleitete Rückführungen nach Somalia derzeit aus Sicherheitsgründen nicht durchgeführt werden? 7. Akzeptiert die Landesregierung, dass die behördliche Passersatzbeschaffung für zwangsweise Rückführungen des somalischen Staates nicht möglich sind? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Maßnahmen wird sie ergreifen (z. B. Bundesratsinitiative, Kontaktaufnahme mit der somalischen Botschaft usw.)? Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 30. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit Bescheid vom 19. Mai 2017 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die dem betroffenen somalischen Staatsangehörigen zuerkannte Flüchtlingseigenschaft widerrufen. Rechtskraft ist noch nicht eingetreten. Zu Frage 2: Zum 31. Mai 2017 waren im Ausländerzentralregister 895 ausländische Staatsangehörige in Rheinland-Pfalz verzeichnet, denen eine Duldung wegen fehlender Reisedokumente ausgestellt worden war. Darüber hinaus liegen uns keine Auswertungen vor. Liegen keine Reisedokumente vor, wird bei vollziehbarer Ausreisepflicht in der Regel die Zentralstelle für Rückführungsfragen Rheinland-Pfalz in Trier im Rahmen der Amtshilfe mit der Passersatzbeschaffung beauftragt. Zu den Fragen 3 und 4: Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen Anfrage Drucksache 17/2665 wird verwiesen. Zu Frage 5: Die Zuständigkeitsregelungen in der nationalen wie in der europäischen Entwicklungszusammenarbeit sehen eine Informationsweitergabe an Bundesländer nicht vor. Drucksache 17/3426 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 6: Auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage Drucksache 17/1117 wird verwiesen. Die somalische Botschaft hält daran fest, Reisedokumente nur für freiwillige Ausreisen auszustellen. Nach Mitteilung der Bundespolizei sind begleitete Rückführungen aufgrund der Sicherheitslage auch gegenwärtig nicht möglich. Zu Frage 7: Gemäß § 32 Grundgesetz ist die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Sache des Bundes. Ergebnisse entsprechender Verhandlungen sind von der Landesregierung zu akzeptieren. Anne Spiegel Staatsministerin