Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. August 2017 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3429 zu Drucksache 17/3193 03. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Louis Schmidt (AfD) – Drucksache 17/3193 – Förderung von Kulturdenkmälern Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3193 – vom 31. Mai 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Jahresbericht 2017 des Landesrechnungshofes wird darauf verwiesen, dass sich bei den Fördermaßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege „im Prüfungszeitraum (2009 bis 2014) die jährliche Zahl der Zuwendungsanträge um 43 % und die der Bewilligungen um 56 % (verringerte).“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die Haushaltsansätze zur Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege für die Jahre 2009 bis 2018 (bitte um Angabe der betreffenden Haushaltstitel)? 2. Wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben zur Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege für die Jahre 2009 bis 2016 (bitte um Angabe der betreffenden Haushaltstitel)? 3. Für welche Denkmäler wurden die Ausgaben in den Jahren 2009 bis 2016 getätigt (bitte um Angabe des jeweiligen Denkmals, der Höhe der Ausgaben und der durchgeführten Maßnahmen)? 4. Welche Gründe sieht die Landesregierung für die stark verringerte Zahl der Zuwendungsanträge? 5. Aus welchen Gründen ist die Zahl der Bewilligungen noch stärker gesunken als die Zahl der Anträge? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. Juni 2017 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Haushaltsansätze sowie die Ist-Ausgaben zur Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle. Zu Frage 3: Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die Einzelmaßnahmen, für die Ausgaben in den Jahren 2009 bis 2016 getätigt wurden , nicht als Anlage zur Verfügung gestellt werden. Die Landesregierung ist gerne bereit, in nicht-öffentlicher oder vertraulicher Sitzung im Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur die entsprechenden Auskünfte zu geben, sofern dies gewünscht wird. Zu Frage 4: Über die Gründe des Rückgangs der Zuwendungsanträge liegen der Landesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Es fällt jedoch auf, dass sich die Anzahl der Anträge auf eine indirekte Förderung durch Steuerentlastungen und der daraufhin ausgestellten Steuerbescheinigungen in dem vom Rechnungshof betrachteten Zeitraum um ca. zwei Drittel erhöht hat. Das bescheinigte Investitionsvolumen hat sich in diesem Zeitraum sogar nahezu verdoppelt und lag z. B. im letzten Jahr der Betrachtung, 2014, bei mehr als 67 Mio. Euro. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 20 v. H. bedeutet dies eine Steuerentlastung von 13,4 Mio. Euro. Es ist daher anzunehmen, dass sich eine indirekte Förderung durch Steuererleichterungen für private Denkmaleigentümer oft wirtschaftlicher darstellt als eine direkte Zuwendung, zumal die steuerlich bescheinigungsfähigen Aufwendungen inhaltlich weiter gefasst sind, als die zuwendungsfähigen Ausgaben. Da aufgrund einer Rechnungshoffeststellung seit mehreren Jahren die Steuererleichterungen auf die Zuwendungen anzurechnen sind, verzichten möglicherweise viele Denkmaleigentümer, die eine Steuerentlastung in Anspruch nehmen, auf einen Zuwendungsantrag. Bei kommunalen und kirchlichen Denkmälern dürfte auch die jeweilige Haushaltssituation der Kommunen und Kirchen eine Rolle spielen. Drucksache 17/3429 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Der Rückgang der Anzahl der bewilligten Anträge ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde auch das Investitionsprogramm des Bundes für nationale UNESCO-Welterbestätten aufgelegt, das in den Jahren 2009 bis 2013 mit ca. 11 Mio. Euro zusätzlichen Landesmitteln kofinanziert wurde. Darüber hinaus wurden im Jahr 2010 3,25 Mio. Euro für Denkmalpflegemaßnahmen direkt aus dem Konjunkturpaket II zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang wurden auch Maßnahmen gefördert, die ursprünglich für spätere Jahre geplant waren. Seit 2009 gibt es darüber hinaus Denkmalschutzsonderprogramme des Bundes, die mit den vorhandenen Haushaltsmitteln zur Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege kofinanziert werden. In diesem Rahmen werden grundsätzlich nur größere und somit kostenintensivere Maßnahmen gefördert, was zu einer Reduzierung der Gesamtzahl der Bewilligungen führt. Die in der Antwort zu Frage 4 dargestellte Situation dürfte ebenfalls zu einem Rückgang der bewilligten Anträge beitragen. In Vertretung: Prof. Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/3429 Anlage 3