Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3435 zu Drucksache 17/3248 04. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) – Drucksache 17/3248 – Entwicklung der Zulassungszahlen zum Medizinstudium Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3248 – vom 9. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Im Sprechvermerk zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 der 11. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie am 11. Mai 2017 wird festgestellt, dass entsprechend einer Statistik des Statistischen Bundesamtes die Zulassungszahlen im Studiengang Humanmedizin für das erste Semester zwischen dem Wintersemester 1998/1999 bundesweit von 6 889 auf 9 694 im Wintersemester 2015/2016 angestiegen sind. Die Zahl der zugelassenen Studierenden im ersten Fachsemester stieg in Rheinland-Pfalz im selben Zeitraum von 221 auf 245 und zwischenzeitlich auf 252 im Wintersemester 2016/2017. In einer Pressemeldung in „m.aerzteblatt.de“ vom 20. Februar 2015 hingegen wird unter dem Titel „Marburger Bund fordert mehr Medizinstudienplätze“ festgestellt, dass „derzeit pro Jahr etwa 10 600 Studierende zum Medizinstudium zugelassen werden“. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die jährliche Zulassung zum Medizinstudium in Rheinland-Pfalz von 1989 bis 2016 entwickelt? 2. Wie verteilen sich die jährlichen Zulassungen auf die beiden Semester eines Jahres? 3. Wie haben sich die entsprechenden Zahlen nach Kenntnis der Landesregierung im gleichen Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland entwickelt? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Zulassungszahlen werden in der Amtlichen Hochschulstatistik nicht erfasst. In der Amtlichen Hochschulstatistik werden Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowohl nach dem 1. Hochschulsemester als auch nach dem 1. Fachsemester nachgewiesen. Die Zählung nach Hochschulsemestern bezieht sich auf die insgesamt an deutschen Hochschulen verbrachten Semester, während sich die Zählung nach Fachsemestern auf das jeweilige Fachstudium bezieht. Bei einem Wechsel des Studiengangs beginnt somit die Fachsemesterzählung neu. Vor diesem Hintergrund wird zur Beantwortung der Anfrage auf die Studienanfängerinnen und Studienanfänger im 1. Fachsemester zurückgegriffen. Bei den in der Anfrage genannten Zahlen zu den Wintersemestern 1998/1999 und 2015/2016 handelt es sich nicht um Zulassungszahlen , sondern um die Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger im 1. Hochschulsemester im Studienfach „Medizin“ (nur 1. Studiengang, 1. Studienfach). Die in der Anfrage genannten Zahlen zugelassener Studierender im 1. Fachsemester (221, 245 und 252) entstammen der Amtlichen Hochschulstatistik. Diese Zahlen beinhalten neben den Studienanfängerinnen und Studienanfängern im 1. Fachsemester mit dem angestrebten Abschluss „1. Staatsexamen“ auch die mit dem angestrebten Abschluss „Promotion“. Damit die Zahlen nachvollziehbar sind, werden diese Promotionsstudierenden in der anliegenden Tabelle ebenfalls ausgewiesen. Die in der Anfrage zitierte Zahl von 10 600 Studierenden kann auf Grundlage der Amtlichen Hochschulstatistik nicht verifiziert werden. Zu den Fragen 1 bis 3: Die Fragen werden durch die beigefügte Tabelle insgesamt beantwortet. Die Zusammenstellung beinhaltet alle Studienanfängerinnen und Studienanfänger im 1. Fachsemester des Studienfachs „Medizin (Allgemeinmedizin)“ mit angestrebtem Abschluss „1. Staatsexamen “. Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister Drucksache 17/3435 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Anlage