Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. Juli 2017 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/3437 zu Drucksache 17/3255 04. 07. 2017 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Timo Böhme (AfD) – Drucksache 17/3255 – Verwaltungskosten für ELER-Förderung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/3255 – vom 9. Juni 2017 hat folgenden Wortlaut: Laut dem Bericht des Rechnungshofes von Baden-Württemberg 2015 sowie einer Stellungnahme des sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft 2017 fallen pro Euro Fördergeld im ELER-Bereich 30 Cent Verwaltungskosten an. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Mitarbeiter der Landesverwaltung wurden für die Verwaltung und Kontrolle des ELER-Programms in Rheinland-Pfalz im Jahr 2016 eingesetzt? 2. Wie hoch waren die Personalkosten für die Verwaltung und Kontrolle des ELER-Programms in 2016? 3. Wie hoch waren die gesamten Verwaltungskosten des ELER-Programms in 2016? 4. Wie hoch waren die Verwaltungskosten pro Euro Fördergeld? 5. Schließt sich die Landesregierung den Forderungen Baden-Württembergs und Sachsens nach einer radikalen Vereinfachung der Förderungsverwaltung an? 6. Welche Möglichkeiten der Vereinfachung sieht die Landesregierung bei der Verwaltung und Kontrolle des ELER-Programms? 7. Welche Wege wird die Landesregierung gehen, um die Vereinfachung der Förderung auf EU-Ebene zu erreichen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. Juli 2017 wie folgt beantwortet: Rheinland-Pfalz setzt die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)“ in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 mit dem Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen , Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) um. Bereits im Rahmen der Erarbeitung des Entwicklungsprogramms wurden mit den beteiligten Wirtschafts- und Sozialpartnern Fragen der Umsetzung und Kontrollierbarkeit und der Verringerung des Verwaltungsaufwandes für die Zuwendungsempfänger diskutiert. So wurde beispielsweise die Einführung der elektronischen Antragstellung für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie die Förderung des ökologischen Landbaus bis Ende 2017 vorgesehen und in diesem Jahr umgesetzt. Die einzelnen (Teil-)Maßnahmen und Vorhabensarten werden auch zur Verwaltungsvereinfachung jeweils von den Bewilligungs- und Kontrollstellen durchgeführt, die für verfahrenstechnisch vergleichbare Maßnahmen der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik oder nationale Fördermaßnahmen – beispielsweise der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) – zuständig sind. Diese Vorgehensweise trägt aus Sicht der Landesregierung zur Verwaltungsvereinfachung für die Begünstigten bei und begrenzt die Verwaltungskosten. Aufgrund der Mehrfachzuständigkeit der beteiligten Stellen stehen andererseits die Angaben nicht in der angefragten Form zur Verfügung und müssen abgeschätzt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: An der Umsetzung des Entwicklungsprogramms EULLE sind die Kreisverwaltungen, die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR), die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten und das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau beteiligt. Der anteilige Zeitaufwand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vorstehenden Behörden für die Verwaltung und Kontrolle des Entwicklungsprogramms EULLE wird auf etwa 120 Vollarbeitskräfte geschätzt. Zu Frage 2: Auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten (Annahme: Einstiegsamt 2 – A 12) nach den „Personalkostenverrechnungssätze Beamte RLP für 2016“ des Landesamtes für Finanzen werden die Personalkosten für die Verwaltung und Kontrolle des Entwicklungsprogramms EULLE auf rund 8,8 Millionen Euro (einschließlich der Personalkosten des Statistischen Landesamtes) geschätzt. Drucksache 17/3437 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Kosten für die Verwaltung und Kontrolle des Entwicklungsprogramms EULLE in 2016 werden auf 13,6 Millionen Euro geschätzt . Dies schließt neben den Personalkosten insbesondere die sonstigen Personalnebenkosten, EDV-Kosten und Kosten für externe Dienstleister – beispielsweise für die Evaluierung – ein. Zu Frage 4: Als „Verwaltungskosten pro Euro Fördergeld“ des Entwicklungsprogramms EULLE ergeben sich unter Berücksichtigung der vorstehenden Angaben 27,6 Cent pro Euro ausgezahlter Zuwendung bzw. 17,2 Cent pro Euro pro bewilligter Zuwendung. Für die Beurteilung dieser Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die Mehrzahl der (Teil-)Maßnahmen und Vorhabensarten des Entwicklungsprogramms EULLE erst im Jahr 2016 angelaufen sind und die Ausgaben in den Folgejahren etwa die Höhe der Bewilligungen in 2016 erreichen werden. Zu Frage 5: Es ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung, die Umsetzung der seit ihrer Einführung zunehmend komplexer gewordenen ELER-Förderung – ebenso wie diejenige der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik – zu vereinfachen. Zu Frage 6: Im Rahmen der unionsrechtlichen wie nationalen Rechtsvorgaben sieht die Landesregierung folgende Möglichkeiten zur Verwaltungsvereinfachung der Umsetzung des Entwicklungsprogramms EULLE: – Umsetzung der nationalen Förderprogramme und der Maßnahmen der 1. und 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik in einem einheitlichen Verwaltungs- und Kontrollsystem, um beispielsweise eine gemeinsame Antragstellung der flächenbezogenen Maßnahmen der 1. und 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik zu ermöglichen. – Durchführung gemeinsamer fondsübergreifender Risikoanalysen für die Vor-Ort-Kontrollen, um für Landwirte und Verwaltung Doppelprüfungen zu vermeiden. – Konzentration der Förderung im Entwicklungsprogramm EULLE auf wenige (Teil-)Maßnahmen, um eine hohe Effizienz der Umsetzung zu erreichen. – Nutzung der im Unionsrecht verankerten Förderpauschalen, soweit dies fachlich sinnvoll ist. Die Landesregierung prüft für die nächsten Jahre, ob für die Umsetzung des Entwicklungsprogramms EULLE die von der Europäischen Kommission vorgesehenen Anpassungen der EU-Kontrollverordnung sowie die mit der sogenannten „Omnibus-Verordnung “ *) vorgeschlagenen Änderungen zu bürokratischen Entlastungen der Begünstigten wie der Verwaltung genutzt werden können. Dies soll nach Verabschiedung der vorgenannten Vorschriften in einen weiteren Änderungsantrag zum Entwicklungsprogramm EULLE einfließen. Zu Frage 7: Die Landesregierung bringt sich in die laufenden Diskussionen zur Vereinfachung der Förderung der 1. und 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik auf nationaler wie auch europäischer Ebene beispielweise durch Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Ausschüssen ein. So erfolgte eine aktive Mitarbeit bei der Erarbeitung des Bund-Länder-Papiers zur „Neuausrichtung der Umsetzung der EU-Politik zur ländlichen Entwicklung“ als Grundlage zur Verwaltungsvereinfachung der ELER-Förderung. Die Agrarministerkonferenz hat am 31. März 2017 dieses Papier begrüßt und den Bund gebeten, dieses zügig in die Beratungen in Brüssel einzubringen. Herr Agrarkommissar Phil Hogan hat das Papier als konstruktiven und ideenreichen Beitrag zu der anstehenden Debatte bezeichnet. Die Verwaltungsvereinfachung steht auch aus seiner Sicht im Mittelpunkt der Überlegungen zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020, die unter der Maxime „Modernisierung und Vereinfachung“ stattfinden. In Vertretung: Daniela Schmitt Staatssekretärin *) Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über finanzielle Regeln für den allgemeinen Haushalt der Euro - päischen Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002, der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013, (EU) Nr. 1307/2013, (EU) Nr. 1308/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014, (EU) Nr. 652/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie des Beschlusses Nr. 541/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates enthält insgesamt 280 teilweise sehr umfangreiche Artikel zu unterschiedlichen Rechtsbereichen.